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19.3018 · Interpellation · 2019-03-05

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Rückübernahmeabkommen spielen eine zentrale Rolle, wenn es um die Glaubwürdigkeit der Schweizer Asylpolitik geht. Gemäss dem Staatssekretariat für Migration (SEM) werden Asylverfahren rasch und rechtsstaatlich korrekt durchgeführt. Dabei verfolgt das SEM ein klares Ziel: Menschen, die auf Schutz angewiesen sind, sollen diesen Schutz in der Schweiz erhalten; Menschen, die nicht auf Schutz angewiesen sind, sollen unser Land rasch wieder verlassen. Um die freiwillige Rückkehr ins Heimatland zu fördern, bietet die Schweiz rückkehrwilligen Personen konkrete Hilfe an. Im Rückkehrbereich hat die Schweiz insgesamt mit 62 Ländern Abkommen abgeschlossen (Stand September 2018). Die letzten drei Abkommen betreffen Aserbaidschan, Kuwait und die Ukraine, wo ein früheres Abkommen ersetzt wurde. Weitere Verträge sollen in den nächsten Jahren abgeschlossen werden (Stellungnahme des Bundesrates zur Motion 11.3831).

Der Bundesrat ist gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie viele Rückübernahme- oder Migrationsabkommen wurden seit dem 1. Januar 2018 unterschrieben? Wie viele Rückübernahme- oder Migrationsabkommen wurden in dieser gleichen Periode verhandelt? Mit welchen Ländern?

2. Wie viele Vollzugspendenzen haben Aserbaidschan und Kuwait? Sind diese Länder prioritär für die Schweizer Migrationspolitik?

3. 2016 wurden Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen mit Bahrain aufgenommen. Wo stehen die Verhandlungen? Ist Bahrain für die Schweiz prioritär? Warum?

4. Ein Visumbefreiungsabkommen wurde mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) unterzeichnet. Wurde auch ein Rückübernahmeabkommen mit den VAE unterzeichnen? Wenn nein, warum?

5. Mit Mali wurde im Oktober 2016 die Aufnahme von Verhandlungen über ein Migrationsabkommen vereinbart. Gibt es zurzeit mit diesem Land Verhandlungen oder wurde ein Abkommen schon paraphiert? Wenn nein, warum?

6. Im Dezember 2016 wurde das Rückübernahmeabkommen mit der Türkei paraphiert. Die Türkei will das Inkrafttreten des bilateralen Abkommens allerdings von der Visaliberalisierung durch die EU zugunsten türkischer Bürgerinnen und Bürger abhängig machen. Gab es inzwischen Verhandlungen, um das Inkrafttreten des Abkommens schneller zu bewegen? Oder wartet einfach der Bundesrat auf eine nicht absehbare Visaliberalisierung für die Türkei? Funktioniert die Zusammenarbeit mit diesem Land im Vollzugsbereich gut?

7. Was ist der Stand der Verhandlungen eines Rückübernahmeabkommen mit Eritrea? Gibt es Fortschritte? Kann er erklären, was er unternommen hat, um ein Rückübernahmeabkommen mit Eritrea zu unterzeichnen? Hat Eritrea einen Rückübernahmeabkommensentwurf erhalten? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

8. Mit Algerien erlaubt das aktuelle Rückübernahmeabkommen keinen Sonderflug, was zahlreiche zwangsweise Rückführungen verhindert. Sollte nicht ein neues Abkommen mit Algerien ausgehandelt werden, um die Sonderflüge zu erlauben?

9. Ist er der Meinung, dass künftige Rückübernahmeabkommen immer eine Klausel enthalten müssen, welche Sonderflüge erlaubt?

10. Kann er erklären, welche Strategie er verfolgt, um Verhandlungen mit Ländern zu lancieren? Sind die Schwierigkeiten im Rückkehrbereich im Entscheid berücksichtigt?

11. Mit welchen Ländern sind 2019 Verhandlungen vorgesehen? Wie viele Rückübernahme- und Migrationsabkommen können voraussichtlich paraphiert werden? Mit welchen Ländern?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat erachtet Abkommen, welche die Zusammenarbeit im Rückkehrbereich regeln, als ein wichtiges Instrument der Migrationsaussenpolitik. Die Schweiz hat deshalb 64 Abkommen abgeschlossen (Stand 1. April 2019), welche die Rückkehrzusammenarbeit mit anderen Staaten formalisieren. Der Bundesrat weist aber auch darauf hin, dass ein Rückübernahmeabkommen keine zwingende Voraussetzung für eine gute Kooperation ist: Die Schweiz hat mit einer Reihe von Staaten eine sehr gute Rückkehrzusammenarbeit, ohne dass diese rechtlich formalisiert wäre.

1. Seit dem 1. Januar 2018 wurde die Rückkehrzusammenarbeit mit der Mongolei (5. April 2018) sowie mit Äthiopien (4. Januar 2019) und mit Bangladesch (1. April 2019) formalisiert. Bei der Mongolei und Äthiopien handelt es sich um zwei Staaten, die jahrelang auf der Länderliste Rückkehr (Länder mit blockiertem Vollzug) figurierten. Zudem wurde eine Migrationspartnerschaft mit Sri Lanka verhandelt und im August 2018 abgeschlossen, die ebenfalls ein Migrationsabkommen umfasst, das seit 2016 in Kraft ist. Die Schweiz führte seit Anfang 2018 mit weiteren Staaten, mit denen sie kein Migrationsabkommen hat, Migrationsdialoge, in denen jeweils auch die Formalisierung der Zusammenarbeit Gegenstand der Gespräche war.

2./3. Aserbaidschan, Kuwait und Bahrain sind aus Sicht der Schweizer Migrationsaussenpolitik keine prioritären Staaten. Es bestehen auch praktisch keine Vollzugspendenzen für diese Staaten. Dennoch handelt die Schweiz in gewissen Konstellationen auch mit solchen Staaten Rückübernahmeabkommen aus; nämlich dann, wenn ein Staat die Schweiz um ein Visumbefreiungsabkommen für Diplomaten ersucht. Die Schweiz macht in solchen Fällen den Abschluss eines Rückübernahmeabkommens zur Bedingung für den Abschluss eines Visumbefreiungsabkommens. Genau dies verlangte die Schweiz von Kuwait und Bahrain. Bei Kuwait führte dies zum Abschluss beider Abkommen. Bei Bahrain laufen die Verhandlungen noch, weil beim Rückübernahmeabkommen nach wie vor Differenzen bestehen. Des Weiteren kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Asylgesuche aus einem Staat, der heute kein relevanter Herkunftsstaat ist, dereinst ansteigen werden. Der Abschluss eines Abkommens kann in diesem Sinne auch eine vorsorgliche Handlung sein.

4. Seit Inkrafttreten des Visumbefreiungsabkommens zwischen der EU und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) am 6. Mai 2015 können Staatsangehörige der VAE sich während höchstens 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen ohne Visum im Schengen-Raum und damit auch in der Schweiz aufhalten. Dieses Abkommen regelt zudem die visumfreie Einreise von EU-Bürgerinnen und -Bürgern in die VAE. Um Schweizer Staatsangehörigen Gegenrecht einzuräumen, wurde ein ähnliches Abkommen ausgehandelt, wie es mit der EU besteht. Somit war die Schweiz in diesem Fall ersuchender Staat, weswegen sie das Visumbefreiungsabkommen nicht vom Abschluss eines Rückübernahmeabkommens abhängig machen konnte.

5. Die Schweiz führte 2018 im Rahmen eines Migrationsdialogs mit Mali Verhandlungen über ein Migrationsabkommen. Diese Verhandlungen verliefen konstruktiv. In der Zwischenzeit sind in Mali allerdings alle für das Dossier zuständigen Minister ausgewechselt worden. Vor diesem Hintergrund wird die Schweiz in den nächsten Monaten die Gespräche mit Mali im Hinblick auf den Abschluss eines Abkommens wieder aufnehmen.

6. Die Schweiz hat das weitere Vorgehen mehrmals mit den türkischen Behörden besprochen, das letzte Mal anlässlich der politischen Konsultationen vom 21. März 2019 in Ankara. Die Türkei hält an ihrer bisherigen Position betreffend Inkrafttreten der Rückübernahmeabkommen mit den Schengen-assoziierten Staaten Norwegen und Schweiz fest. Die operative Zusammenarbeit im Rückkehrbereich mit der Türkei kann generell als gut eingestuft werden. Dies betrifft insbesondere auch die Zusammenarbeit mit den türkischen Behörden bei der Durchbeförderung von Rückkehrfällen in Drittstaaten über den Flughafen Istanbul.

7. Die eritreischen Behörden akzeptieren keine zwangsweisen Rückführungen. Das gilt nicht nur für die Schweiz, sondern für alle Staaten. Eritrea lehnt dementsprechend bislang auch Verhandlungen über den Abschluss eines Rückübernahmeabkommens ab. Dessen ungeachtet wird sich die Schweiz weiterhin für eine bessere Zusammenarbeit mit Eritrea im Rückkehrbereich einsetzen. Dazu finden - auch im Verbund mit weiteren europäischen Staaten - regelmässig Gespräche mit eritreischen Regierungsvertretern statt. Seit einer Dienstreise im Herbst 2018 sind Verbesserungen im Bereich der Identifikation eritreischer Staatsangehöriger zu verzeichnen.

8. Das Abkommen von 2006 hält in der Tat fest, dass jede Rückkehr per Linienflug zu erfolgen hat. Algerien hat sich in der Vergangenheit stets klar gegen Sonderflüge ausgesprochen und hat solche auch mit keinem anderen europäischen Staat in einem Rückübernahmeabkommen vereinbart. Eine Nachverhandlung des Abkommens wird von Algerien abgelehnt. Die operative Zusammenarbeit erfolgt in dem im Abkommen von 2006 festgelegten Rahmen. In den letzten zwei Jahren konnte diese deutlich verbessert werden. Die Vollzugspendenzen nahmen zwischen 2015 (828) und 2018 (546) um 34 Prozent ab. Weiter hat sich die Anzahl der zwangsweisen Rückführungen nach Algerien zwischen 2017 (27) und 2018 (66) mehr als verdoppelt. Ein regelmässiger Austausch mit den algerischen Behörden zu Migrationsthemen findet statt, um die praktische Durchführung von Rückführungen zu fördern.

9. Ja, der Bundesrat erachtet es als wichtig, dass die Rückübernahmeabkommen eine Klausel für die Durchführung von Sonderflügen enthalten. Seit 2006 wurden ausschliesslich Abkommen mit entsprechenden Klauseln abgeschlossen.

10. Für die Frage, ob die Schweiz mit einem anderen Staat Verhandlungen über ein Abkommen lanciert, sind insbesondere folgende Kriterien massgebend: 1. eine Analyse der migrationspolitischen Interessen der Schweiz, besonders auch im Rückkehrbereich; 2. das Migrationspotenzial des betreffenden Staates; 3. die Rolle des betreffenden Staates im regionalen Migrationskontext (mit dem Ziel, einen Staat in seiner Rolle als Ziel- oder Aufnahmestaat von Migrantinnen und Migranten vor Ort zu unterstützen); 4. die Bereitschaft des anderen Staates, Verhandlungen aufzunehmen.

11. Die Verhandlungen mit verschiedenen Staaten werden 2019 fortgeführt. Der Verlauf dieser Verhandlungen hängt nicht nur vom Willen der Schweiz, sondern auch vom Willen des betreffenden Landes ab. Deshalb ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar, wie viele Abkommen bis Ende dieses Jahres paraphiert oder abgeschlossen werden können.

Antwort des Bundesrates.