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19.3064 · Postulat · 2019-03-07

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die Gesundheit von LGB (Lesben, Schwule, Bisexuelle) zu erstellen. Dieser Bericht enthält geschlechterspezifische Vergleiche mit der übrigen Bevölkerung, um Bereiche zu identifizieren, in denen spezifische Massnahmen erforderlich sind.

Begründung

Laut internationalen Studien weisen LGB - insbesondere Frauen - im Vergleich zur Restbevölkerung einen schlechteren Gesundheitszustand auf und/oder haben einen erschwerten Zugang zu Pflegeinstitutionen. Fehlende Studien und Daten intensivieren diesen Missstand. Die beobachteten Unterschiede betreffen nicht nur die sexuelle, sondern auch die psychische Gesundheit sowie Bereiche wie Substanzmissbrauch und Gesundheitsprävention (insbesondere gynäkologische Untersuchungen).

Dies ist besorgniserregend: Nationale Daten und eine entsprechende Analyse über die Gesundheit von LGB sind notwendig, um eventuelle Unterschiede hierzulande zu eruieren und gegebenenfalls spezifische Massnahmen zu ergreifen.

Nach der Interpellation 13.4229 hat der Bundesrat den Bedarf an Daten über die Gesundheit von LGBT plus erkannt. Der Schweizer Gesundheitsrapport des BFS enthält seit 2007 Fragen zum Sexualverhalten, um Personen mit gleichgeschlechtlichen Partnerinnen und Partnern zu eruieren; seit 2017 hätte er zusätzlich spezifischere Fragen zur sexuellen Orientierung und zur Geschlechtsidentität enthalten sollen.

Der neue Bericht sollte eine umfassende Analyse ebenjener Daten beinhalten, die bei den Schweizer Gesundheitsumfragen 2007 bis 2017 erhoben wurden, mit Berücksichtigung möglicher weiterer nationaler Datenbanken mit Fragen zur sexuellen Orientierung. Die Ergebnisse des Berichtes sollen die Kategorien Geschlecht und sexuelle Orientierung enthalten und insbesondere die folgenden Bereiche abdecken:

1. Zugang zu Medizin: Hausarzt, Gynäkologie/Kompetenzzentrum für sexuelle Gesundheit, Notfallmedizin, Endokrinologie, psychologische und psychiatrische Therapie;

2. Selbsteinschätzung der Gesundheit, chronische Erkrankungen, Bluthochdruck, Diabetes, Body-Mass-Index, körperliche Aktivität;

3. Sexuelle Gesundheit: Anzahl der Partnerinnen und Partner, Risikominderungsstrategien, Gebärmutterhalsabstrich und Mammografie;

4. Substanzkonsum: Tabak, Alkohol, weitere Drogen;

5. Mentale Gesundheit: psychische Gesundheit, Depression, Suizidalität, Einnahme von Psychopharmaka.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Gesundheitliche Chancengleichheit für alle in der Schweiz lebenden Menschen, darunter auch sexuelle und geschlechtliche Minderheiten, ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Er setzt sich im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür ein, die Situation von lesbischen, schwulen, bisexuellen und transsexuellen Menschen (LGBT) in gesundheitspolitischen Strategien und in der Gesundheitsberichterstattung zu berücksichtigen.

Wie in der Beantwortung der Interpellation Rossini 13.4229 angekündigt, hat das Bundesamt für Statistik (BFS) in Absprache mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) das Modul zum Sexualverhalten der Schweizerischen Gesundheitsbefragung (SGB) um Fragen zur sexuellen Orientierung erweitert. Die Daten der letzten Erhebung stehen seit Ende 2018 für die Forschung zur Verfügung, und verschiedene Forschungsprojekte wurden gestartet.

Bei der Planung der Datenauswertung muss allerdings berücksichtigt werden, dass Voranalysen der SGB-Daten auf eine geringe Fallzahl von LGB hinweisen. Eine vertiefte statistisch-quantitative Analyse, die Rückschlüsse auf die gesundheitliche Lage der in der Schweiz lebenden LGB erlaubt, ist somit auf der Grundlage der SGB voraussichtlich nur begrenzt möglich. Falls vorhanden, sollen daher zur Untersuchung der im Postulat genannten Themenbereiche weitere Daten herangezogen werden.

Der Bundesrat ist sich der Notwendigkeit einer umfassenderen Untersuchung der gesundheitlichen Situation von LGB bewusst und ist bereit, auf Basis bestehender Daten einen Bericht zu erarbeiten.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.