19.3100 · Interpellation · 2019-03-13
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Viele Schweizer Schüler lernen "nach Gehör" schreiben. Die Lust am kreativen Text steht dabei im Vordergrund, die Orthografie spielt keine Rolle. Doch neue Studien (zum Beispiel mit 3000 Primarschulkindern in Nordrhein-Westfalen) zeigen: Die vom Schweizer Reformpädagogen Jürgen Reichen entwickelte Methode ist wesentlich mitverantwortlich für die ungenügenden Rechtschreibfähigkeiten junger Erwachsener.
Kinder sollen einfach drauflosschreiben. "ICh SchBiLE FUSBAL MiTMEiNeM PAPA." Schülerinnen und Schüler werden jahrelang nicht korrigiert und prägen sich falsche Wortbilder ein, die dann ab der dritten Klasse oder noch später wieder mühsam abtrainiert werden müssen. Leider nicht immer mit Erfolg. Gerade Kinder, die sonst schon Mühe haben in der Schule oder aus fremdsprachigen Familien stammen, sind besonders von dieser Methode betroffen. Benachteiligte Kinder werden also zusätzlich, ja geradezu vorsätzlich benachteiligt.
Im Lehrplan 21 wird die Methode des lautgetreuen Schreibens ausdrücklich und mehrfach aufgeführt.
In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Ist er nicht auch der Meinung, dass es wenig Sinn macht, eine nachweislich schädliche Erst-Schreibe-Methode zuzulassen oder gar zu fördern, um dann später mühsam die Fehlentwicklung zu korrigieren (versuchen)?
2. Der Lehrplan 21 bezieht seine politische Legitimation aus dem Bildungsartikel 61a der Bundesverfassung. Besteht dann nicht umgekehrt auch eine Verantwortung des Bundes für den Inhalt dieses Lehrplans, wenn nachweislich eine schädliche Methode als verbindliches Kompetenzziel aufgeführt wird?
3. Teilt er die Ansicht, dass dieses Thema sehr wohl die Stufe Bund angeht, weil funktionaler Analphabetismus oder sehr mangelhafte Rechtschreibfähigkeiten die berufliche Zukunft vieler Menschen beeinträchtigen und diese Defizite dann mit aufwendigen, vom Bund mitfinanzierten Programmen (Weiterbildung, berufliche Wiedereingliederung, Bekämpfung des Illettrismus) wieder aufgefangen werden müssen?
4. In verschiedenen deutschen Bundesländern wurde die "Schreiben nach Gehör"-Methode inzwischen verboten. Die Bildungsdirektion Nidwalden hat letztes Jahr die einschlägigen Lernmittel aus dem Verkehr gezogen, aktuell auch der Kanton Aargau.
Wo sieht der Bund Mittel und Möglichkeiten, diese Methode ganz aus dem Lehrplan 21 zu entfernen?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantwortet die Fragen des Interpellanten wie folgt:
1. Gemäss Artikel 62 der Bundesverfassung sind die Kantone für das Schulwesen verantwortlich. Sie legen die Lehrpläne und Stundentafeln für die obligatorische Schule fest und sorgen dafür, dass mit lehrplankonformen sowie fachlich und didaktisch zeitgemässen Lehrmitteln unterrichtet wird. Artikel 8 der interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (Harmos-Konkordat) sieht die Harmonisierung der Lehrpläne und die Koordination der Lehrmittel auf sprachregionaler Ebene vor. Entsprechend haben sich die Sprachregionen entschieden, gemeinsame Lehrpläne zu erarbeiten, die sich an den nationalen Bildungszielen ausrichten. Die Verwendung der Lehrmittel im Unterricht regeln die obersten Lehrmittelbehörden der einzelnen Kantone. Der Bundesrat sieht entsprechend davon ab, sich zu didaktischen Methoden in der Volksschule zu äussern.
2. Die Kantone sind gestützt auf die Verfassung verpflichtet, für eine qualitativ hochstehende Volksschule und für schweizweit harmonisierte Bildungsziele zu sorgen. Im Rahmen der kantonalen Harmonisierungsbemühungen in Erfüllung von Artikel 62 BV haben sie nationale Bildungsziele in Form von Grundkompetenzen auch für die Schulsprache und hierbei auch für Orthografie festgelegt. Diese nationalen Bildungsziele sind in die sprachregionalen Lehrpläne aufgenommen worden. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Kantone mit den sprachregionalen Lehrplänen ein grundsätzlich geeignetes Instrumentarium zur Harmonisierung der Bildungsziele geschaffen haben. Der Bund hat gegenüber den Kantonen im Bereich des Schulwesens via Artikel 61a BV keine Aufsichtsfunktion und trägt somit auch keine Verantwortung für die Inhalte eines sprachregionalen Lehrplans der obligatorischen Schule.
3. In den Kantonen findet bereits eine Diskussion über die Verbreitung und Anwendung der vom Interpellanten kritisierten Methode statt. Es obliegt den Kantonen, Lehrmittel und -methoden in der Volksschule regelmässig zu überprüfen und dabei auch dem neusten Kenntnisstand der Forschung Rechnung zu tragen.
4. Basierend auf den genannten Verfassungsbestimmungen ist der Bund nicht zuständig, eine solche Massnahme im Bereich der obligatorischen Schule zu ergreifen. Der Bundesrat hat im Übrigen grosses Vertrauen, dass sich Kantone und insbesondere auch die Lehrerinnen und Lehrer ihrer Verantwortung im Hinblick auf das Erreichen der Bildungsziele bewusst sind.
Antwort des Bundesrates.