19.3131 · Motion · 2019-03-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament umgehend eine Gesetzesänderung vorzuschlagen, wonach die Arbeitsgemeinschaften (Arge) von der Abgabe für Radio und Fernsehen zu befreien sind.
Begründung
Mit der Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) bezahlen die Unternehmen eine umsatzabhängige Abgabe. Als Unternehmen wird definiert, wer bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Register der mehrwertsteuerpflichtigen Personen eingetragen ist (Art. 70 Abs. 2 RTVG). Diese Änderung führt dazu, dass Arbeitsgemeinschaften (Arge) ebenfalls die Unternehmensabgabe bezahlen müssen. Damit wird die Abgabe doppelt erhoben, einmal bei den an der Arge beteiligten Unternehmen oder Einzelpersonen und ein weiteres Mal bei der Arge selbst. Die Abgabepflicht der Arbeitsgemeinschaften beziehungsweise die doppelte Gebührenbelastung wurde im Rahmen der letzten Revision des RTVG nicht geprüft, und diese Frage wurde nicht explizit beantwortet. Auch im Rahmen der Volksabstimmung wurde diese Frage nicht diskutiert. Es ist davon auszugehen, dass es sich um eine Gesetzeslücke handelt. Die Doppelbelastungen stellen aber falsche und unfaire Mehrbelastungen dar, und diese müssen behoben werden. Deshalb ist diese Gesetzeslücke so zu schliessen, dass Arge explizit von dieser Unternehmensabgabe befreit werden, auch wenn sie die Mindestumsatzgrenze überschreiten. Folglich ist eine Gesetzesänderung vorzunehmen, die umgehend in die Wege zu leiten ist.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen hat auf Anfang dieses Jahres die Empfangsgebühr für Betriebe abgelöst. Der Bundesrat hatte bereits bei seinem Entscheid zur Einführung der neuen Abgabe am 18. Oktober 2017 beschlossen, dass er die Auswirkungen des neuen Abgabesystems bis spätestens Mitte 2020 prüfen will, gestützt auf die Erfahrung des ersten Erhebungsjahres. Dabei wird er auch den im vorliegenden Vorstoss aufgeworfenen Aspekt von möglichen Doppelbelastungen analysieren. Sollte die Bilanz des neuen Abgabesystems zeigen, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, wird der Bundesrat die nötigen Schritte unternehmen. Eine sofortige Neuregelung einzelner Aspekte, gestützt auf Einzelfälle, macht nach Meinung des Bundesrates hingegen keinen Sinn. Dies könnte sich sogar kontraproduktiv auf das Funktionieren des Systems auswirken.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.