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19.3162 · Interpellation · 2019-03-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

1. Erachtet der Bundesrat die Abgabe von Kassenbelegen in Papierform für alle Einkäufe als sinnvoll und nötig?

2. Begrüsst er das Vorgehen einzelner Grossverteiler, zur Vermeidung von unnötigem Papierabfall Kassenbelege nur auf Wunsch in Papierform abzugeben?

3. Ist er bereit, zusammen mit den Organisationen des Detailhandels weitere Anstrengungen zur Vermeidung von unnötigem Papierabfall durch nichtbenötigte Kassenbelege zu unternehmen?

Begründung

Bei jedem Einkauf erhält man einen Kassenbeleg in Papierform. Es gibt Einkäufe, welche das erfordern, zum Beispiel bei einer Garantieverpflichtung des Verkäufers. Auch als Spesenbelege sind gewisse "Kassenzettel" erforderlich. Bei der überwiegenden Anzahl der Einkäufe aber ist der Kassenbeleg in Papierform unnötig. Die Zettel werden entweder im Verkaufsgeschäft oder von den Kundinnen und Kunden weggeworfen. So entsteht Abfall, der vermieden werden könnte.

Einige Grossverteiler haben bereits begonnen, diese Papierverschwendung zu bekämpfen, indem die Abgabe nur auf Wunsch oder wenn erforderlich erfolgt. Im Zeitalter der Digitalisierung ist es möglich, diese übliche Form des Kaufbelegs zu ersetzen. Es wäre hilfreich, wenn der Bund zusammen mit Organisationen des Detailhandels Massnahmen entwickeln und umsetzen würde, die tauglich sind, die Menge der Kassenbelege in Papierform deutlich zu reduzieren.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Abfallvermeidung hat beim Bundesrat einen hohen Stellenwert. Daher erachtet er die Abgabe von Kassenbelegen auf Papier nicht in allen Fällen als notwendig.

1. Es kann davon ausgegangen werden, dass die meisten Kundinnen und Kunden beispielsweise für Lebensmittel, die unmittelbar nach dem Kauf konsumiert werden, keinen Kassenbeleg benötigen. Wie in der Interpellation erwähnt, sind Kassenbelege in einigen Fällen aber durchaus sinnvoll oder gar notwendig, beispielsweise beim Geltendmachen von Garantieansprüchen. Sie ermöglichen den Kundinnen und Kunden auch, den in Rechnung gestellten Betrag zu kontrollieren. Wenn jemand das Geschäft nach einem Kauf noch einmal betreten will, kann mit dem Kassenbeleg aufgezeigt werden, dass die Rechnung für die gekauften Waren in der Tasche schon bezahlt ist. Kassenbelege können also nicht einfach abgeschafft werden. Sie müssen auch in Zukunft mindestens in elektronischer Form für die Kunden zugänglich sein. Die Frage, ob Kassenbelege auf Papier notwendig und sinnvoll sind, hängt von der Art des Produktes, der Kaufsituation und den individuellen Präferenzen der Konsumentinnen und Konsumenten ab.

2. Der Bundesrat begrüsst die Vermeidung von unnötigem Papierabfall, indem die Kundinnen und Kunden wählen können, ob sie Kassenbelege auf Papier erhalten möchten oder nicht. Generell begrüsst der Bundesrat Massnahmen zur Einsparung von Papier. Wesentlich mehr Papier als durch den Verzicht auf Kassenbelege in Papierform könnte beispielsweise gespart werden, wenn Kundinnen und Kunden Werbeinformationen, Magazine und Kataloge nur dann in Papierform erhalten, wenn sie dies explizit wünschen.

3. Der Bundesrat begrüsst die Anstrengungen einiger Detailhändler, die Umweltbelastung durch die Einsparung von unnötigen Kassenbelegen auf Papier zu verringern, sehr. Grössere Anstrengungen des Bundes drängen sich aus Sicht des Bundesrates in der aktuellen Situation aber aus verschiedenen Gründen nicht auf: Erstens sind einige Detailhändler aus eigener Initiative daran, Massnahmen zum Einsparen von Kassenbelegen auf Papier umzusetzen. Zweitens ist die Reduktion der Umweltbelastung durch die Vermeidung unnötiger Kassenbelege auf Papier - im Vergleich zu anderen möglichen Massnahmen, für die sich der Bund einsetzen kann - äusserst gering. In der Schweiz werden jährlich rund 182 Kilogramm Papier pro Person verbraucht und rund 81 Prozent davon in Form von Altpapier wieder eingesammelt. Der Papierverbrauch ist insgesamt für einen relativ kleinen, aber signifikanten Anteil der gesamten durch den Konsum verursachten Umweltbelastungen verantwortlich. Kassenzettel machen jedoch von diesem Anteil nur einen sehr geringen Teil aus.

Antwort des Bundesrates.

Vermeidung von Abfall durch die Reduktion der Anzahl Kassenbelege in Papierform | Lexipedia | Lexipedia