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19.3294 · Motion · 2019-03-21

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung eine Vorlage zu unterbreiten, damit stimmberechtigten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern die Stimmunterlagen auf elektronischem Weg ausdruckbar und geeignet für den postalischen Rückversand zugestellt werden können.

Begründung

Für viele Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer stellen unzulängliche Postdienstleistungen in den jeweiligen Wohnsitzländern eine schier unüberwindbare Hürde bei der Wahrnehmung ihres Stimm- und Wahlrechts dar. Durch den elektronischen Versand der Abstimmungsunterlagen liesse sich die Zeit für Zustellung und Rücksendung um immerhin rund die Hälfte reduzieren.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich der logistischen Probleme bewusst, mit denen sich ein Teil der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer bei der Ausübung der politischen Rechte konfrontiert sieht. Er hat jedoch bei früherer Gelegenheit (vgl. Interpellation Masshardt 15.4227, Frage Amaudruz 15.5469) bereits dargelegt, dass die elektronische Zustellung von druckbarem Wahl- und Abstimmungsmaterial (E-Versand) aus seiner Sicht keinen tauglichen Lösungsansatz darstellt.Im Zusammenhang mit einem E-Versand stellen sich Fragen rund um die Sicherheit von elektronischen Zustellplattformen, um das Missbrauchspotenzial durch elektronisch verfügbares Stimmmaterial, die Wahrung des Stimmgeheimnisses und die Kontrolle und Auszählung von selbstgedruckten Stimmunterlagen. Wie es der Motionstitel richtigerweise festhält, würde ein E-Versand in der Praxis an die Stelle des elektronischen Stimmkanals (E-Voting) treten. Die hohen Sicherheitsanforderungen im Zusammenhang mit E-Voting bedingen mittel- bis langfristig weiterhin die physische Zustellung von Prüfcodes. Entsprechend ist E-Voting nicht kompatibel mit einem E-Versand. Aufgrund des Wegfalls des elektronischen Stimmkanals würde für die Stimmberechtigten durch einen E-Versand kein Zeitgewinn, sondern ein Zusatzaufwand für Druck und Rückversand der Stimmunterlagen resultieren.Der Bundesrat hält es für zielführender, die schrittweise Ausdehnung der elektronischen Stimmabgabe auf alle Auslandschweizer Stimmberechtigten anzustreben, statt neue Konzepte anzugehen, die absehbare Unzulänglichkeiten schaffen. Schliesslich bringt E-Voting auch den Stimmberechtigten im Inland - insbesondere auch den Stimmberechtigten mit einer Behinderung - einen erkennbaren Mehrwert.