19.3325 · Interpellation · 2019-03-22
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Seit Jahrzehnten wird vom Bund (BFS) die Leerstandquote im Wohnungsmarkt ermittelt. In dieser Ziffer enthalten sind sowohl Miet- wie auch Eigentumswohnungen. Bis vor wenigen Jahren war dies unproblematisch, weil sich die beiden Teilsegmente ähnlich entwickelten. Seit einigen Jahren stellt der Branchenverband Svit jedoch fest, dass innerhalb des Segmentes "Wohnen" die beiden Teilsegmente "Miete" und "Eigentum" extrem auseinanderdriften. Die publizierten Leerstandziffern sind ein Gemisch aus beiden Teilsegmenten und deshalb für die beiden Teilmärkte irreführend. Denn Erhebungen durch die Immobilienwirtschaft haben ergeben, dass Differenzen im Bereich von über 1 Prozent üblich sind. Als Beispiel ein Wert aus dem Kanton Nidwalden: Per Juni 2018 deklariert das BFS eine Leerstandquote von 1,9 Prozent, die marktgerechte Erfassung bei den Mietwohnungen hat jedoch eine Leerstandziffer von 3 Prozent ergeben.
Da in der politischen Auseinandersetzung insbesondere der Teilmarkt "Mietwohnungen" von Interesse ist, verursacht die erfasste Mischquote eine Falschaussage. So warnt unter anderem die Nationalbank vor einer möglichen Blase im Wohnungsmarkt. Die publizierten Mischindex-Zahlen des BFS suggerieren jedoch einen intakten Markt und lassen die Warnung ins Leere laufen. Deshalb bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Ist dem Bundesrat diese Problemstellung bekannt?
2. Sieht er eine Gefahr der Falschinterpretation?
3. Wäre eine differenzierte Erfassung in den Teilbereichen "Mietwohnungen", "Eigentumswohnungen" und "Einfamilienhäuser" denkbar?
4. Beabsichtigt er in diesem Sinn eine Anpassung der publizierten Leerstandquote?
5. Falls nein, kann er einen Weg aufzeigen, wie diese Umsetzung politisch angegangen werden kann?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Leerwohnungsstatistik des Bundesamtes für Statistik liefert mit der Publikation der Leerwohnungsziffer ein Angebot an Informationen über die Entwicklung des schweizerischen Wohnungsmarktes. In der Leerwohnungsziffer werden die Eigentumswohnungen und Mietwohnungen undifferenziert zusammengefasst.
Die einzelnen Fragen beantwortet der Bundesrat wie folgt:
1. Der Bundesrat hat Kenntnis davon, dass für die Kategorien Mietwohnungen bzw. Eigentumswohnungen heute keine spezifischen schweizweiten Leerwohnungsziffern berechnet werden.
Die Leerwohnungsstatistik des Bundesamtes für Statistik zählt jährlich sämtliche auf dem Markt zur Dauermiete bzw. zum Kauf angebotenen leerstehenden Wohnungen. Ausgewiesen werden in absoluten Zahlen:
1.a. das Total der leerstehenden Wohnungen
1.b. die Anzahl der auf dem Markt zur Dauermiete angebotenen Wohnungen
1.c. die Anzahl der auf dem Markt zum Kauf angebotenen Wohnungen
1.d. die Anzahl der zur Dauermiete oder zum Kauf angebotenen Einfamilienhäuser
Mithilfe des Gesamtwohnungsbestandes wird der prozentuale Anteil der leerstehenden Wohnungen berechnet, die sogenannte Leerwohnungsziffer.
2. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass sich der Eigentumsmarkt durchaus anders verhalten kann als der Mietwohnungsmarkt. Das Bundesamt für Statistik weist transparent aus, was die von ihr publizierte Leerwohnungsziffer beinhaltet, nämlich die leerstehenden Miet- und Eigentumswohnungen im Verhältnis zum Gesamtwohnungsbestand. Für die Nutzung dieser Leerwohnungsziffer ist diese Information wichtig.
3.-5. Eine Publikation von Leerstandquoten für die Kategorien "Mietwohnungen" und "Eigentumswohnungen" für die gesamte Schweiz ist heute nicht möglich, da der jeweilige Gesamtbestand der Mietwohnungen und Eigentumswohnungen nicht vorhanden ist. Erhoben werden zurzeit die effektiv leerstehenden Objekte dieser Kategorien. Eine differenzierte Erfassung der verschiedenen Kategorien, um die notwendigen Gesamtbestände der Objekte zu erhalten, ist grundsätzlich denkbar. Eine schweizweite Erfassung müsste aber auf Gemeindeebene erfolgen, im Rahmen der Aktualisierung des eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregisters. Dies wäre jedoch vor dem Hintergrund der komplexen Materie und der zahlreichen Mutationen, die jedes Jahr und in jeder Kategorie vorgenommen werden, einerseits sehr anspruchsvoll und andererseits - insbesondere für die Gemeinden - mit einer nicht unbedeutenden Mehrbelastung verbunden.
Im Rahmen der nächsten Revision der Leerwohnungsstatistik werden eine Machbarkeitsstudie und eine Bedürfnisabklärung (geplant für 2021) diesbezüglich konkretere Erkenntnisse liefern.
Antwort des Bundesrates.