Lexipedia

19.3999 · Motion · 2019-09-11

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit die Stellen der Invalidenversicherungen (IV) der Kantone leicht zugängliche Online-Meldestellen einrichten, bei denen mutmassliche Fälle von Versicherungsmissbrauch gemeldet werden können.

Begründung

Im Rahmen der Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (Botschaft des Bundesrates 17.022 vom 15. Februar 2017) ist vorgesehen, dass der Datenaustausch unter den verschiedenen Sozialversicherungen verbessert wird. Diese Ergänzung wird es ermöglichen, wirksamer gegen Missbrauch vorgehen zu können. Im Rahmen der Missbrauchsbekämpfung soll auch der Öffentlichkeit die Meldung von Verdachtsfällen erleichtert werden. Zu diesem Zweck sollen die Online-Meldestellen, die es bereits in einigen Kantonen auf den Webseiten ihrer Sozialversicherungsanstalten bzw. IV-Stellen gibt, gesamtschweizerisch eingeführt werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Durchführungsstellen der Sozialversicherungen sind schon heute im Internet präsent und auch problemlos elektronisch kontaktierbar. Aus Sicht des Bundesrates ist es nicht angezeigt, den Durchführungsstellen die Einführung von Online-Meldestellen zwingend vorzuschreiben. Es liegt in der Verantwortung der einzelnen Durchführungsstelle, ob und gegebenenfalls in welcher Form sie eine Online-Meldestelle einrichten will.

Deren Einrichtung und Ausgestaltung sind durch die Durchführungsstellen sorgfältig zu prüfen. Dabei gilt es darauf hinzuweisen, dass man sich mit einer unwahren, rufschädigenden Beschuldigung oder Verdächtigung gegenüber einer Drittperson unter Umständen der üblen Nachrede oder der Verleumdung nach Artikel 173 respektive 174 des Strafgesetzbuches (SR 311.0) schuldig machen kann (vgl. auch BGE 103 IV 22).

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.