Italien hat die Häfen wieder für die illegale Migration geöffnet. Ist der Bundesrat bereit, Schengen auszusetzen?
19.4082 · Interpellation · 2019-09-19
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Die "neue" italienische Regierung (die so weit links steht wie kaum eine in der Geschichte der Republik) hat die italienischen Häfen wieder für die illegale Migration geöffnet und damit den Kurs, den Ex-Innenminister Matteo Salvini von der Lega eingeschlagen hatte, radikal geändert.
Das Tessin und damit die Schweiz konnten davon profitieren, dass die Zahl der Asylgesuche von Wirtschaftsflüchtlingen, die in Italien an Land gekommen waren, gesunken war. Dies war zu einem grossen Teil der rigorosen Politik Salvinis zu verdanken. Der Kurswechsel der "neuen" italienischen Regierung zeigte sehr schnell Folgen: Innerhalb von nur 10 Tagen verdreifachte sich die Zahl der illegal in Italien gelandeten Personen.
Die neue Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, hat kürzlich erklärt, man müsse die Dublin-Regeln reformieren. Dies natürlich mit der Absicht, die Dublin-Rückführungen aufzuweichen oder ganz aufzuheben.
Folglich muss die Schweiz (insbesondere das Tessin) damit rechnen, dass künftig mehr Wirtschaftsflüchtlinge von Italien her einreisen und dass keine Dublin-Rückführungen mehr durchgeführt werden können, jedenfalls nicht mehr nach den bisher geltenden Regeln.
Ich frage den Bundesrat:
1. Ist er darauf vorbereitet, dass als Folge der neuen italienischen Regierungspolitik die Zahl der Wirtschaftsflüchtlinge, die von Italien her einreisen, möglicherweise stark steigt?
2. Wie steht der Bundesrat zu einer allfälligen Abschwächung oder Aufhebung der Dublin-Regeln? Ist er bereit, in einem solchen Fall die Anwendung von Schengen auszusetzen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die guten bilateralen Beziehungen im Migrationsbereich auch mit der neuen italienischen Regierung weitergeführt werden. Die von den italienischen Behörden publizierten Zahlen (Quelle: Italienisches Innenministerium, Dipartimento della Pubblica sicurezza) zeigen, dass die Anlandungen im vergangenen Jahr (rund 21 000 Personen) um rund 80 Prozent geringer ausgefallen sind als 2017 (rund 103 000 Personen) und im laufenden Jahr (knapp 7000 Personen, Stand September 2019) nochmals um rund zwei Drittel geringer sind als im Jahr 2018. Dennoch verfolgt der Bundesrat die Entwicklungen auf der zentralen Mittelmeerroute aufmerksam und steht diesbezüglich in regelmässigem Kontakt mit den zuständigen italienischen Behörden.
Für die seit dem 1. März 2019 durchgeführten beschleunigten Asylverfahren sind in den sechs Asylregionen Aufnahmekapazitäten vorgesehen, um Schwankungen im Bereich von 24 000 Asylgesuchen pro Jahr aufzufangen. Zurzeit stehen noch nicht alle geplanten Bundesasylzentren zur Verfügung, es können jedoch bis zu 20 000 Asylsuchende pro Jahr untergebracht werden. Im Jahr 2019 dürfte die Zahl der neuen Asylgesuche darunterliegen.
2. Die Dublin-Verordnung stellt den Rechtsrahmen dar, der auf europäischer Ebene die Zuständigkeit für die Bearbeitung eines Asylgesuchs regelt. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass dieses Regelwerk gewisse Lücken aufweist, die teilweise zu einer starken Belastung von Staaten an den Schengen-Aussengrenzen geführt haben. Deshalb engagiert sich der Bundesrat seit Jahren für eine langfristige und strukturelle Reform, damit das Dublin-System krisenfester und ausgewogener wird. Gemäss der neuen Europäischen Kommission stellt die Reform des Asylsystems in Europa weiterhin eine Priorität dar. Der Bundesrat unterstützt die entsprechenden Bestrebungen der Kommission. Dadurch soll eine bessere Verteilung der Verantwortung unter den Dublin-Staaten erzielt werden und der Sekundärmigration innerhalb Europas effizient entgegengewirkt werden.
Insgesamt ist die Dublin-Zusammenarbeit für die Schweiz nach wie vor wichtig und vorteilhaft. Ohne die Dublin-Assoziierung wäre die Schweiz für die inhaltliche Prüfung aller Asylgesuche zuständig, welche in der Schweiz eingereicht werden. Damit würde ein wesentlicher Teil der Asylsuchenden, für die ein anderer Dublin-Staat zuständig ist, längerfristig in der Schweiz verbleiben. Das Dublin-System hat bislang dazu geführt, dass der Asyl- und Flüchtlingsbereich in der Schweiz wesentlich entlastet wurde. Aus diesen Gründen wäre die Suspendierung des Schengen- und damit auch des Dublin-Assoziierungsabkommens für die Schweiz kein gangbarer Weg, denn sie würde nicht dazu beitragen, dass das Schweizer Asylsystem effizienter würde.
Antwort des Bundesrates.