19.4088 · Motion · 2019-09-19
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen paritätischen Fonds zu schaffen, der durch Bund, Kantone und Arbeitgeber gespiesen wird, um Weiterbildung und Umschulung von Menschen zu finanzieren, die aufgrund technologischer Neuerungen ihre Arbeit verlieren.
Begründung
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung kritisiert in ihrem Beschäftigungsausblick 2019 die unzureichenden Umschulungsmassnahmen der Schweiz vor allem bei Personen mit dem grössten Bedarf. Das gilt insbesondere für gering qualifizierte Personen, deren Arbeit besonders stark durch die Digitalisierung bedroht ist. Weiterbildung und Umschulung sind oft mit der Reduktion des Arbeitspensums sowie hohen Kosten verbunden. Für ältere Personen, die mitten im Leben stehen und familiäre Verpflichtungen haben, sind diese Belastungen nicht finanzierbar.
Mit einem Weiterbildungsfonds sollen Weiterbildungsmassnahmen vor allem von Geringqualifizierten, die besonders von der Digitalisierung und Automatisierung betroffen sind, finanziert werden. Der Schwerpunkt soll dabei auf älteren Arbeitnehmenden liegen. In den Fonds einzahlen sollen Unternehmen, die ausgebildete Fachkräfte im Ausland rekrutieren, anstatt sie selber auszubilden. Damit werden sie stärker in die Weiterbildungsverantwortung einbezogen.
Weiterbildung ist der Schlüssel zur Erhaltung der Arbeitsmarktfähigkeit. In der Schweiz suchen rund eine halbe Million Personen eine Arbeit, zusätzliche Arbeit oder Arbeit in einem anderen Bereich. Viele ältere Arbeitnehmende finden nach einem Stellenverlust kaum mehr Arbeit. Trotzdem klagen Unternehmen über den Fachkräftemangel und rekrutieren deshalb ausgebildete Fachpersonen im Ausland. Die Nachfrage nach Arbeitskräften wäre vorhanden, doch die Stellensuchenden weisen Qualifikationslücken auf, die durch nachhaltige Weiterbildung geschlossen werden könnten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat teilt die Ansicht der Motionärin, dass die Aus- und Weiterbildung für den Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit zentral ist.
Bei der Teilnahme an Weiterbildungen belegt die Schweiz im internationalen Vergleich seit vielen Jahren einen Spitzenwert. Gemäss Bundesamt für Statistik betrug die Teilnahmequote von Erwerbstätigen an Weiterbildungen im Jahr 2016 72,3 Prozent.
Zwischen 2011 und 2016 hat sie um rund 4,1 Prozentpunkte zugenommen. 2015 haben zudem 89 Prozent der Unternehmen Weiterbildungen ihrer Beschäftigten unterstützt. Dieser Anteil ist seit 2011 um 6 Prozentpunkte gestiegen. Eine deutlich unterdurchschnittliche Teilnahmequote (33,4 Prozent im Jahr 2016) ist jedoch bei Menschen ohne nachobligatorischen Abschluss (Sek II) nachgewiesen.
Grundsätzlich liegt Weiterbildung in der Verantwortung jeder und jedes Einzelnen. Der Bund fördert subsidiär in bestimmten Bereichen Weiterbildungsmassnahmen. Mit dem Weiterbildungsgesetz (SR 419.1) sowie dem Förderschwerpunkt zur Stärkung von Grundkompetenzen am Arbeitsplatz werden der Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen, gerade auch im Bereich der digitalen Kompetenzen, finanziell unterstützt. Dies erfolgt in Ergänzung zu weiteren Massnahmen wie beispielsweise jenen der Arbeitslosenversicherung (ALV) und der Invalidenversicherung, die gerade gering qualifizierte Personen bei der Weiterbildungsbeteiligung unterstützen. Dabei sind zwei Instrumente der ALV speziell zu erwähnen: Mit den Ausbildungszuschüssen und der Unterstützung von Weiterbildungen, welche zu einem Abschluss auf der Sekundarstufe II führen können, erhalten arbeitslose Personen eine gezielte Unterstützung auf dem Weg zu einer dauerhaften Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.
Bezüglich Umschulung sind in erster Linie die Branchen für die Entwicklung von Qualifizierungsangeboten zuständig. Bereits heute existieren zahlreiche Fonds zur Förderung der Weiterbildung. Zum einen können im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen sozialpartnerschaftliche Fonds zur solidarischen Finanzierung der Weiterbildung (z. B. Kurskosten, Lohnausfall usw.) geschaffen werden. Zum anderen können Organisationen der Arbeitswelt Berufsbildungsfonds zur Förderung der Berufsbildung sowie der berufsorientierten Weiterbildung einsetzen.
Ferner hat der Bundesrat Mitte Mai 2019 Massnahmen beschlossen, um die Wiedereingliederung älterer Arbeitnehmender zu erleichtern. Neben einer kostenlosen Standortbestimmung, Potenzialanalyse und Laufbahnberatung für Arbeitnehmende über 40 Jahre sollen Aus- und Weiterbildungen auf dem Weg zu einem Berufsabschluss konsequenter angerechnet werden als heute.
Generell haben sich die bestehenden Rahmenbedingungen bewährt. Das inländische Arbeitskräftepotenzial wurde - ausgehend von einem bereits hohen Niveau - über die letzten Jahre gut genutzt. Trotz zusätzlichem Ausschöpfen des inländischen Arbeitskräftepotenzials sind Unternehmen darauf angewiesen, Fachkräfte im Ausland rekrutieren zu können, um die Arbeitsnachfrage abzudecken. Die Arbeitsmigration bildet daher eine wichtige Ergänzung zum inländischen Fachkräftepotenzial. Eine Rekrutierung von Arbeitskräften im Ausland bedeutet zudem nicht, dass eine Unternehmung ihrer Verantwortung zur Aus- und Weiterbildung nicht nachkommt. Schliesslich wäre eine selektive Finanzierung eines Fonds durch Unternehmen, die Fachkräfte im Ausland rekrutieren, mit schwerwiegenden Umsetzungs- und Rechtsfragen verbunden.
Angesichts der bereits ergriffenen Massnahmen erachtet der Bundesrat die Schaffung eines zusätzlichen Fonds im Sinne der Motionärin als nicht angezeigt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.