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19.4102 · Interpellation · 2019-09-23

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO, Compenswiss, ist Mitglied des Schweizer Vereins für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen. Der Verein spricht Empfehlungen zum Ausschluss von Anlagen in Unternehmen aus. Gemäss Angaben des Vereins werden diese Empfehlungen ausgesprochen, wenn Unternehmen durch ihr Verhalten oder durch ihre Produkte Schweizer Gesetze oder von der Schweiz ratifizierte internationale Konventionen brechen. Allerdings sagt der Verein auch, Ausschlussempfehlungen können ausgesprochen werden, wenn ein Unternehmen nicht den "Schweizer Werten" entspricht. Was besagte "Schweizer Werte" sind, bleibt undefiniert.

Der Bundesrat ist gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Traut sich die Compenswiss derart wenig zu, Schweizer Rechtsnormen einzuhalten, dass sie Mitglied in einem Verein sein muss, der ihr Hinweise gibt, dass sie rechtmässig handeln muss?

2. Wie viel Geld der Versicherten wird für die Mitgliedschaft ausgegeben?

3. Hat der Verwaltungsrat der Compenswiss einstimmig entschieden, dem Verein beizutreten?

4. Sind sich die Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte bewusst, dass sie persönlich für allfällige auf Empfehlung des Vereines basierende Falschentscheide haften?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Schweizer Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (SVVK-Asir) unterstützt seine Mitglieder im Rahmen ihrer Anlageentscheide, damit sie die Verantwortung gegenüber Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft umfassend wahrnehmen können. Diese Dienstleistung erlaubt Compenswiss, internationale Konventionen, Abkommen sowie bestehende Gesetze und Verordnungen einzuhalten. Dadurch ist Compenswiss in der Lage, den Aufwand für eine effiziente und transparente Erfüllung ihrer Anlagekriterien im internationalen Umfeld möglichst gering zu halten.

2. Compenswiss entrichtet den jährlichen Beitrag von gegenwärtig 70 000 Franken, bei Gesamtkosten für die Verwaltung der Ausgleichsfonds von gut 45 Millionen Franken. Dieser Betrag wird anteilmässig auf die AHV, die IV und die EO aufgeteilt und mit den Beiträgen der Versicherten und der Arbeitgeber sowie des Bundes finanziert.

3. Der Verwaltungsrat von Compenswiss hat am 25. August 2015 seiner Beteiligung an der Gründung des SVVK-Asir mit einer Gegenstimme zugestimmt.

4. Für die Mitglieder des Verwaltungsrates gilt Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes über die Verantwortlichkeit des Bundes sowie seiner Behördemitglieder und Beamten (SR 170.32). Dieser Umstand ist ihnen bekannt.

Antwort des Bundesrates.