19.4112 · Interpellation · 2019-09-24
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Gut funktionierende Ökosysteme sind eine wichtige Voraussetzung für unsere Gesundheit. Ökosysteme liefern saubere Luft und Trinkwasser, Nahrungsmittel und Grundlagen für Medikamente, regulieren die Verbreitung von Krankheitserregern und stabilisieren das Klima. Der aktuell weltweite, rasante Rückgang von intakten Ökosystemen und damit der Biodiversität ist eine Gefahr für die menschliche Gesundheit auf allen Kontinenten. Alleine in den letzten 50 Jahren ist die Biodiversität drastisch zurückgegangen in der Schweiz, wie auch weltweit. Die Hälfte aller Lebensräume und über ein Drittel aller Arten sind heute gefährdet. Dafür verantwortlich ist in erster Linie die Intensivierung und Ausdehnung der Landnutzung. Das Bundesamt für Umwelt schätzt, dass Kosten von 25 Milliarden Franken bis 2050 aufgrund des Biodiversitätsverlustes anfallen.
Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass in Planungsprozessen verschiedener Sektoren, besonders Landwirtschaft, Wasserkraft, Waldwirtschaft, Verkehr und Siedlungsentwicklung, die Auswirkungen auf die Biodiversität transparent dargelegt und die Anliegen der Biodiversität umfassend berücksichtigt werden?
2. Was unternimmt er, um die Bemühungen und Vorgaben zur Integration der Biodiversität in diese Sektoren weiter zu stärken mit dem Ziel, den Biodiversitätsverlust aufzuhalten?
3. Sieht er vor, übergeordnete Institutionen oder Massnahmen zu schaffen, um sektorübergreifende Fragen zur Integration von Biodiversität zu beschleunigen? Falls ja, bis wann werden diese Institutionen etabliert oder die Massnahmen umgesetzt sein?
Stellungnahme des Bundesrates
1. In den Planungsprozessen der genannten Sektoren stellen verschiedene Instrumente die Berücksichtigung der Biodiversität sicher. In der Landwirtschaft wird die Biodiversität bei der Beurteilung von Bundesbeiträgen an Strukturverbesserungsvorhaben gemäss der Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (Strukturverbesserungsverordnung; SR 913.1) berücksichtigt. Das Waldrecht verlangt von den Kantonen, mittels einer Waldentwicklungsplanung die Interessen in den Bereichen Schutz des Lebensraums und der Artenvielfalt, Holznutzung und Erholung aufeinander abzustimmen und behördenverbindlich festzulegen. In den Sektoren Wasserbau und Wasserkraft stellen die Bundesbeiträge an Wasserbauvorhaben und Planungsgrundlagen (z. B. strategische Revitalisierungsplanungen), die Beurteilung von Grenzwasserkraftwerken und Wasserkraftwerken bundeseigener Betriebe, die Massnahmen zur Sanierung Wasserkraft sowie Schutz- und Nutzungsplanungen und Anträge zu Wasserkraftwerken zuhanden kantonaler Konzessionsbehörden die relevanten Hebel dar. Bei den vom Bund mitfinanzierten Agglomerationsprogrammen wird eine Abstimmung von Siedlung unter Berücksichtigung der Landschaft und Verkehr verlangt und deren Auswirkungen auf die Umwelt beurteilt. Bei entsprechender Qualität können höhere Beiträge an die Verkehrsprojekte gewährt werden. Bei UVP-pflichtigen Anlagen sind auf Projektebene die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt (u. a. auf Flora, Fauna, Lebensräume, Landschaft) während der Bau- und Betriebsphase darzulegen und Massnahmen zur Verminderung negativer Auswirkungen zu entwickeln.
2. Mit der Verabschiedung der Strategie Biodiversität Schweiz (SBS) im Jahr 2012 hat der Bundesrat zehn strategische Ziele definiert, an denen sich die verschiedenen Politikbereiche und Akteure orientieren. Im Aktionsplan SBS von 2017 sind Massnahmen und Pilotprojekte formuliert, welche die Sektoren Landwirtschaft, Waldwirtschaft, Verkehr und Agglomerationen ansprechen. 2023 wird der Bundesrat auf Basis der Analyse der Umsetzung der Massnahmen über die Fortsetzung und gegebenenfalls Ergänzung des Aktionsplanes SBS beschliessen.
3. Das Rückgrat einer reichhaltigen und widerstandsfähigen Biodiversität bildet die ökologische Infrastruktur. Diese ist in vielerlei Hinsicht raum- und planungsrelevant, weshalb eine Koordination und zielgerichtete Steuerung auch vonseiten des Bundes notwendig ist. Der Bund zeigt in Sachplänen und Konzepten auf, wie er seine raumwirksamen Aufgaben in einem bestimmten Sach- oder Themenbereich wahrnimmt, welche Ziele er verfolgt und unter Berücksichtigung welcher Vorgaben er zu handeln gedenkt. Deshalb stellt er auch entsprechende Überlegungen zur Biodiversität an. Die Etablierung einer übergeordneten Institution ist nicht vorgesehen.
Antwort des Bundesrates.