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19.4116 · Interpellation · 2019-09-24

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

1. Was unternimmt der Bund, um die Kantone und Gemeinden dahin zu bewegen, den Strassenverkehr zu verflüssigen, nicht ihn künstlich zu behindern?

2. Wie beurteilt der Bundesrat den Nutzen beispielsweise von "Pförtneranlagen" an Ortseingängen, den Mangel an "grünen Wellen" und den zunehmenden Stop-and-go-Verkehr bezüglich des CO2-Ausstosses?

3. Wie gross schätzt der Bundesrat die Einsparung an Tonnen CO2 pro Jahr durch Verflüssigung des Verkehrs im ganzen Land?

Begründung

Stop-and-go-Verkehr, Rotlicht-Pförtneranlagen an den Ortseingängen (bei denen man immer zuerst anhalten muss, auch wenn kein Verkehr herrscht), fehlende "grüne Wellen", fehlende Parkplatzangebote, Schwellen, Verengungen der Fahrbahn, 30er- und 20er-Zonen usw. haben eines gemeinsam: Sie behindern den Strassenverkehr, sorgen für Umwegverkehr, Standzeiten, Staus und Suchfahrten. Die Umwelt wird so logischerweise mehr belastet als nötig.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Aufgrund der strassenverkehrsrechtlichen Kompetenzordnung sind die Kantone bzw. Gemeinden zuständig, für bestimmte Strassen Fahrverbote, Verkehrsbeschränkungen und Anordnungen zur Regelung des Verkehrs zu erlassen (z. B. Rotlicht-Pförtneranlagen, Ampelsteuerungen oder bauliche Massnahmen).

Andere Beschränkungen oder Anordnungen können erlassen werden, soweit der Schutz der Bewohner vor Lärm und Luftverschmutzung, die Sicherheit, die Erleichterung oder die Regelung des Verkehrs dies erfordern (vgl. dazu Art. 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958; SR 741.01).

Die Kantone und Gemeinden können somit Massnahmen treffen, die ihnen im Rahmen der strassenverkehrsrechtlichen Bundesvorschriften zur Verfügung stehen und die nach dem Grundsatz der Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit zulässig sind. Gegen diese Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsanordnungen stehen den Betroffenen Rechtsmittel zur Verfügung.

Im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr kann der Bund Verkehrsmanagementmassnahmen von Kantonen und Gemeinden mitfinanzieren, sofern die gesetzlich vorgegebenen Wirkungsziele unterstützt werden.

Die vom Interpellanten angesprochenen Massnahmen dienen dazu, den Verkehrsfluss insgesamt zu verbessern. Der Bundesrat sieht daher keinen Anlass, die Kantone sowie Städte und Gemeinden in ihrem Handlungsspielraum einzuschränken.

Hingegen erarbeitet das zuständige Departement im Rahmen des überwiesenen Postulates Burkart 18.3606, "Die Schnittstellenproblematik zwischen Nationalstrassen und dem nachgelagerten Strassennetz lösen", zusammen mit den beiden anderen Staatsebenen Konzepte zur Verbesserung der heute häufig unbefriedigenden Übergänge vom Hochleistungsnetz zu den untergeordneten Netzen (bzw. umgekehrt).

2./3. Die aufgezählten Massnahmen verbessern den Verkehrsfluss. Dies bestätigen verschiedene Studien, die zu den Auswirkungen von Verkehrsmanagementprojekten durchgeführt wurden. Zum Beispiel konnte im Rahmen der Umgestaltung der Seftigenstrasse in Wabern (BE) der private und öffentliche Verkehr dank Dosierstellen ausserhalb des Ortszentrums, Verringerung der Verkehrsfläche und einfacheren Fussgängerquerungen im Zentrum verflüssigt werden. Die Leistungsfähigkeit der Strasse konnte in der Spitzenstunde um 5 Prozent erhöht werden. Die Anzahl der vom Stau betroffenen Fahrzeuge sowie die Lärm- und Luftbelastung konnten reduziert werden. Diese Erkenntnisse bestätigen auch weitere Studien verschiedener Verkehrsmanagementprojekte. Gleichzeitig konnte die Attraktivität für Zufussgehende und Velofahrende erhöht werden.

Vor diesem Hintergrund geht der Bundesrat davon aus, dass sich die Umweltbilanz bei einer korrekten Anwendung von Verkehrsmanagementanlagen insgesamt verbessert. Dem Bund liegen allerdings keine konkreten gesamtschweizerischen Zahlen zu den positiven und negativen Auswirkungen lokaler Verkehrsanordnungen auf den CO2-Ausstoss vor.

Teilweise dienen Pförtneranlagen auch der Bevorzugung des öffentlichen Verkehrs im beschränkten Strassenraum: Busse und Trams können grosse Reisendenströme platzsparend transportieren, sind allerdings auf zuverlässige, möglichst störungsfreie Fahrtwege angewiesen.

Antwort des Bundesrates.

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