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19.4341 · Motion · 2019-09-27

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, bei der SRG mit dem Auftrag vorstellig zu werden, den Ausschalttermin der UKW-Sender, wie ursprünglich festgelegt und kommuniziert, auf Ende 2024 festzulegen.

Begründung

Im Mai 2019 teilte die SRG mit, dass UKW Ende 2024 ausgeschaltet wird. Ab diesem Zeitpunkt wird Radiohören in der Schweiz nur noch mit einem DAB-plus-Radio oder via Internet möglich sein. Mitte Juli 2019 kommunizierte die SRG in einer internen, geheimen Mitteilung an die Mitarbeitenden, dass UKW neu bereits per 1. August 2022 ausgeschaltet wird. Das sind 2,5 Jahre früher als kommuniziert.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist UKW mit einem Anteil von 36 Prozent die meistgenutzte Radioempfangstechnologie. Nur 33 Prozent der Sendeminuten werden über DAB plus, 31 Prozent über Internet empfangen. Konkret heisst das, dass Hunderttausende Radiohörer in der Schweiz betroffen sind. Sie alle werden gezwungen, neue Radios zu kaufen. Gerade in Fahrzeugen gestaltet sich das oft als schwierig. Ebenfalls stark betroffen sind Senioren.

Die Gefahr, dass durch dieses frühere Ausschalten der UKW-Sender Zigtausende Radiohörer wegfallen, ist gross. Das zeigt das Beispiel Norwegen, in welchem die Radiohörerzahlen infolge der Umstellung von 68 Prozent auf 48 Prozent einbrachen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Digitalisierung der Radioverbreitung - von UKW zu DAB plus - ist ein gemeinsames Anliegen der gesamten schweizerischen Radiobranche, mit dem Ziel, mehr Programmvielfalt zu schaffen. Bereits 2014 unterbreitete die Radiobranche dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation ihren Plan, die Verbreitung der Radioprogramme über UKW-Netze "spätestens Ende 2024" einzustellen. Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichneten über 80 Prozent der Privatradios sowie die SRG.

Gestützt auf die Vereinbarung, erklärte der Bundesrat 2017 den digitalen Standard DAB plus zum Hauptverbreitungsweg für Radioprogramme ab 2020 und sorgte auf dem Verordnungsweg für die Möglichkeit, bestehende UKW-Funkkonzessionen bis maximal Ende 2024 zu verlängern. Gleichzeitig schuf er die Grundlage für eine UKW-Abschaltung vor 2024, "sofern dies für eine geordnete Umsetzung des Übergangs von der analogen auf die digitale Verbreitung erforderlich ist".

UKW wird somit nur dann vorzeitig abgeschaltet, wenn sich die gesamte Branche darauf verständigt. Dabei ist die SRG nur eine von mehreren Parteien. Die SRG hat ihre Mitarbeitenden im Juni dieses Jahres über die UKW-Abschaltpläne informiert. Dabei präsentierte sie die im Mai 2019 in der Radiobranche diskutierte und von ihr unterstützte Idee einer vorgezogenen UKW-Abschaltung im Zeitraum 2022 (SRG) bzw. 2023 (Private). Diese Information war keinesfalls geheim, sondern spiegelte den damaligen Stand der Diskussionen in der Arbeitsgruppe Digitale Migration (DigiMig), in der neben der SRG auch die Privatradioverbände und das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) vertreten sind.

Der Bund begleitet den Entscheid der Radiobranche lediglich unterstützend: So erhalten die privaten Radioveranstalter Beiträge aus der Radio- und Fernsehabgabe und der Konzessionsabgabe, um die Doppelbelastung der Verbreitung auf den beiden Kanälen DAB plus und UKW aufzufangen. Zudem betreibt das BAKOM seit 2017 eine gesetzlich abgestützte Kommunikationskampagne, um die Bevölkerung auf den Umstieg von UKW zu DAB plus vorzubereiten.

Es ist richtig, dass sich Konsumentinnen und Konsumenten ohne DAB-plus-Radio ein neues Gerät kaufen müssen, wenn UKW abgeschaltet wird. Allerdings empfangen heute nur noch rund 17 Prozent der Haushalte ihre Radioprogramme ausschliesslich via UKW. Seit 2006 wurden in der Schweiz fast 4,5 Millionen DAB-plus-Radios verkauft; zudem hat der Markt im Anschluss an den Branchenentscheid von 2014 rasch reagiert und bietet seither fast nur noch DAB-plus-Geräte (mit integriertem UKW-Empfang) an. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Anzahl verbleibender UKW-Radios dank der normalen Ersatzkäufe in den kommenden Jahren stark rückläufig sein wird. Grosser Nachholbedarf besteht bei den Autos; dort ist die UKW-Nutzung noch am höchsten. Ende 2018 waren erst knapp 30 Prozent der Autos mit einem DAB-plus-Radio ausgerüstet. Da Ende 2018 über 90 Prozent aller Neuwagen standardmässig ein DAB-plus-Radio eingebaut hatten, wird der Anteil der DAB-plus-Nutzung im Auto aber stark ansteigen. Hinzu kommt, dass in der EU ab 2021 jedes in ein neues Auto eingebaute Radiogerät DAB-plus-tauglich sein muss.

In Norwegen waren die Hörerzahlen schon vor der UKW-Abschaltung im Jahr 2017 rückläufig. Zudem wird in Norwegen in den Sommermonaten allgemein wenig Radio gehört. Diese Tendenz verschärfte sich bis in den Sommer 2018, als die Zahl der täglichen Hörer auf 48 Prozent sank (bei einem Jahresschnitt von 57 Prozent). Anschliessend erholte sich die Hörerzahl aber rasch und erreichte in der ersten Hälfte 2019 wieder den Stand von 2016 (67 Prozent). Positiv wird in Norwegen vermerkt, dass 2019 die tägliche Hördauer signifikant höher ist als vor der UKW-Abschaltung und dass seither der Marktanteil der privaten Veranstalter zulasten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gestiegen ist.

Die Forderung der Motion, UKW zwingend bis 2024 weiterzubetreiben, verhindert flexible Lösungen und läuft den vom Bund unterstützten gemeinsamen Bestrebungen der Radiobranche für eine Digitalisierung der Radioverbreitung zuwider. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat keine Veranlassung, der SRG oder den Privatradioveranstaltern eine vorgezogene UKW-Abschaltung zu verbieten.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.