Lexipedia

Wie gelingt eine tatsächliche Arbeitsintegration von Menschen mit einem lange dauernden Gesundheitsschaden durch die Invalidenversicherung?

19.4407 · Postulat · 2019-12-05

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt,

1. einen Bericht über die längerfristige Wirkung von IV-Eingliederungsmassnahmen auf die Einkommenssituation der versicherten Personen vorzulegen und

2. basierend auf dem Bericht in Zusammenarbeit mit den Kantonen und weiteren Akteuren Massnahmen zu ergreifen, damit Menschen mit Behinderungen/ gesundheitlichen Belastungen dank einer tatsächlichen Arbeitsintegration oder einer Rente nicht in prekären finanziellen Situationen leben müssen.

Begründung

Seit der 4. IVG-Revision gilt der Grundsatz "Eingliederung vor Rente". Entsprechend nehmen Massnahmen zur Eingliederung in den ausgeglichenen Arbeitsmarkt bei der IV eine Vorrangstellung ein. Damit die IV-Stellen und weitere Akteure ihre Massnahmen zur Arbeitsintegration verbessern können, sind sie auf evidenzbasierte Erkenntnisse zu deren Wirkung angewiesen. Bis heute fokussiert das Monitoring der beruflichen Integration des Bundes auf die zahlenmässige Entwicklung der Neurenten sowie der Eingliederungsmassnahmen. Ob die Menschen nach Eingliederungsmassnahmen längerfristig ein Einkommen für einen angemessenen Lebensstandard generieren, wird kaum untersucht. Praxis und Wissenschaft weisen regelmässig darauf hin, dass die Abnahme von IV-Renten in der Statistik hauptsächlich auf die Verschärfung der Anspruchskriterien und nicht auf die verbesserte Eingliederung zurückzuführen sei.

Im Oktober dieses Jahres rügte der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte die Schweiz, weil Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert werden und weil sie einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt sind.

Der geforderte Bericht soll in Ergänzung bestehender Studien die Einkommensentwicklung der versicherten Personen ab Abschluss der Eingliederungsmassnahmen qualitativ und quantitativ über einen Zeitraum von mehreren Jahren untersuchen, damit Einkommensschwankungen, Vermögensabbau sowie Hilfe Dritter das Bild nicht verzehren. Er soll aufgeschlüsselt nach Kantonen, Eingliederungsmassnahmen und Merkmalen der versicherten Personen aufzeigen, welche Eingliederungsziele mit welchem Resultat gesetzt werden und welche Massnahmen und Rahmenbedingungen sich positiv und welche negativ auf die Zielsetzung des lebensunterhaltssichernden Einkommens sowie die Verbesserung/ Stabilisierung des Gesundheitszustands der betroffenen Menschen auswirken.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Optimierung der laufenden Eingliederungspraxis und die Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) auf evidenzbasierte Erkenntnisse angewiesen ist. Deshalb wurden seit 2006 im Rahmen mehrerer Forschungsprogramme zur IV (FoP-IV) verschiedene Fragestellungen untersucht sowie weitere Studien und Kennzahlen publiziert.

Die Evaluation der 5. und 6. IVG-Revision von 2015 befasste sich mit der Erwerbsintegration und konnte aufzeigen, dass zwei von drei zum Zeitpunkt ihrer Anmeldung noch erwerbstätige Personen, denen Massnahmen der IV-Frühintervention zugesprochen wurden, drei Jahre nach ihrer Anmeldung ein Erwerbseinkommen erzielten. Weiter konnten Erfolgsfaktoren für den Verbleib von Personen im Arbeitsmarkt herausgearbeitet werden: Besonders erfolgreich bezüglich Stellenerhalt und Wiedereingliederung sind IV-Stellen, die rasch und unbürokratisch triagieren und mehr Geld für Massnahmen der Frühintervention ausgeben (BSV-Forschungsbericht Nr. 18/15; www.bsv.admin.ch > Publikationen & Service > Forschungspublikationen > 18/15 > Evaluation der Eingliederung und der eingliederungsorientierten Rentenrevision der Invalidenversicherung).

Im 2020 werden die Ergebnisse von weiteren FoP-IV-Studien publiziert werden: Eine Studie befasst sich mit der Evaluation der Integrationsmassnahmen. Eine zweite thematisiert die wirtschaftliche Situation von IV-Rentnerinnen und Rentnern. Ein weiteres Forschungsprojekt untersucht anhand von Verlaufsanalysen die Frage nach einer allfälligen Verschiebung von Personen zwischen den Systemen der Sozialhilfe, der Arbeitslosenversicherung und der IV unter Berücksichtigung der Erwerbssituation der versicherten Person.

Das vom BSV jährlich publizierte Monitoring zur "Nachhaltigkeit der beruflichen Integration" erlaubt gewisse Rückschlüsse auf die Wirksamkeit der beruflichen Massnahmen, indem es die Erwerbs- und Einkommenssituation von Personen ein bis vier Jahre nach Abschluss der Massnahme beschreibt. Im 2018 erzielten mehr als zwei Drittel der Personen, die an beruflichen Massnahmen teilgenommen hatten, im Jahr nach Abschluss der Massnahme (wieder) ein Einkommen, während knapp einem Viertel der Personen nach Abschluss der beruflichen Massnahme eine Rente zugesprochen wurde (www.bsv.admin.ch > Publikationen & Service > Medienmitteilungen > Mitteilungen chronologisch > 23.05.2019 "Invalidenversicherung: Zahlen und Fakten 2018 - Neurentenzahlen weiter auf tiefem Niveau, Erfolge bei Eingliederung und Missbrauchsbekämpfung").

Die Gesetzesrevision "Weiterentwicklung der IV" hat u.a. das Ziel, das Eingliederungspotenzial von Kindern, Jugendlichen und psychisch erkrankten Versicherten in Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteuren weiter zu stärken, und so ihre Vermittlungsfähigkeit zu verbessern. Darüber hinaus umfasst die Revision verschiedene Massnahmen, welche die Zusammenarbeit der IV-Stellen mit den Arbeitgebern und den kantonalen Akteuren auch im Rahmen der Interinstitutionellen Zusammenarbeit weiter ausbaut und optimiert. Dazu wird im 2020 ein detailliertes Evaluationskonzept erarbeitet, welches nicht zuletzt die Erwerbsintegration von versicherten Personen als Untersuchungsgegenstand vorsehen wird.

Aufgrund der bereits heute bestehenden Vielzahl von realisierten und geplanten Publikationen erachtet es der Bundesrat als nicht angezeigt, einen weiteren Bericht zu verfassen. Zielführender ist es, die von der Postulantin aufgeworfenen Fragen in künftige Untersuchungen aufzunehmen, und die somit gewonnenen Ergebnisse für die Verbesserung der Arbeitsintegration von Menschen mit Behinderungen und gesundheitlichen Belastungen zu nutzen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.