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19.4536 · Interpellation · 2019-12-19

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Zu meinem Antrag "Revitalisierung" im Voranschlag 2020/Finanzplan sagte Bundesrat Maurer: In den letzten Jahren habe es in diesem Bereich in der Regel Kreditreste gegeben, weil die Kantone die Beiträge nicht abholen konnten. Weiter sagte er dem Parlament und indirekt den Kantonen zu: "Wir würden Ihnen aber, wenn das, was Frau Schneider Schüttel sagt - dass sehr viele baureife Projekte und Gesuche konkret eingehen werden -, tatsächlich eintreffen sollte, in dieser Frage einen Nachtragskredit unterbreiten. Das haben wir in früheren Jahren auch schon gemacht. [...] Die gesetzlichen Verpflichtungen sind auch klar. Wenn mehr Gesuche kommen, gibt es einen Nachtragskredit."

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Im Vorfeld der Debatte stand in der Zeitung, die Kantone hätten für die Programmperiode 2020-2024 mit 370 Millionen Schweizer Franken rund das Doppelte an Mitteln beantragt, als der Bund zur Verfügung stellt. Ist dies korrekt und wenn ja, hatte Bundesrat Maurer davon Kenntnis?

2. Offenbar war die Nachfrage der Kantone mit 210 Millionen Schweizer Franken, schon in der Periode 2016-2019 deutlich höher, als die damals budgetierten 120 Millionen Schweizer Franken. Ist dies korrekt? Wurden in dieser Periode Nachtragskredite genehmigt und falls ja, in welcher Höhe?

3. Wenn Bundesrat Maurer sagt, die gesetzlichen Verpflichtungen seien klar: Meint er damit, dass bei mehr Gesuchen ein Nachtragskredit beantragt wird oder dass der Kompromiss zu "Lebendiges Wasser" eine Revitalisierungspflicht vorsieht, 4000 km Gewässerläufe innert 80 Jahren zu revitalisieren und diese Bemühungen seitens des Bund mit jährlich mindestens 60 Millionen Schweizer Franken zu unterstützen seien?

4. Die gesetzliche Revitalisierungspflicht besteht seit zehn Jahren, die jährlich vereinbarten 60 Millionen Schweizer Franken wurden aber noch nie ausgeschüttet: Um wie viele Millionen muss dieser Betrag (aktuell) pro Jahr ergänzt werden, um das Investitionsdefizit in den verbleibenden 70 Jahren ausgleichen zu können?

5. Die Resultate der Kantonsbefragung "Mittelfluss, Empfänger und Wirkung der Investitionen in Naturschutz und Waldbiodiversität" zeigen, dass die eingesetzten Bundesmittel in erster Linie in die Land- und Bauwirtschaft von Randregionen fliessen. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass sich eine Erhöhung dieser Bundesmittel nicht nur positiv auf die Biodiversität auswirkt, sondern auch auf die regionale Wirtschaft als namhafte Empfängerin dieser Mittel?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu 1) Die Kantone haben für Revitalisierungen Eingaben von rund 370 Millionen Franken für die Programmperiode 2020-2024 gemacht. Das Parlament hat für dieselbe Programmperiode in der Wintersession 2019 mit dem Bundesbeschluss zum Voranschlag 2020 für Revitalisierungsvorhaben einen Verpflichtungskredit von 180 Millionen beschlossen; Bundesmittel in dieser Höhe sind in Voranschlag und Finanzplanung für die Jahre 2020-2024 eingestellt. Die Programmverhandlungen mit den Kantonen werden bundesseitig vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) geführt. Bundesrat Maurer hatte daher keine Kenntnis von den Eingaben seitens der Kantone.

Zu 2) Die Kantone gaben schon für die Programmperiode 2016-2019 Vorhaben im Umfang von 210 Millionen Franken ein. Aufgrund der Kreditreste in der Bundesrechnung der Jahre 2013 (19 Millionen) und 2014 (23 Millionen) wurden jedoch bundesseitig 30 Millionen pro Jahr eingeplant. Dieser Betrag genügte in den Jahren 2016 und 2017. Im Verlauf des Jahres 2017 stieg die Anzahl der Projekte zur Revitalisierung, so dass 2018 ein Nachtragekredit von 10,9 Millionen Franken und 2019 ein Nachtragskredit von 2 Millionen Franken vom Parlament genehmigt wurden. Insgesamt hat der Bund in der Periode 2016-2019 Beiträge in der Höhe von 136 Millionen an Revitalisierungsprojekte geleistet.

Zu 3) Zur Präzisierung: Bundespräsident Maurer hat sich auf das Gewässerschutzgesetz (GSchG; SR 814.20) bezogen: Artikel 62b GSchG hält fest, dass der Bund den Kantonen im Rahmen der bewilligten Kredite Abgeltungen an die Planung und Durchführung von Massnahmen zur Revitalisierung von Gewässern gewährt. Die Höhe der Abgeltungen richtet sich nach der Bedeutung der Massnahmen für die Wiederherstellung der natürlichen Funktionen der Gewässer sowie nach der Wirksamkeit der Massnahmen. Der Bund leistet diese gesetzlich vorgesehenen Abgaben an die Kantone. Das Parlament kann bei Bedarf Nachträge beschliessen.

Zu 4) Die zitierten 60 Millionen pro Jahr sind eine Schätzung aus einem Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates aus dem Jahr 2008. Der effektive Bedarf an Bundesmitteln hängt vom Stand der Planung und Umsetzung in den einzelnen Kantonen ab. Die Kantone haben in den Jahren 2011 bis 2014 die strategischen Revitalisierungsplanungen nach Artikel 41d der Gewässerschutzverordnung (GSchV; 814.201) durchgeführt und danach vermehrt Revitalisierungsprojekte geplant und umgesetzt. Daher wurde ab 2011 auch bundesseitig ein schrittweiser Anstieg der eingesetzten Mittel geplant. Die ab 2020 eingestellten Mittel von jährlich 36 Millionen liegen über den durchschnittlichen jährlichen Ausgaben in der Vorperiode.

Zu 5) Wenn Bundesmittel für regionale Bauprojekte eingesetzt werden, kann sich eine Erhöhung der Mittel positiv auf die regionale Wirtschaft auswirken. Ziel von Revitalisierungsprojekten ist jedoch nicht die Stützung der lokalen Wirtschaft, sondern vielmehr die gesetzlich vorgegebene Revitalisierung der Gewässer.

Antwort des Bundesrates.