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19.4566 · Interpellation · 2019-12-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Vereinfachte Zahlungsabläufe, reduzierter personeller und finanzieller Aufwand für Rechnungssteller, Rechnungsempfänger und Banken: Das war das Versprechen der Finanzinstitute bei der Einführung der neuen QR-Rechnung, die die bisherigen Einzahlungsscheine ersetzen soll. Bei den maximalen Gebühren für Einzahlungen am Postschalter, die am 18. November 2019 zwischen dem Preisüberwacher und PostFinance vereinbart wurden, ist von diesen Effizienzgewinnen nichts zu sehen. Die maximalen Gebühren für Einzahlungen mit den neuen QR-Rechnungen sind gleich hoch wie beim bisherigen orangen Einzahlungsschein (ESR). Auffällig ist zudem, dass die Maximalgebühren insgesamt über 30 Prozent höher sind als bisher. Die Post begründet dies mit hohen Kosten und wegfallenden Mengen an Schaltereinzahlungen. Da die Post seit Jahren Schalter schliesst und im Gegenzug Agenturen eröffnet, die nicht den ganzen Zahlungsverkehr abwickeln können, ist dieser Mengeneinbruch nicht erstaunlich. Die Schaltereinzahlung wird unattraktiv gemacht, damit die Menschen auf den digitalen Weg ausweichen.

Die Umstellung auf die QR-Rechnung belastet insbesondere kleine und mittlere Unternehmen. Sie müssen die internen Prozesse und die IT danach ausrichten. Dass die Gebühren bei Schaltereinzahlungen nun gleich hoch sind wie bei herkömmlichen Einzahlungsscheinen, wird KMUs zusätzlich belasten. Die Vermutung liegt nahe, dass sie diese Zusatzkosten direkt den Konsumentinnen und Konsumenten weiterbelasten. Damit würden diejenigen Menschen bestraft, welche die Einzahlungen am Schalter tätigen, sei es aus praktischen Gründen (keine elektronischen Zahlungen möglich) oder aus Überzeugung (Sicherheits- oder Datenschutzbedenken).

1. Wie beurteilt der Bundesrat die Höhe der maximalen Postschaltergebühren für Einzahlungen mit der neuen QR-Rechnung?

2. Ist er der Ansicht, dass eine Erhöhung der Tarife und insbesondere der neuen Tarife für QR-Rechnungen für Einzahlungen am Postschalter um über 30 Prozent gerechtfertigt ist?

3. Wie beurteilt er die Begründung der PostFinance zur Rechtfertigung der Gebührenerhöhung, bzw. Neufestlegung auf hohem Niveau für QR-Rechnungen?

4. Wie kann gewährleistet werden, dass Personen, die nur die Schaltereinzahlung nutzen können oder wollen, nicht mit der Überwälzung der neuen QR-Rechnung-Gebühren bestraft werden?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Der Zahlungsverkehr gehört zur Grundversorgung, welche die Schweizerische Post in der Schweiz sicherstellen muss. Bei der Preisgestaltung muss die Post unter anderem den Grundsatz der Kostendeckung einhalten. Angesichts des Strukturwandels und der zunehmenden Abwicklung des Zahlungsverkehrs via Internet sind die Kosten pro Schaltereinzahlung markant gestiegen. Dieser Entwicklung muss preisseitig Rechnung getragen werden. Dabei sind Preiserhöhungen unausweichlich.

Im September 2019 hat PostFinance dem Preisüberwacher vorangemeldet, dass sie die Schaltereinzahlungsgebühren per 1. Juli 2020 um rund 50 Prozent zu erhöhen gedenkt. In den darauffolgenden Verhandlungen haben sich der Preisüberwacher und PostFinance darauf geeinigt, die Preiserhöhung auf ein Niveau von gut 30 Prozent über den aktuell gültigen Gebühren zu begrenzen. Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben erachtet der Preisüberwacher die Anpassung in dieser Grössenordnung als "unbedenklich" (vgl. Art. 6 PÜG, SR 942.20).

3. Die Verarbeitung der QRRechnung wird laut PostFinance teurer sein als beim heutigen Einzahlungsschein mit Referenznummer (ESR). Der Grund liegt darin, dass beim heutigen System mit einer Zahlung nur die Referenznummer ohne weitere Angaben übermittelt wird. Dies ist kostengünstig und effizient, genügt aber den stetig steigenden regulatorischen Anforderungen nicht mehr, wonach für jede Zahlung die vollständigen Absenderangaben inklusive Adresse übermittelt werden müssen. Zudem müssen diese Angaben im Rahmen der Betrugs- und Geldwäschereiprävention auch konsequent überprüft werden. In der Folge wird die Verarbeitung der QRRechnung gemäss PostFinance aufwändiger und somit teurer als dies bei den heutigen Belegen der Fall ist. Trotz dieser Mehrkosten hat PostFinance die Gebühren für die QRRechnung gleich hoch festgelegt wie für die Einzahlungen mit der Referenznummer. Dies macht PostFinance nicht zuletzt, um die Einführung der QRRechnung nicht zu verzögern.

4. Für Rechnungsempfänger bleibt das Bezahlen von Rechnungen am Schalter grundsätzlich weiterhin kostenlos. Die heutige Regelung, wonach die Schalterzahlungsgebühren dem Zahlungsempfänger angelastet werden, bleibt bestehen.

Antwort des Bundesrates.

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