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19.4605 · Interpellation · 2019-12-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Im November hat die Rundschau über Kritik am Sicherheitsnachweis der Axpo von 2018 zum Reaktordruckbehälter von Beznau 1 berichtet (1). Offenbar gibt es Zweifel, ob das Vorgehen der Axpo ausreichend wissenschaftlich abgestützt war. Praktisch gleichzeitig hat das deutsche Umweltministerium aus der Befürchtung heraus, das AKW Beznau könnte 60 Jahre lang betrieben werden, die baldige Stilllegung dessen gefordert.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Ist der Bundesrat der Meinung, dass es vertretbar ist, das AKW Beznau trotz wissenschaftlicher Zweifel am Sicherheitsnachweis der Axpo in Betrieb zu halten? Wenn ja, weshalb?

2. Wie kann es sein, dass das Ensi den Sicherheitsnachweis der Axpo akzeptiert hat, obwohl solch grundlegende Fragen wie im Rundschau-Bericht angesprochen, noch offen sind? War das Replika-Verfahren wirklich nicht durch internationale Reglemente abgedeckt?

3. Welche Massnahmen wird er bezüglich der Sicherheit des AKW Beznau ergreifen? Wie gedenkt er mit der Verunsicherung in der Bevölkerung umzugehen?

4. Teilt er die Einschätzung des deutschen Umweltministeriums, dass der Betrieb des AKW Beznau aus sicherheitstechnischen Gründen in den nächsten Jahren eingestellt werden sollte?

5. Wie hat er auf den Brief aus Berlin geantwortet?

(1): https://www.srf.ch/play/tv/rundschau/video/gefaehrliches-awk-neue-zweifel-an-sicherheit-von-beznau-i?id=5a79f055-c789-4913-812b-90eb8973d375

Stellungnahme des Bundesrates

Einleitend ist festzuhalten, dass das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) darüber wacht, dass die Bewilligungsinhaber ihre Pflichten nach der Kernenergiegesetzgebung einhalten. Das ENSI ist eine in fachlicher Hinsicht nicht weisungsgebundene, von den Bewilligungsbehörden unabhängige Aufsichtsbehörde. Es ordnet alle zur Einhaltung der nuklearen Sicherheit notwendigen und verhältnismässigen Massnahmen an. Der Bundesrat ist somit nicht zuständig zur Anordnung von entsprechenden Massnahmen und nimmt zu den Entscheiden des ENSI inhaltlich keine Stellung.

Zu den Fragen 1 und 2:

Das ENSI hat die eingereichten Nachweise der Betreiberin Axpo überprüft und akzeptiert. Dabei wurde das ENSI durch ein internationales Expertenteam unterstützt. Das Kernkraftwerk (KKW) Beznau I erfüllt gemäss ENSI alle gesetzlichen Anforderungen an die Sicherheit.

Zu den Fragen 3 und 4:

Der Bundesrat hat keinen Anlass, an der Beurteilung des ENSI betreffend die Sicherheit des KKW Beznau und am Vorgehen des ENSI im vorliegenden Fall zu zweifeln. Die Anforderungen an die Sicherheit der Schweizer Kernkraftwerke sind in der Kernenergiegesetzgebung festgelegt. Das KKW Beznau I erfüllt diese gesetzlichen Vorgaben gemäss ENSI vollumfänglich. Es kann somit weiter betrieben werden.

Zur Frage 5:

Der Bundesrat verweist auf seine Antwort zur gleichlautenden Frage 19.5676 von Nationalrätin Barbara Steinemann vom 10. Dezember 2019.

Antwort des Bundesrates.