19.5188 · Fragestunde. Frage · 2019-03-13
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe wurde die Abgabedauer für alle Wehrdienstpflichtigen auf insgesamt 11 Abgabejahre bis zum Alter 37 festgelegt.
Laut Online-Magazin "Nau" vom 7. Februar 2019 wurde vermeldet, dass diese Regelung nun auch rückwirkend bis zum vollendeten 37. Lebensjahr gelte, auch wenn die Betroffenen schon aus der Zahlungspflicht entlassen worden seien.
- Entspricht diese Meldung den Tatsachen?
- Was ist die Basis für diese Interpretation des Gesetzes?