19.5428 · Fragestunde. Frage · 2019-09-11
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Fast neun von zehn Personen aus dem Flüchtlings- und Asylbereich beziehen Sozialhilfe. Sie erhalten die gleich hohen Beträge wie die Schweizer, welche hier aufgewachsen sind und gearbeitet haben.
1. Was macht der Bundesrat, um unsere Sozialwerke zu erhalten?
2. Wäre eine Sozialhilfe light für Nichtschweizer eine Option für den Bundesrat?
3. Ist er bereit, die Bundesverfassung anzupassen?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat stellt im Rahmen seiner Zuständigkeiten sicher, dass die Sozialversicherungen - auf Grundlage einer soliden Finanzierung - auch künftig das Ziel der sozialen Absicherung erreichen. Die Sozialhilfe liegt in der Zuständigkeit der Kantone. Im Rahmen der Beschleunigungsmassnahmen, welche am 1. März 2019 in Kraft getreten sind, wurden die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen, um die Asylverfahren zu verkürzen. Damit soll einerseits erreicht werden, dass Personen, welche einen ablehnenden Entscheid erhalten, die Schweiz pflichtgemäss wieder verlassen. Andererseits soll der Integrationsprozess von Personen, welche den Schutz der Schweiz benötigen, beschleunigt werden. Hier haben Bund und Kantone im Rahmen der Umsetzung der Integrationsagenda zusätzlich Massnahmen erarbeitet, um eine rasche und nachhaltige Integration dieser Personen zu erreichen. Diese Massnahmen werden die Sozialwerke wesentlich entlasten. Im Übrigen weist der Bundesrat darauf hin, dass anerkannte Flüchtlinge aufgrund der Flüchtlingskonvention im Bereich der Sozialhilfe die gleichen Ansprüche haben wie die einheimische Bevölkerung. Demgegenüber erhalten Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen bereits heute aufgrund der Bestimmungen im Asylgesetz Sozialhilfeleistungen, die unter den Ansätzen der einheimischen Bevölkerung liegen und in der Regel in Form von Sachleistungen ausgerichtet werden. Der Bundesrat sieht daher zurzeit keinen weiteren Handlungsbedarf.