19.5613 · Fragestunde. Frage · 2019-12-04
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Für schwierige Gespräche mit der Kesb regte der Bundesrat die Mitnahme einer Begleitperson an (Antwort auf die Interpellation Steinemann 18.3857). Eine IV-Begutachtung stellt ebenfalls eine hohe Belastung für Betroffene dar. Einige möchten daher eine Vertrauensperson zum Gespräch mitnehmen. In vielen Fällen wurde dies verweigert. Von Vertretern kantonaler IV-Stellen war jedoch auch schon zu hören, dies sei grundsätzlich möglich.
Wie sieht der Bundesrat die entsprechende Rechtslage?