20.1013 · Anfrage · 2020-05-06
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat hat bekannt gegeben, dass Veranstaltungen mit über 1000 Personen bis am 31. August verboten bleiben. Im August 2020 sind in der Mehrheit der Kantone Veranstaltungen geplant, bei denen Weinkeller ihre Türen öffnen, sogenannte offene Weinkeller. Der Bundesrat wird beauftragt, diese Veranstaltungen zu erlauben.
Ist vorgesehen, dass für die Organisation von Veranstaltungen wie den offenen Weinkellern, an denen weniger als 1000 Personen pro Standort teilnehmen, ein Schutzkonzept ausgearbeitet wird, damit die für den Sommer 2020 geplanten Veranstaltungen durchgeführt werden können?
Da sich die Weinbranche aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie in einer schwierigen Situation befindet, ist von zentraler Bedeutung, dass Veranstaltungen wie die offenen Weinkeller durchgeführt werden können. Diese Veranstaltungen mit nationaler und internationaler Ausstrahlung sind für die Schweizer Weinwirtschaft überlebenswichtig. Sie generieren für viele Produzentinnen und Produzenten 15 bis 20 Prozent des jährlichen Umsatzes. Die Branche braucht so bald wie möglich eine klare Ansage des Bundesrates, was die Organisation regionaler Veranstaltungen wie offener Weinkeller angeht. Dies ist für die Landwirtschaft und die Weinbranche, die stark von solchen Projekten abhängen, äusserst wichtig. Die Anfrage ist im Interesse des gesamten schweizerischen Weinbaus und geht Hand in Hand mit der zusätzlichen finanziellen Unterstützung für die Absatzförderung von Schweizer Wein.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat entscheidet schrittweise über eine Lockerung der Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19, dies aufgrund der epidemiologischen Situation, des Risikos einer Zunahme der Infektionen und der schweren Fälle sowie der Aussichten, diese Folgen durch Schutzmassnahmen zu vermeiden. Er berücksichtigt dabei auch die Akzeptanz in der Bevölkerung und den wirtschaftlichen Nutzen.
Am 19. Juni hat der Bundesrat einen weiteren Lockerungsschritt beschlossen. Seit dem 22. Juni sind private und öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen erlaubt. Die Durchführung von "offenen Weinkellern" ist folglich möglich. Bedingung ist, dass für alle Einrichtungen und Veranstaltungen Schutzkonzepte vorhanden sind. Die Hygiene- und Abstandsregeln müssen weiterhin eingehalten werden. Können weder der erforderliche Abstand eingehalten noch Schutzmassnahmen ergriffen werden, müssen Kontaktdaten der anwesenden Personen erhoben werden. Die Organisatoren von Veranstaltungen sind für die Umsetzung der Schutzkonzepte verantwortlich. Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis mindestens 31. August 2020 untersagt.
Der Bundesrat ist sich der Bedeutung von Anlässen wie den Tagen der offenen Weinkeller für die lokale und regionale Wirtschaft sowie für den Weinbau und die Landwirtschaft bewusst. Der Schutz der Bevölkerung vor der Covid-19-Epidemie darf jedoch dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Antwort des Bundesrates.