20.1039 · Anfrage · 2020-09-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Sowohl im Geschäftsbericht 2019 der Ralpin AG als auch im Verlagerungsbericht 2019 ist zu lesen, dass 2019 die Anzahl der Lastwagen, die auf der Gotthard-Achse via rollende Landstrasse transportiert wurden, auf null zurückgegangen ist.
Das ist schwer zu verstehen, da die Gütertransportunternehmen schon seit Anfang des letzten Jahrzehnts immer wieder forderten, der 4-Meter-Korridor durch die Schweiz sei auch auf der Gotthard-Achse zu realisieren.
Der 4-Meter-Korridor galt als unverzichtbar für die Erreichung des Verlagerungsziels von höchstens 650 000 Lastwagen auf alpenquerenden Strassen innerhalb von zwei Jahren nach der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels.
Das Parlament hat dem Anliegen entsprochen und hiess 2014 einen Kredit von fast 1 Milliarde Franken gut.
Inzwischen ist der 4-Meter-Korridor fast vollständig fertiggestellt. Er wird Ende 2020 zusammen mit dem Ceneri-Basistunnel in Betrieb gehen. Daher ist es sehr überraschend, zu erfahren, dass die rollende Landstrasse zwischen dem Tessin und der Deutschschweiz (z. B. Lugano-Basel) kürzlich geschlossen wurde.
Die rollende Landstrasse wurde, als Ergänzung zu den Basistunneln, immer als zentrale Massnahme der Verlagerungspolitik bezeichnet, aber jetzt, wo die Zielgerade erreicht ist (Alpentransversalen und 4-Meter-Korridor fertiggestellt), scheint die rollende Landstrasse überflüssig geworden zu sein.
Angesichts dieser unerwarteten Situation frage ich den Bundesrat:
1. Welches sind die Gründe dafür, dass seit 2018 (mit der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels) das Angebot der rollenden Landstrasse im Tessin immer mehr reduziert und schliesslich ganz eingestellt worden ist?
2. Wird das Angebot im Dezember mit der Inbetriebnahme des Ceneri-Basistunnels und des 4-Meter-Korridors Chiasso (Italien) - Basel reaktiviert?
3. Wie soll das Angebot der rollenden Landstrasse in der Schweiz durch den Simplon, den Lötschberg und den Gotthard ganz allgemein weiterentwickelt werden?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Wie der Bundesrat im Verlagerungsbericht 2017 festgehalten und mit der Antwort zur Ip. 18.1042 bestätigt hat, bestellt der Bund das Angebot zwischen Basel und Lugano nicht mehr. Der Bund hatte zuvor neben dem Angebot auf der Hauptverbindung der rollenden Landstrasse (Rola) zwischen Freiburg im Breisgau und Novara (via Lötschberg-Simplon) ein tägliches Zugpaar der Rola zwischen Basel und Lugano auf Grundlage von Artikel 8 des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes (SR 740.1) bis einschliesslich 2018 bestellt und abgegolten. Grund für die Einstellung waren die Sparbemühungen des Bundes und die geringe Subventionseffizienz (hohe ungedeckte Kosten im Verhältnis zu den verlagerten Transportmengen) der Gotthard-Rola im Vergleich zur Rola auf der Lötschberg-Simplon-Achse.
2. Nein. Die aktuell gültige Rahmenvereinbarung zwischen Bund und RAlpin für die Jahre 2019-2023 sieht keine Bestellung bzw. die Wiederaufnahme eines Angebots der Rollenden Landstrasse zwischen Lugano und Basel vor.
3. Mit dem Verlagerungsbericht 2019 hat der Bundesrat angekündigt, dem Parlament die Frage der Fortführung der Rola im Rahmen einer Gesamtschau zur rollenden Landstrasse spätestens mit dem Verlagerungsbericht 2021 vorzulegen. Diese Gesamtschau wird die Frage beantworten, ob eine Förderung der Rola mittels Investitionsbeiträgen zweckmässig und verhältnismässig sowie die damit verbundenen politischen sowie finanziellen Risiken tragbar sind.
Antwort des Bundesrates.