Lexipedia

20.3018 · Interpellation · 2020-03-02

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Der Schiessplatz Rossboden/Rheinsand des Waffenplatzes Chur ist einer der meistgenutzten Schiessplätze der Schweizer Armee. Wohl bei keinem Schiessplatz sind derart viele Menschen von Schiesslärm betroffen wie hier. Auf eine entsprechende parlamentarische Anfrage im Grossen Rat des Kantons Graubündens hat die Bündner Regierung geantwortet, dass die Belastungsgrenzwerte für den Lärm militärischer Waffen-, Schiess- und Übungsplätze gemäss Lärmschutz-Verordnung (LSV; SR 814.41) in Chur überschritten sind. Die Messungen fanden 2014 statt, seither hat sich die Nutzung des Schiessplatzes intensiviert. Zuständig für Messung des Schiesslärms und für Einhaltung der Grenzwerte ist das VBS.

Die Unterzeichnenden stellen dem Bundesrat darum folgende Fragen:

1. Gibt es aktuellere Messungen oder sind weitere geplant?

2. Wie gedenkt der Bundesrat, die Einhaltung der Grenzwerte durchzusetzen und die Lärmbelastung der Bevölkerung zu mindern?

3. Ist es realistisch, dass mit den bevorstehenden Lärmschutzsanierungen bei gleich intensiver Nutzung die Grenzwerte eingehalten werden?

4. Auf welchen anderen Schiessplätzen sind die Grenzwerte innerhalb der letzten fünf Jahre überschritten worden?

Stellungnahme des Bundesrates

Militärische Waffen- und Schiessplätze müssen gemäss der Lärmschutz-Verordnung bis zum 31. Juli 2025 saniert werden. Um die Prioritäten für die Sanierung festzulegen, hat das VBS basierend auf den Schusszahlen der Jahre 2012-2014 die Lärmimmissionen aller weiterhin militärisch genutzten Waffen- und Schiessplätze berechnen lassen. Von den rund 140 Waffen- und Schiessplätzen könnten nach einer Grobbeurteilung bei rund 40 Plätzen die Grenzwerte überschritten sein, darunter beim Waffenplatz Chur. Die Prüfung lärmreduzierender Massnahmen ist im Gange und erfolgt etappenweise.

1. Das VBS hat die Arbeiten zur Lärmsanierung des Waffenplatzes Chur aufgenommen. Dabei werden die Lärmimmissionen auf Basis der aktuellen Schusszahlen neu berechnet. Falls notwendig, werden zusätzlich Messungen durchgeführt.

2. Im Rahmen der Lärmsanierung werden alle möglichen lärmreduzierenden Massnahmen zur Entlastung der Bevölkerung geprüft und wo möglich umgesetzt. Dazu gehören organisatorische, betriebliche und bauliche Massnahmen. Artikel 14 der Lärmschutz-Verordnung sieht Ausnahmen (Erleichterungen) bei der Lärmsanierung vor, insbesondere wenn die Massnahmen zu unverhältnismässigen Einschränkungen der militärischen Ausbildung führen.

3. Wie unter Antwort 1 erwähnt, hat das VBS die Prüfung lärmreduzierender Massnahmen für den Waffenplatz Chur eingeleitet. Das VBS verfolgt das Ziel, die Grenzwerte mit verhältnismässigen Massnahmen einzuhalten. Ob die Grenzwerte eingehalten werden können, ist Gegenstand der weiteren Prüfung und kann aktuell noch nicht beurteilt werden.

4. Die Lärmimmissionen der militärischen Waffen- und Schiessplätze wurden in einer ersten Phase auf der Grundlage der Schusszahlen von 2012-2014 ermittelt. Nach einer Grobbeurteilung sind bei rund 40 Plätzen Grenzwertüberschreitungen möglich. Im Rahmen der Lärmsanierung werden die Lärmimmissionen nun auf der Grundlage der aktuellen Nutzung im Detail ermittelt.

Antwort des Bundesrates.