20.3042 · Interpellation · 2020-03-04
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Nach dem Kalten Krieg wurde eine Friedensdividende eingefordert. Während das Verteidigungsbudget schrumpfte, wuchsen andere staatliche Ausgabengebiete (ausgenommen die Landwirtschaft) geradezu ungebremst an. Mit der Armee XXI erfolgte ein in unserer Landesgeschichte beispielloser Abbau der Verteidigungskapazitäten. Dabei wurden auch Einnahmen generiert, die aber nur zu einem geringen Teil von der Armee reinvestiert werden konnten. Dazu gehören Verkäufe oder Vermietungen von Armeeliegenschaften und Armeematerial sowie von der Armee erbrachten Dienstleistungen. Hinzu kommen die in den allgemeinen Bundeshaushalt zurückgeflossenen Kreditreste.
Der Schrumpfungsprozess der letzten Jahrzehnte war für die Armee mit Kosten verbunden, was bei nicht wie erwartet sinkenden Betriebskosten und wiederholt gekürzten Verteidigungsetat kaum noch Investitionen zuliess. Heute, bei einer sicherheitspolitisch unberechenbaren Weltlage, steht die Armee einem Investitionsstau in Milliardenhöhe gegenüber. Umso schmerzhafter fehlten, respektive fehlen die Finanzmittel, welche die Armee erwirtschaften musste, aber nicht für ihre Bedürfnisse verwenden durfte. Wie viel Geld floss - zusätzlich zu den gekürzten Verteidigungsbudgets - zwischen 2003 und 2018 aus der Armee an den Bund, insbesondere in die Schuldentilgung?
Stellungnahme des Bundesrates
In den Jahren 2003 bis 2018 mussten in der Gruppe Verteidigung sowie bei der armasuisse Immobilien, welche alle unter das Armeebudget fallen, jährlich Sparmassnahmen in unterschiedlicher Höhe umgesetzt werden. Diese waren jeweils erforderlich, um im Rahmen der Budgeterstellung die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten. Im erwähnten Zeitraum mussten Kürzungen vorgenommen werden, die von Jahr zu Jahr in ihrer Höhe stark schwankten. Die Kürzungen gegenüber den Finanzplanjahren betrugen zwischen 18 Millionen Franken und zu Zeiten der Entlastungsprogramme bis zu 573 Millionen Franken. Dadurch lag das durchschnittliche jährliche Wachstum der Bundesausgaben für die militärische Landesverteidigung zwischen 2003 und 2019 bei 0,7 Prozent im Vergleich zu 2,3 Prozent für den ganzen Bundeshaushalt.
Aus verschiedenen Gründen (zum Beispiel die Ablehnung des Tiger-Teilersatzes 2014 durch das Volk, "Gripen-Nein") fielen im betrachteten Zeitraum beim Armeebudget am Jahresende darüber hinaus hohe Kreditreste an. Diese beliefen sich in den Jahren 2003 bis 2018 auf total 3,3 Milliarden Franken.
Davon floss der überwiegende Teil, wie bei Kreditresten in anderen Bereichen des Bundeshaushalts, zurück in die allgemeine Bundeskasse und diente somit dem Schuldenabbau. Ein kleiner Teil der Kreditreste konnte die Armee in späteren Jahren selber wieder einsetzen, dies gemäss den Rahmenbedingungen des Ausgabenplafonds der Armee. Sie tat dies zur Kompensation von Nachtragskrediten oder moderaten Budgeterhöhungen. Auch Teile von Immobilienverkäufen und Einnahmen aus Verkäufen von obsoletem Armeematerial durften plafonderhöhend eingesetzt werden. Mit der Einführung des Neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung (NFB) per 2017 stehen (auch) der Armee neue Instrumente für die Verwendung von Kreditresten zur Verfügung, so insbesondere die Bildung von Reserven.
Die Alimentierung der Armee erfolgt abgestimmt auf den Investitionsbedarf. Zur Finanzierung der in den kommenden Jahren ansteigenden Rüstungsbeschaffungen (u.a. Air2030, Erneuerung Bodentruppen) beantragt der Bundesrat dem Parlament mit der Armeebotschaft 2020 einen Zahlungsrahmen 2021-2024, der ein Wachstum des Armeebudgets um real jährlich 1,4 Prozent abdeckt.
Antwort des Bundesrates.