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Für eine konsequente Bundespolitik im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung

20.308 · Standesinitiative · 2020-03-03

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999, Artikel 115 des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung vom 13. Dezember 2002 und Artikel 156 des Geschäftsreglementes des Grossen Rates des Kantons Genf vom 13. September 1985 (Loi portant règlement du Grand Conseil de la République et canton de Genève) sowie auf die Artikel 14, 41 Absatz 1 Buchstabe c, 42, 43a Absatz 1, 44 Absatz 1 und 46 Absatz 2 der Bundesverfassung vom 18. April 1999, das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung vom 4. Oktober 2002, die Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung vom 9. Dezember 2002, die Verordnung des EDI über die Prioritätenordnung im Bereich Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung vom 22. Dezember 2016 und die Artikel 22, 200 bis 204 und 205 Absatz 1 der Verfassung des Kantons Genf vom 14. Oktober 2012 sowie in Anbetracht dessen, dass

- es jedes Jahr Tausenden von Familien in der Schweiz schwerfällt bzw. unmöglich ist, externe Kinderbetreuungsplätze zu finden;

- der Hauptgrund für diese Schwierigkeiten der klare Mangel an Betreuungsplätzen ist;

- der Bundesrat beschlossen hat, sein Impulsprogramm vom 1. Februar 2003 zur Schaffung externer Kinderbetreuungsplätze nicht zu verlängern;

- die Kosten angesichts der unter dem Vorwand der Subsidiarität beendeten finanziellen Unterstützung durch den Bund nun nahezu ausschliesslich zulasten der Gemeinden und Kantone gehen;

- es einer starken Familienpolitik bedarf, die gemeinsam von den Gemeinden, den Kantonen und vom Bund finanziert wird;

fordert der Grosse Rat des Kantons Genf die Bundesversammlung dazu auf,

- die Förderung von Betreuungsplätzen für Kinder im Vorschulalter auf Gemeinde- und Kantonsebene sowie die dauerhafte Beteiligung des Bundes an der Finanzierung von externen Kinderbetreuungsplätzen in der Bundesverfassung zu verankern;

- das Impulsprogramm für die familienergänzende Kinderbetreuung zu verlängern, wie dies die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) beantragt hat, bis die Bundesverfassung entsprechend geändert ist.

Begründung

Es ist kein Geheimnis, dass der Kanton Genf einer jener Schweizer Kantone ist, in denen der Mangel an Kinderbetreuungsplätzen trotz der erheblichen Anstrengungen vieler Gemeinden und privater Partner am grössten ist.

Die Wartelisten sind unendlich lang, sodass die Suche nach einem Betreuungsplatz für sein Kind bzw. seine Kinder einem wahren Hindernislauf gleichkommt. Jedes Jahr finden zwischen 2000 und 3000 Familien keinen Platz und müssen alternative Betreuungsmöglichkeiten suchen. Viele Kinder im Vorschulalter werden deshalb von Personen "betreut", denen die entsprechende Ausbildung fehlt und deren Tätigkeit keiner Qualitätskontrolle untersteht.

Diese Situation ist umso kritischer, als sie in keiner Weise dazu beiträgt, die bereits schwierige Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern.

Da es in vielen Kantonen an der nötigen Infrastruktur fehlt, stehen nicht nur die Familien in Genf vor diesen Schwierigkeiten, sondern sicherlich auch Tausende von Familien in der restlichen Schweiz.

Um die Lage zu verbessern, rief der Bund 2003 ein Impulsprogramm zur Schaffung von externen Kinderbetreuungsplätzen ins Leben. Dieses Programm, das zunächst auf acht Jahre befristet war und dann zweimal, 2010 und 2014, verlängert wurde, ist am 31. Januar 2019 ausgelaufen.

Trotz des Antrags der WBK-N, das Impulsprogramm um ein drittes Mal zu verlängern und zwar mit einem Globalbudget von 130 Millionen Franken, teilte der Bundesrat am 16. Mai 2019 mit, dieses Programm nicht verlängern zu wollen. Ein überraschender Schritt, da die Bilanz dieses Programms sehr positiv und ermutigend ist: Dank diesem wurden schweizweit 57 383 Betreuungsplätze geschaffen, 33 103 in Kindertagesstätten und 24 280 in schulergänzenden Betreuungseinrichtungen.

Der Bund weigert sich dennoch hartnäckig, das Impulsprogramm weiterzuführen, und begründet dies damit, dass die Regelung der familienergänzenden Betreuung hauptsächlich in die Zuständigkeit der Gemeinden und Kantone fällt. Eine das Subsidiaritätsprinzip ausnutzende Haarspalterei, mit der die schwere Last der erforderlichen Investitionen auf die lokalen Behörden abgewälzt werden soll.

Ist sich der Bundesrat der finanziellen Lage der Schweizer Kantone und der Alltagsbedürfnisse der Schweizer Familien so wenig bewusst?

Vor diesem Hintergrund muss wohl die Hoffnung aufdie Verlängerung des Impulsprogramms, die im alleinigen Ermessen eines Bundesrates mit wechselnden Mehrheiten liegt, aufgegeben und stattdessen überlegt werden, wie anderweitig erreicht werden kann, dass die Lasten gerecht verteilt werden und der wahre Sinn des Subsidiaritätsprinzips gelebt wird.

Aus diesen Gründen fordert der Grosse Rat des Kantons Genf die Bundesversammlung mit der vorliegenden Standesinitiative auf, die Förderung von Betreuungsplätzen für Kinder im Vorschulalter auf Gemeinde- und Kantonsebene sowie die dauerhafte Beteiligung des Bundes an der Finanzierung von externen Kinderbetreuungsplätzen in der Bundesverfassung zu verankern und das Impulsprogramm - wie es die WBK-N beantragt hat - zu verlängern, bis die Bundesverfassung entsprechend geändert ist.

Nur wenn die dauerhafte gemeinsame Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung durch die Gemeinden, die Kantone und den Bund in der Bundesverfassung verankert ist, ist eine konsequente, starke und gut koordinierte Politik in diesem Bereich möglich.

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