Unzulässige Subventionen für den Eisenbahnverkehr. Verantwortlichkeiten der begünstigten Unternehmen und des BAV?
20.3106 · Interpellation · 2020-03-12
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Am 28. Februar 2020 hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) mitgeteilt, dass die BLS und ihre Tochtergesellschaft Busland sowie die SBB über mehrere Jahre hinweg zu hohe Subventionen erhalten haben. Das BAV hat dazu ausgeführt, dass die zu viel bezahlten Gelder den betroffenen Gemeinwesen zurückerstattet würden. Bei der BLS geht es um 43,6 Millionen Franken, bei den SBB um 7,4 Millionen.
In der gleichen Medienmitteilung hat das BAV bekanntgegeben, dass auch Besitzer von Anschlussgleisen für den Güterverkehr auf der Schiene über mehrere Jahre hinweg zu hohe Finanzhilfen erhalten hätten. Dies scheint jedoch nicht auf Fehler der Begünstigten zurückzuführen zu sein, sondern auf Fehler des BAV bei der Erfassung bestimmter Daten. Nach ersten Schätzungen beläuft sich die Schadensumme auf ein paar Millionen Franken.
Am 6. Mai 2019 hatte das BAV noch mitgeteilt, dass es sein Aufsichtssystem zu den Subventionen im öffentlichen Verkehr anpasse, um besser sicherzustellen, dass diese Subventionen von den Transportunternehmen korrekt eingesetzt würden.
1. Wie erklärt es sich, dass die BLS und die SBB während mehreren Jahren unzulässig hohe Subventionen einkassiert haben? Haben diese beiden Unternehmen - wie PostAuto - ihre Buchführung systematisch manipuliert, um mehr Subventionen zu erhalten? Oder liegt die Erklärung anderswo?
2. Nachdem nun das BAV sein Aufsichtssystem zu den Subventionen im öffentlichen Verkehr angepasst hat: Könnten die BLS, die SBB oder andere Transportunternehmen noch heute während Jahren unzulässige Subventionen beziehen, ohne dass das BAV dessen gewahr würde?
3. Wie erklären sich die Fehler, die im BAV jahrelang bei der Erfassung von Daten zu den Besitzern von Anschlussgleisen für den Güterverkehr auf der Schiene begangen wurden? Lässt sich der Schaden nun genau beziffern? Welche Massnahmen hat das BAV getroffen, um solche Fehler künftig zu vermeiden?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Verantwortung für die Einhaltung des Subventionsgesetzes und der weiteren Gesetze (Personenbeförderungsgesetz, Eisenbahngesetz etc.) liegt bei den Transportunternehmen. Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung müssen sicherstellen, dass die Gesetze eingehalten werden und allfällige Falschdarstellungen aufgedeckt werden. Hierzu sind unter anderem wirksame Compliance Funktionen und eine interne Revision einzusetzen. Zudem wird die Jahresrechnung durch eine externe Revisionsstelle geprüft.
Kanton und Bund führen bei Bedarf ergänzende Kontrollen durch.
Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats kommt im Bericht zum "Fall Postauto" zum Schluss, dass in der öV-Aufsicht im Grundsatz auf das Vertrauensprinzip abzustützen ist - zusammen mit verstärkten Kontrollen. Das Bundesamt für Verkehr hat 2019 beschlossen, im Nachgang zum "Fall Postauto" sein Aufsichtskonzept anzupassen. Es trägt damit der Tatsache Rechnung, dass die Transportunternehmen in den letzten Jahren ihre Gewinnorientierung verstärkt haben, dass die Unternehmensstrukturen und Finanzflüsse immer komplexer werden und dass das Subventionsvolumen gestiegen ist.
Zu den einzelnen Fragen:
1. Es gibt keine Hinweise, dass sich SBB und BLS in den kommunizierten Fällen systematisch und gezielt bewusst finanzielle Vorteile verschafft haben. Vielmehr dürften die Fehler auf die zunehmende Komplexität bei der Abrechnung innerhalb der Tarifverbunde zurückzuführen sein, welche teilweise nur noch schwer überblickt werden können.
2. Die Kantone, das BAV und die Finanzkontrollen führen Kontrollen durch. Diese erfolgen risiko- und stichprobenorientiert und die Ressourcen hierfür sind begrenzt. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass Fehler oder bewusste Manipulationen nicht oder erst nach einiger Zeit aufgedeckt werden.
3. Die Aufarbeitung bezüglich der Rückerstattung von Subventionen bei Anschlussgleisen sowie die Abklärungen der Bundesanwaltschaft zu allfälligen strafrechtlichen Aspekten laufen. Sobald diese abgeschlossen sind, wird über allfällige Lehren zu befinden sein. Im internen Kontrollsystem des BAV wurden Massnahmen veranlasst, um die Funktionstrennungen und Kontrollen zu verbessern.
Antwort des Bundesrates.