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20.3109 · Motion · 2020-03-12

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen zu treffen, damit bei straf-, gewerbe- oder fremdenpolizeilichen Ermittlungen der Datenaustausch zwischen Behörden gewährleistet ist.

Begründung

In der Schweiz werden straf-, gewerbe- und fremdenpolizeiliche Ermittlungen und die Aufdeckung von illegalen Machenschaften, die bei KMU, Arbeitnehmenden und dem Staat Schäden in Millionenhöhe verursachen, häufig behindert oder gar verhindert, weil der Datenaustausch zwischen Behörden verschiedener Staatsebenen (Strafverfolgungs-, Migrations- und Sozialbehörden) nicht funktioniert. Dieser Umstand ist bekannt und wird durch die widerrechtlich Handelnden schamlos ausgenutzt.

Als Beispiel zu erwähnen sind ausländische Familien-Clans, die durch illegale Geschäfte das einheimische Gewerbe zerstören. Die Masche ist bekannt: Clanmitglieder gründen in verschiedensten Branchen eine Firma (Coiffeur, Restaurants, Gerüstbau, Nagelstudios, etc.), häufen Schulden an, bezahlen Löhne und Steuern nicht, rechnen Sozialabgaben und Mehrwertsteuern nicht ab. Bevor die illegalen Machenschaften offensichtlich werden, machen sie Konkurs und gründen rasch die nächste Firma, um das Vorgehen zu verschleiern. Auf Angestellte, die sich wehren, reagieren sie mit Drohungen und Einschüchterungen. Solche Clanstrukturen schädigen in erster Linie einheimischen KMU, die sich an die Regeln halten, sowie die Steuerzahlenden.

Ermittlungen gegen solche Clans werden wegen der aktuellen Gesetzgebung erheblich behindert oder gar verhindert. Um ihnen das Handwerk zu legen braucht es einen raschen, unkomplizierten und hindernisfreien Datenaustausch zwischen den Behörden der verschiedenen Staatsebenen (Polizei, Migrationsdienste, Regionale Arbeitsvermittlungszentren, Sozialämter, etc.). Da die Aktivitäten der Familienclans häufig überkantonal stattfinden, muss der Bund hier den Lead übernehmen und die nötigen Grundlagen schaffen.

SRF-Beitrag zum Thema (15.01.2020):

https://www.srf.ch/news/schweiz/geschaefte-im-geruestbau-nordmazedonier-clan-im-visier-der-justiz

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Mit der Annahme der Motion 18.3592 Eichenberger (Nationaler polizeilicher Datenaustausch) hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, eine zentrale nationale Polizeidatenbank oder eine Vernetzungsplattform für die bestehenden kantonalen Polizeidatenbanken zu schaffen, mittels welcher die Polizeikorps der Kantone und die Polizeiorgane des Bundes direkt auf die polizeilichen Daten über Personen und deren Vorgänge in der gesamten Schweiz zugreifen können. fedpol ist daran, die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen im Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI; SR 361) zu schaffen. Dem Grundanliegen der vorliegenden Motion Guggisberg nach verbessertem Informationsaustausch wird somit bereits Rechnung getragen. Der Bundesrat ist bereit, im Rahmen der Umsetzung der Motion Eichenberger zu prüfen, ob zur Verbesserung des polizeilichen Informationsaustausches im Sinne des Motionsanliegens weitere gesetzliche Anpassungen zu beantragen sind.

Im Rahmen von Strafverfahren gibt es aus Sicht des Bundesrates keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Die Strafbehörden (etwa wegen des Verdachts auf ein Konkurs- oder Betreibungsdelikt) haben umfassende Möglichkeiten, notwendige Informationen einzuholen: So können sie namentlich Akten aus anderen Verfahren beiziehen (Art. 194 Strafprozessordnung [StPO; SR 312.0]) oder Auskünfte und Berichte einholen (Art. 195 StPO). Die Strafprozessordnung verpflichtet die Strafbehörden in bestimmten Fällen, andere Behörden über Verfahren zu informieren. Zudem können die Kantone weitere Mitteilungspflichten oder -rechte der Strafbehörden vorsehen (Art. 75 Abs. 4 StPO).

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.