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20.3131 · Motion · 2020-04-20

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Kredite für die humanitäre Hilfe für das Jahr 2020 mit Nachtragskrediten von insgesamt 100 Millionen aufzustocken. Mit den zusätzlichen Mitteln soll ein substanzieller Beitrag an die Apelle von folgenden internationalen Organisationen geleistet werden:

- UNO (Global Humanitarian Response Plan COVID-19)

- IKRK (ICRC operational response to COVID-19)

- IFRC (Revised Emergency Appeal COVID-19 Outbreak)

Des Weiteren soll mit den finanziellen Mitteln die bilaterale Hilfe sowie Materiallieferungen zur Bekämpfung von und für die Prävention vor COVID-19 ausgebaut werden. Gezielt unterstützt werden sollen auch notleidende Länder in Europa, u.a. für die Soforthilfe zur Verbesserung der Versorgung in Flüchtlingslagern.

Eine Minderheit (Grüter, Aebi Andreas, Büchel Roland, Estermann, Nidegger, Portmann) beantragt die Ablehnung der Motion.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Covid-19-Krise hat weitreichende gesundheitliche, sozioökonomische und somit auch humanitäre Auswirkungen auf der ganzen Welt. Nebst der Krankheit an sich gefährden Einschränkungen der wirtschaftlichen Tätigkeit im Zuge von "Lock-downs" unmittelbar die Lebensgrundlagen zahlreicher Menschen weltweit. Die schwerwiegendsten Folgen der Pandemie sind aber in Entwicklungsländern zu erwarten, wobei die Ärmsten am stärksten betroffen sein werden (steigende Nahrungsmittelpreise, Lieferengpässe, schwache Gesundheitssysteme, mangelnde Sozialversicherungssysteme, beschränkte Möglichkeiten für "Social Distancing", fehlender Zugang zu fliessendem Wasser usw.). Damit steigt das Risiko für soziale Unruhen, Flucht oder irreguläre Migration, was wiederum negative Auswirkungen auf die Schweiz haben kann.

Das EDA hat zur Bewältigung der Covid-19-Krise gezielte Anpassungen der laufenden Programme der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) vorgenommen und im Rahmen der bestehenden Budgets Mittel für das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), die Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften (IFRC) und die UNO (inkl. Weltgesundheitsorganisation, WHO) sowie für Projekte der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellt und humanitäre Hilfsgüter geliefert. Komplementär zur humanitären Hilfe des EDA hat das EJPD einen Kredit von 1,1 Millionen Franken für Projekte u. a. des UNO-Flüchtlingshilfswerks UNHCR und der IFRC gesprochen, die vor allem Kindern und Jugendlichen in den Camps auf den Inseln in der griechischen Ägäis zugutekommen und Sofortmassnahmen gegen die Ausbreitung des neuen Coronavirus in den Unterbringungsstrukturen finanzieren.

Die humanitären Appelle von UNO, IKRK und IFRC sind aktuell jedoch zu weniger als 40 Prozent finanziert. Der Bundesrat hat deshalb am 29. April 2020 beschlossen, sich an verschiedenen internationalen Appellen zur Bewältigung von Covid-19 mit insgesamt maximal 400 Millionen Franken zu beteiligen:

1. Dazu hat er am 29. April 2020 beschlossen, dem IKRK ein zinsloses Darlehen im Umfang von maximal 200 Millionen Franken zu gewähren, unter Vorbehalt der Zustimmung beider Räte zu den dazu nötigen Nachtrags- und Verpflichtungskrediten.

2. Er hat ausserdem beschlossen, der Bundesversammlung einen Nachtragskredit für einen Betrag der Schweiz von 25 Millionen Franken an den "Catastrophe Containment and Relief Trust" (CCRT) des Internationalen Währungsfonds zu unterbreiten.

3. Des Weiteren plant der Bundesrat, Beiträge an die Appelle von IKRK, IFRC, UNO, WHO und "Access to COVID-19 Tools Accelerator" (inkl. WHO, "Coalition for Epidemic Preparedness Innovations" und Impfallianz Gavi) sowie relevante Beiträge der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe im Umfang von maximal 175 Millionen Franken zu leisten. Dazu werden die verantwortlichen Departemente dem Bundesrat einen separaten Antrag unterbreiten, unter Berücksichtigung der bereits geleisteten Beiträge und interner Kompensationen. Auch diese Mittel stehen unter Vorbehalt der Zustimmung beider Räte zu den nötigen Krediten.

Mit diesen Massnahmen trägt der Bundesrat dem Anliegen der Motion Rechnung.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.