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Ausserordentliche Lage. Übergeordnete Verantwortung des Bundesrates im Bildungsbereich

20.3150 · Motion · 2020-04-27

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) beinhaltet in Art. 5 Regelungen zum Bereich der Schulen, Hochschulen und Ausbildungsstätten. Der Bundesrat wird beauftragt, weiterhin während der ausserordentlichen Lage und darüber hinaus bis wieder vollständig zum Regelbetrieb übergegangen werden kann, gemeinsam mit den Kantonen dafür zu sorgen, dass ein national koordiniertes Vorgehen bei der Rückkehr zum Präsenzunterricht an den Volksschulen erfolgt sowie eine einheitliche Regelung betreffend Durchführung der Abschlussprüfungen an den Maturitätsschulen (gymnasiale Maturität, Berufsmaturität, Fachmaturität) gewährleistet ist.

Eine Minderheit der Kommission (Kutter, Gafner, Gutjahr, Haab, Herzog Verena, Huber, Keller Peter, Reynard, Umbricht Pieren) beantragt, die Motion abzulehnen.