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Mangelhafte Vorbereitung und Bewältigung trotz eidgenössischer Pandemiekommission, neu überarbeitetem Pandemieplan und frühzeitigen Alarmsignalen aus China

20.3274 · Interpellation · 2020-05-05

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Corona-Pandemie ist herausfordernd! Unser Land wurde trotz einer möglichen Vorbereitungszeit von über zwei Monaten vom Coronavirus überrumpelt. Eindeutige Warnungen und Berichte aus China und anderen asiatischen Ländern wurden nicht rechtzeitig zur Kenntnis genommen oder auf überhebliche Art und Weise kommentiert. So wurden zwar vom BAG nützliche Massnahmen ergriffen, aber trotz eidgenössischer Pandemiekommission (EKP) und 2018 überarbeitetem Pandemieplan immer zu spät, zu wenig konsequent und teilweise mit widersprüchlicher Kommunikation reagiert. Die Folgen davon sind: Viel Leid durch Todesfälle oder gesundheitliche Einbussen sowie Kurzarbeit oder gar Betriebsschliessungen. Auch das gesellschaftliche Leben wurde massiv eingeschränkt. Ein Teil-Lockdown wurde notfallmässig innerhalb von nur drei Tagen überstürzt angeordnet. Das wirft Fragen auf:

1. Wie oft hat sich die EKP seit ihrer Gründung 2012, wie oft seit dem 31. Dezember 2019, der ersten Meldung aus Wuhan an die WHO, getroffen? Was beinhaltete ihre Tätigkeit?

2. Inwiefern sind von den zuständigen Amtsstellen und vom Bundesrat die letztmals 2018 überarbeiteten, schriftlich festgehaltenen Vorgaben des Pandemieplans eingehalten und empfohlene Massnahmen durchgeführt worden?

3. Ist die EKP seit 2020 zur laufenden Neubeurteilung der Lage aktiv einbezogen worden und wurden deren Empfehlungen protokolliert?

4. Wer war ab Januar 2020 zuständig für die laufende, tägliche Neubeurteilung der neusten veröffentlichten Studien und Daten der Corona-Pandemie?

5. Welche Daten ausser den positiv Getesteten und Todesfallzahlen wurden noch in die aktuelle Beurteilung der Gefahrensituation einbezogen?

6. Wurden die im Pandemieplan vorgesehenen Vorsorgemassnahmen alle durchgeführt?

7. Weshalb wurde die Einhaltung der Pflichtlager von Schutzmaterial nicht durchgesetzt?

8. Warum wurde in der ersten Januarwoche nicht unverzüglich das offensichtlich fehlende Material nachgeordert?

9. Weshalb wurde nicht wie im Pandemieplan vorgesehen unverzüglich die überregionale Mobilität eingeschränkt und die unverzichtbare Mobilität (z.B. Bahnverkehr aus Italien, an CH-Flughäfen) mit zusätzlicher Vorsorge- und Schutzmassnahmen begleitet?

Um besser auf künftige Pandemien vorbereitet zu sein, müssen die vielen offenen Fragen zeitnah und sorgfältig beantwortet werden. Eine umfassende, selbstkritische und ehrliche Analyse ist dringend notwendig.

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 3. Die Eidgenössische Kommission für Pandemievorbereitung und -bewältigung (EKP) trifft sich drei bis vier Mal jährlich. Letztmals traf sich die Kommission am 18. Dezember 2019. Die EKP ist gemäss Einsetzungsverfügung in erster Linie für die Pandemievorbereitung und damit für den Pandemieplan und dessen Revision verantwortlich. Während einer Pandemie tritt diese Funktion entsprechend in den Hintergrund. Der Name "Eidgenössische Kommission für Pandemievorbereitung und -bewältigung" suggeriert eine Beteiligung der Kommission bei Fragen der Bewältigung. Diese Funktion wurde und wird nach wie vor wahrgenommen, indem einzelne Mitglieder zu spezifischen Fragen konsultiert oder in Prozesse und Arbeitsgruppen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) involviert sind. Die Aktivität der Kommission als Gesamtorgan während einer Krise ist jedoch nicht vorgesehen und entspricht so nicht der Kernaufgabe der EKP. Im Anschluss wird sich die EKP in Zusammenarbeit mit den Behörden von Bund und Kantonen mit der Revision des Pandemieplans beschäftigen und die Erkenntnisse integrieren.

2. Der nationale Pandemieplan dient Bund und Kantonen als gemeinsames Strategiedokument. Er ist weiter Planungsgrundlage zur Ausarbeitung der kantonalen Pläne. Inwieweit sich eine kantonale Planung auf diese Grundlagen stützt, obliegt den Kantonen und hängt von den jeweiligen kantonalen Gegebenheiten ab. Die verbindlichen Vorgaben wurden von Bund und Kantonen eingehalten. Über die Einhaltung und Berücksichtigung der Vorgaben mit Empfehlungscharakter in den Kantonen können wir keine Auskunft geben.

4. Für die Publikation der Überwachungsdaten und der epidemiologischen Einschätzung ist die Arbeitsgruppe "Lage" der Task Force BAG COVID-19 zuständig. Daneben werden durch Forschungsgruppen sowie durch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Bereichen laufend Studien zu den neusten Erkenntnissen veröffentlicht.

5. Folgende Daten wurden zusätzlich zu den genannten einbezogen: Auf nationaler Ebene werden aus der laufenden Überwachung auch die Anzahl Hospitalisationen aufgrund einer COVID-19 Erkrankung sowie die verfügbaren Kapazitäten zur Intensivpflege in den Spitälern zur Lagebeurteilung herangezogen. Zudem stützt sich das BAG auf die Meinungen nationaler und internationaler Experten, die Fallzahlen und die internationale Entwicklung, insbesondere im europäischen Raum sowie die laufenden Lage- und Risikobeurteilungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der europäischen Behörden (ECDC) und anderer Staaten. Eine weitere Grundlage sind publizierte wissenschaftliche Studien (peer-reviewed).

6. Der Nationale Pandemieplan bezieht sich auf die Vorbereitung und Bewältigung einer Grippe-Pandemie. Dementsprechend können nicht alle darin zusammengefassten Vorbereitungs- und Bewältigungsmassnahmen auf die aktuelle COVID-19-Pandemie umgemünzt werden. Die Pandemievorbereitung in der Schweiz entsprach dennoch weitgehend den Vorgaben im Pandemieplan. Die Umsetzung der Empfehlungen für Mindestlagermengen in den Kantonen, Unternehmen und der Bevölkerung unterliegen der Eigenverantwortung und wurden wohl nur teilweise umgesetzt.

7. Die Vorräte an Schutzmasken der Klasse FFP2 und 3 sind aufgrund von Pflichtlagerverträgen angelegt, die von den lagerhaltenden Unternehmen auf freiwilliger Basis mit dem Bund abgeschlossen werden. Die Pflichtlagermengen bestanden im vereinbarten Umfang. Sie wurden zu Beginn der COVID-19-Pandemie zu Gunsten der Kantone aufgelöst. Für Hygienemasken, Desinfektionsmittel und Untersuchungshandschuhe gibt es bisher keine Pflichtlager.

8. In der ersten Januarwoche lag aufgrund der damaligen Lagebeurteilung keine Mangellage vor. Die zum Teil sehr geringen Vorhaltemengen in Spitälern, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen kamen erst später zum Vorschein. Entsprechende Rückmeldungen hat der Bund erst erhalten, als die Nachfrage aufgrund der Entwicklung in der Schweiz deutlich gestiegen ist. Sobald sich die Mangellage abzeichnete, wurde die Beschaffung eingeleitet.

9. Eine unverzügliche und umfassende Einschränkung der Mobilität ist im Pandemieplan so nicht vorgesehen. Eine drastische Einschränkung der Mobilität ist zudem mit grossen Auswirkungen auf die Wirtschaft und Gesellschaft verbunden. Ein derartiger Entscheid bereits im Januar - als die Auswirkungen auf die Schweiz noch kaum abschätzbar waren - wäre von der Bevölkerung und der Politik kaum verstanden und akzeptiert worden.

Antwort des Bundesrates.

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