20.3281 · Motion · 2020-05-05
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Medienförderung im Rahmen der Revision des Postgesetztes anbieterneutral zu organisieren. Folgende Formulierung würde Fairness im freien Markt schaffen: "Die Ermässigung wird unabhängig davon gewährt, ob die Titel ganz oder teilweise über die Post oder über eine andere Anbieterin von Zustelldienstleistungen zugestellt werden."
Begründung
Die indirekte Medienförderung ist ein wichtiges Instrument der Medienpolitik. Sie darf aber in keinem Fall dazu führen, dass das Postmonopol wieder gestärkt wird - denn es hat sich in den vergangenen Jahren ein vorteilhafter und für das Land positiver Wettbewerb bei den Zustelldienstleistern entwickelt. So gibt es heute Zustellunternehmen, die eine flächendeckende Versorgung sicherstellen - ohne Subunternehmer mit eigenen Angestellten. Das Unternehmen Quickmail ist hier ein gutes Beispiel, es stellt mit über 3000 Mitarbeitenden in der ganzen Schweiz ausschliesslich mit Elektrofahrzeugen zu, also mit einem erheblichen besseren Klimaprofil und erst noch preislich attraktiver als die Post.
Dieser positive Wettbewerb ist erwünscht, denn er ist von nachhaltigem Vorteil für die Schweiz. Nun wurde im Zuge der Corona-Massnahmen die indirekte Medienförderung ausgebaut und dies dann auch noch an das Monopol der Post geknüpft. Das bedeutet: Verlage können ihren Verteildienst nicht frei wählen und müssen vielleicht sogar zurück zur Post und höhere Tarife akzeptieren. Damit würden private Anbieter staatlich klar benachteiligt. Wird hingegen die indirekte Presseförderung für Dritte geöffnet, dann können die Verlage ihre Zustellpartner wählen. Die Post kann dann überall dort weiter zustellen, wo sie kompetitiv ist und private Anbieter können ebenfalls offerieren. Das führt zu besseren Ergebnissen. Unter dem Strich dürften die so eingesetzten Fördermittel der indirekten Presseförderung ca. 30 Prozent mehr Wirkung erzielen und zudem, zumindest im Fall der Quickmail, auch noch eine positive ökologische Bilanz im Vergleich zur Post aufweisen. So schaffen wir mit einer Öffnung der indirekten Presseförderung wir eine win-win Situation.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die indirekte Presseförderung ist an die Grundversorgungspflicht der Schweizerischen Post geknüpft. Der Grundversorgungsauftrag verpflichtet die Post zu einer flächendeckenden Tageszustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften an sechs Wochentagen. Zum Schutz der Berg- und Randregionen und der auflageschwächeren Titel der Lokal- und Regionalpresse müssen die abonnierten Zeitungen und Zeitschriften zu distanzunabhängigen Preisen befördert werden. Die Zeitungszustellung ist seit Jahren defizitär. In den vergangenen fünf Jahren betrug das durchschnittliche Defizit 73 Millionen Franken. Die ungedeckten Kosten deckt die Post mit Erlösen aus anderen Geschäftsbereichen. Im Gegensatz zum Briefmonopol steht der Zeitungsmarkt im vollständigen Wettbewerb, jedoch stellt heute mit Ausnahme der Post keine Anbieterin täglich oder flächendeckend zu. Private Anbieterinnen können selektiv nur die dicht besiedelten und daher kostengünstigen Gebiete abdecken und nur an einzelnen Tagen zustellen. Für alternative Anbieterinnen sind insbesondere Titel der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse mit einer geringen Erscheinungsweise (monatlich, quartalsweise) attraktiv.
Auch bei einer Ausweitung der indirekten Presseförderung hätten private Anbieterinnen keinen Anreiz, Publikationen täglich und in dünn besiedelten Regionen zuzustellen, während die Post aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags diese kostenintensiven Zustellungen anbieten muss. Die erheblich günstigere Kostenstruktur, verbunden mit den Preisermässigungen aus der indirekten Presseförderung, würden den Privaten eine Preisbildung ermöglichen, mit der die Post nicht mithalten kann. Der Post blieben nur die wenig lukrativen Angebote übrig. Eine Öffnung der indirekten Presseförderung würde daher nicht den Wettbewerb beleben, sondern vielmehr die wirtschaftlich lukrativen Marktbereiche den alternativen Anbieterinnen überlassen. Die privaten Unternehmen würden durch die Trittbrettwirkung der Grundversorgung subventioniert. Für eine aus wettbewerbspolitischer Sicht gerechte Lösung müssten entweder alle Marktteilnehmerinnen mit förderungsberechtigter Kundschaft zu einer täglichen und flächendeckenden Zustellung verpflichtet werden oder die aus dem Grundversorgungsauftrag entstehenden Nettokosten solidarisch auf die verschiedenen Akteure aufgeteilt werden.
Durch den Wegfall des Zeitungsvolumens würden bei der Post Verbundeffekte in der Zustellung geschmälert und die Stückkosten der Brief- und Paketzustellung in die Höhe getrieben. In der Folge würde nicht nur das bestehende Defizit der Post in der Zeitungszustellung vergrössert, sondern auch der Druck auf die Ertragslage der Grundversorgung weiter erhöht. Die Umsetzung der Motion würde gemäss Post hunderte von Stellen in der Zustellung gefährden. Insbesondere würden Vollzeitstellen durch Teilzeitstellen ersetzt werden müssen.
Das in der Motion genannte Sparpotenzial von 30 Prozent bezieht sich auf einen geschätzten Stückpreisunterschied für die Zustellung in der vergleichsweise kostengünstigen Mitgliedschafts- und Stiftungspresse. Vor dem Hintergrund, dass alternative Anbieterinnen auch in diesem Segment kaum in der Lage wären, den ganzen Markt abzudecken und dass die Fördergelder in diesem Bereich weniger als ein Drittel der künftig vorgesehenen 70 Millionen Franken ausmachen, würde der gesamthafte Effekt für die Presselandschaft bedeutend geringer ausfallen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.