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20.3449 · Interpellation · 2020-05-06

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die vom Bund unterstützten Fluggesellschaften ihren vertraglich geschuldeten Leistungen an systemrelevante Partner in der Schweiz nachkommen und welche Standortgarantien beinhalten die Verträge für die Überbrückungsfinanzierung an die Luftfahrtgesellschaften?

Begründung

Die Luftfahrt ist von der Corona-Krise ausserordentlich stark betroffen. Mit Kreditgarantien des Bundes soll sichergestellt werden, dass die Luftfahrtunternehmen die Krise überleben, und die internationale Anbindung der Schweiz auch in Zukunft sicherstellen können. Für die Fluggesellschaften Swiss und Edelweiss sieht der Bundesrat Garantien von knapp 1,3 Milliarden Franken vor. Diese sind gemäss Medienmitteilung des Bundesrats vom 29. April 2020 richtigerweise an die Bedingungen geknüpft, dass die Mittel nicht zur Muttergesellschaft im Ausland abfliessen und keine Dividendenausschüttungen oder sonstigen konzerninternen Finanztransfers stattfinden, solange die Kredite nicht zurückbezahlt sind. Damit die verbürgten Überbrückungskredite ihren Zweck, die für die Schweiz kritischen Infrastrukturen am Leben zu erhalten, tatsächlich erfüllen, sind jedoch zusätzliche Auflagen nötig. Denn die Staatshilfe wäre völlig verfehlt, wenn die Fluggesellschaften ihr Angebot zwar aufrechterhalten können, die Systempartner wie Flughäfen, Bodenabfertiger, Flugtechnikbetriebe, Zulieferer etc. aber auf ihren Forderungen sitzen blieben und ihre eigene Existenz riskierten. So muss sichergestellt werden, dass die per Kredit gewährten liquiden Mittel vorrangig für die Begleichung ausstehender Rechnungen von anderen systemrelevanten Partnern in der Schweiz verwendet werden. Es wäre denkbar und wünschenswert, dass der Bund weitere Auflagen macht, um schliesslich Erwägungen für eine staatliche Beteiligung an Luftfahrtgesellschaften nicht nötig werden zu lassen. Dazu gehören Standortgarantien, dass die Swiss am Flughafen Zürich weiterhin ein interkontinentales Drehkreuz betreibt und so die weltweite Anbindung sichert, und die bestehenden Arbeitsplätze in der Schweiz erhalten bleiben. Zudem ist mit der staatlichen Rettung der Swiss, welche zum deutschen Lufthansakonzern gehört, der langjährige Fluglärmkonflikt über den Anflug auf den Flughafen Zürich mit Deutschland zu lösen.

Stellungnahme des Bundesrates

Im Zuge der Covid-19-Pandemie verhängten die meisten Staaten Einreisesperren; in der Folge kam der Luftverkehr praktisch zum Erliegen. Betrieben, die für die Luftanbindung der Schweiz relevant sind, drohte die Zahlungsunfähigkeit. Ein Konkurs eines solchen luftfahrtrelevanten Betriebs hätte einen lange andauernden Unterbruch der Luftanbindung der Schweiz und damit volkswirtschaftlich gravierende Schäden nach sich gezogen. Daher verabschiedete das Parlament am 6. Mai 2020 ein Rettungspaket für die Schweizer Luftfahrt: Neben Sicherheiten für Kredite an die Swiss International Air Lines AG und die Edelweiss Air AG hat das Parlament auch die Unterstützung der weiteren für die Luftanbindung kritischen Dienstleister befürwortet, dies mit Blick auf die SR-Technics Switzerland, Gategroup und Swissport International.

Eine Verpflichtung der Swiss und Edelweiss zur Begleichung von Forderungen an bestimmte Gläubiger wurde vom Parlament ausdrücklich nur für die Rückerstattung von bezahlten Flugticketkosten an Reisebüros aufgenommen. Im Übrigen kann aber davon ausgegangen werden, dass Swiss und Edelweiss die Forderungen der Gläubiger im Rahmen des normalen Geschäftsganges begleichen können, dank der vom Bund abgesicherten Bankkredite.

Eine mit der Lufthansa abgeschlossene Vereinbarung über standortpolitische Rahmenbedingungen stellt sicher, dass Swiss und Edelweiss mit ihren Brands als selbständige Partner in der Lufthansa-Gruppe verbleiben und unter einer schweizerischen Bewilligung operieren. Der Hauptsitz und die für den Betrieb erforderlichen Einheiten samt Personal müssen in der Schweiz verbleiben. Wird ein Personalabbau unvermeidlich, sind mit den Sozialpartnern sozialverträgliche Lösungen zu suchen. Die Lufthansa garantiert, dass Swiss und Edelweiss weiterhin ein angemessenes Destinationsportfolio anbieten, und im Rahmen der zu erwartenden Erholung der Luftfahrt sollen Swiss und Edelweiss proportional zu den anderen Luftfahrtgesellschaften der Lufthansa-Gruppe vom Wiederaufbau und Wachstum profitieren. Der Wiederaufbau der Kapazitäten muss proportional zu den Drehscheiben in Frankfurt und München erfolgen, lediglich eine vorübergehende verkehrsbedingte Schwankung von maximal 15 Prozent unter der Wachstumsrate der deutschen Hubs ist zulässig. Auch der Zulieferverkehr für Langstreckenverbindungen muss grossmehrheitlich mit den Kurzstreckenflotten von Swiss und Edelweiss erfolgen.

Eine Luftfahrtstiftung überwacht die Einhaltung der Auflagen. Der Stiftungsrat wird aus Vertretern des Bundes und der Swiss/Lufthansa zusammengesetzt und nimmt seine Arbeit voraussichtlich im Herbst 2020 auf. Die Aufsicht läuft einerseits über die Banken und ihr Kreditcontrolling, andererseits überprüft die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) das Einhalten der Verträge und überwacht die Luftfahrstiftung. Werden die Auflagen nicht eingehalten, können nach einem Eskalationsverfahren die Kredite gekündigt werden.

Antwort des Bundesrates.