20.3494 · Motion · 2020-06-03
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt,
a. einen Fonds zu schaffen zur Finanzierung von Trinkwassergewinnungsmassnahmen (z.B. Aufbereitungsverfahren, Erschliessung neuer Wasservorkommen, etc.), welche infolge der Pestizidbelastung von Trinkwasservorkommen nötig werden und deren Kosten nicht gemäss Verursacherprinzip überwälzt werden können.
b. in Zuströmbereichen von Trinkwasserfassungen nur noch landwirtschaftliche Produktionsformen zuzulassen, welche ohne chemisch-synthetische Pestizide funktionieren.
c. weitere Massnahmen zur Verringerung der Grundwasserverschmutzung zu ergreifen.
Begründung
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hat gemäss Weisung vom 8. August 2019 folgende Verfügung erlassen: https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/lebensmittel-und-ernaehrung/lebensmittelsicherheit/stoffe-im-fokus/pflanzenschutzmittel/chlorothalonil.html ("Umgang mit dem Risiko durch Chlorothalonil-Rückstände im Trinkwasser").
Im Gewässerschutzgesetz werden die Abwasseranlagen und die Abfallentsorger finanziell unterstützt, um Verunreinigungen aus dem Wasser oder um eine fachgerechte Entsorgung von Abfällen zu gewährleisten. Die Wasserversorger sind bis jetzt nicht berücksichtigt. Dies soll sich ändern. Das Gewässerschutzgesetz und die Gewässerschutzverordnung soll dahingehend ergänzt werden, dass die Wasserversorger den anderen Leistungserbringern gleichgestellt und finanziell in ihrer Aufgabenerfüllung unterstützt werden. Die Kosten der Testverfahren und der Betrieb der neuen Anlagen soll nicht den Bezügern überwälzt werden, sondern durch Fördermittel des Bundes analog der Stickstoffelimination bei Abwasseranlagen gedeckt werden.
Um in Zukunft die Qualität des Trinkwassers zu gewährleisten und die Aufbereitungskosten zu begrenzen ist es dringend nötig, den Eintrag an chemisch-synthetischen Stoffen ins Grundwasser zu vermeiden. Damit dies sichergestellt werden kann, soll der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen Gebiete festlegen, welche in Zuströmbereichen von Trinkwasserfassungen sind und in denen die landwirtschaftlichen Produktionsformen so angepasst werden, dass keine chemisch-synthetischen Pestizide angewendet werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Bereits heute werden verschiedene Massnahmen zum Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen ergriffen, dazu gehören u. a. die Sanierung von Altlasten und der Aktionsplan Pflanzenschutzmittel des Bunderates. Weitere Massnahmen zur Reduktion der Belastung des Grundwassers sehen der Bundesrat in der Botschaft zur Agrarpolitik 22+ und das Parlament im Rahmen der parlamentarischen Initiative der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (19.475) "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" vor. Letztere hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 19. August 2020 unterstützt.
Als erste Massnahme gegen die Verunreinigungen des Grundwassers mit Chlorothalonil-Abbauprodukten wurde 2019 die Zulassung für das Inverkehrbringen aller Produkte, die den Wirkstoff Chlorothalonil enthalten, mit sofortiger Wirkung entzogen. Diese Verunreinigungen werden noch Jahre bis Jahrzehnte feststellbar sein. Sie lassen sich nach heutigem Wissen nur mit wenigen, teuren und energieintensiven Aufbereitungsmethoden aus dem Wasser entfernen. Weil das Grundwasser verbreitet verunreinigt ist und die nötigen Flächen mit Siedlungen, Verkehrswegen etc. überbaut sind, lassen sich nur begrenzt geeignete Standorte für neue Trinkwasserfassungen finden. Daher ist es von zentraler Bedeutung, dass das Trinkwasser besser vor Verunreinigungen geschützt wird. Voraussetzung dafür ist, dass der Zuströmbereich einer Trinkwasserfassung - also die Fläche aus dem der Grossteil des Grundwassers einer Trinkwasserfassung stammt - festgelegt ist. Bisher sind von den Kantonen jedoch erst wenige Zuströmbereiche ausgeschieden worden. Damit die Qualität des Grundwassers in der Schweiz jedoch langfristig garantiert werden kann, sind die Kantone angehalten, so rasch als möglich die Zuströmbereiche auszuscheiden. In seiner Stellungnahme zur oben erwähnten parlamentarischen Initiative 19.475 hat sich der Bundesrat zudem dafür ausgesprochen, dass in Zuströmbereichen nur jene Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden dürfen, welche nicht zu Metaboliten-Konzentrationen von über 0,1 Mikrogramm pro Liter führen.
Der Bundesrat hat sich bereits im Rahmen der Motionen Wettstein (20.3022) und Fluri (20.3052) gegen eine Mitfinanzierung von Trinkwassergewinnungsmassnahmen ausgesprochen. Demzufolge lehnt der Bundesrat auch die Schaffung eines Fonds zu deren Finanzierung ab.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.