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20.3588 · Motion · 2020-06-11

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass alle massgeblichen Statistiken und Studien des Bundes nach Geschlechtern aufgeschlüsselt beziehungsweise deren Auswirkungen auf die Geschlechter untersucht und dargestellt werden.

Begründung

Wichtige Studien wie beispielsweise die volkswirtschaftlichen Auswirkungen im Falle eines Wegfalls der Bilateralen Verträge oder Studien zu den Auswirkungen der Langzeitarbeitslosigkeit sowie bei der Jugendarbeitslosigkeit beinhalten keine oder nur eine beschränkte Aufschlüsselung nach Geschlechtern. Dabei sind Gründe, Ursachen und Auswirkungen geschlechtsspezifisch oft unterschiedlich. Zwar werden beispielsweise vom Bundesamt für Statistik (BFS) die beiden Geschlechter Mann/Frau bei der Erhebung und späteren Auswertung respektive Publikation grundsätzlich separat dargestellt. Gleichwohl gibt es bedeutende Lücken, zum Teil bei der Erhebung, zum Teil bei der Aufbereitung.

So sollte aktuell nicht verpasst werden, die Daten zur Kurzarbeit zur Bekämpfung der Corona-Krise auch nach geschlechtsspezifischen Merkmalen zu erheben. Die Entschädigung wird an die Betriebe ausbezahlt. Doch individuelle Informationen wie die AHV-Nummer müssen in den Gesuchsformularen angegeben werden, sind also vorhanden. Allerdings werden sie nicht in die AVAM/ASAL-Datenbank übernommen, wodurch Auswertungen derzeit nicht möglich sind. Zuständig für die Arbeitslosenstatistik ist das SECO.

Ungenügend ist die Datenlage in verschiedenen Bereichen der Sozialversicherungen. Daten sind vorhanden, aber sie müssen aufbereitet und verknüpft werden. So wäre es z.B. technisch möglich, über die AHV-Nummer den auf Personenebene verknüpften Daten von AHV/IV, EL, EO und ALV auch die Daten der Pensionskassen hinzuzufügen und so eine bessere Einsicht in die Einkommens- und Absicherungssituation von Frauen und Männern und somit den Gender Pension Gap zu erhalten.

Oder ein anderes Beispiel, das zeigt, dass mit einer nicht sehr aufwändigen Änderung der Datenerhebung wichtige Aussagen gemacht werden könnten: heute lässt sich im Bereich der AHV nicht unterscheiden, ob eine Hilflosenentschädigung für die Angehörigenbetreuung zuhause bezahlt wird oder an die Betreuung in einem Heim. Dies weil im Unterschied zur IV die gleichen Beträge ausbezahlt werden. Wenn man Aussagen zur Bedeutung der Angehörigenbetreuung machen will, wäre es relevant, dies zu unterscheiden.

Eine ungenügende Datenlage gibt es aber auch in weiteren Bereichen wie namentlich der Medizin aber auch im Bereich Raumplanung, Finanzen oder weiteren Gebieten. Die Bundesverfassung verpflichtet uns seit 1981 auf die Gleichstellung der Geschlechter. Um diesen Auftrag entsprechend erfüllen zu können, ist eine entsprechende Daten- und Forschungslage wichtig. Die Datenlücke - in der Wissenschaft als Gender Data Gap oder Gender Data Bias bezeichnet - kann wesentliche Folgen haben. In der Medizin ist beispielsweise bekannt, dass Symptome bei Frauen bei Herzinfarkten lange fehlinterpretiert wurden, weil sie sich unterscheiden von jenen der Männer. Genderspezifische Datenerhebung und Forschung trägt hier zu Verbesserungen der medizinischen Diagnose und Behandlung bei.

Die Schliessung der bestehenden Datenlücken ist sowohl für die Forschung wie auch für die Gleichstellung ein wichtiger Schritt, und die Informationen sind der Öffentlichkeit unter Berücksichtigung des Daten- und Persönlichkeitsschutzes zur Verfügung zu stellen. Denkbar wäre zudem, dass das Bundesamt für Statistik Forschende, die mit seinen Daten arbeiten, im Datenschutzvertrag zu geschlechterdifferenzierten Auswertungen auffordert oder gar verpflichtet.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Motion spricht eine wichtige Problematik an. Um im Einklang mit Art. 8 Abs. 3 BV wirksame gesetzgeberische und sonstige Massnahmen treffen zu können, sind Verwaltung und Politik auf verlässliche Daten angewiesen, die eine Geschlechterperspektive bzw. nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten beinhalten. Was die Bundesstatistiken anbelangt, so ist die Aufschlüsselung der (Personen-) Daten nach Geschlecht bereits heute weitgehend umgesetzt.

Auch bei den Studien des Bundes wird bereits heute eine Aufschlüsselung nach Geschlecht und weiteren soziodemographischen Daten vorgenommen, wenn dies für die Fragestellung der Studie relevant ist. Damit dem Anliegen der Motion noch besser Rechnung getragen werden kann, ist der Bundesrat bereit, im Rahmen der in der Legislaturplanung 2019-2023 vorgesehenen "Nationalen Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern" einen entsprechenden Leitfaden auszuarbeiten. Dieser soll die zuständigen Bundesstellen bei der Prüfung, ob die Geschlechterperspektive für eine Studie relevant ist und die Ergebnisse nach Geschlechter aufgeschlüsselt werden sollen, unterstützen.

Der Leitfaden kann sich dabei an den bereits bestehenden Arbeitsinstrumenten für die Gleichstellungsfolgenabschätzung bei der Gesetzgebung orientieren. So hat der Bundesrat gemäss Art. 141 Abs. 2 Bst. i des Parlamentsgesetzes (SR 171.10) in Botschaften zu Erlassentwürfen die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann zu erläutern. Zuständig für die Gleichstellungsfolgenabschätzung sind die jeweiligen Bundesstellen. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann stellt diesen Arbeitsinstrumente (u.a. ein Leitfaden) zur Verfügung (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/recht/gleichstellungsfolgenabschaetzung.html). Auch im Rahmen der Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) sind die zuständigen Bundesstellen gehalten, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann zu prüfen. (https://www.seco.admin.ch/dam/seco/de/dokumente/Wirtschaft/Wirtschaftspolitik/RFA/Hilfsmittel/checklist_rfa.pdf.download.pdf/checklist_ rfa.pdf).

Die von der Motionärin geforderte Aufschlüsselung aller "massgeblichen Statistiken und Studien des Bundes nach Geschlechter" bzw. die Untersuchung von deren Auswirkungen auf die Geschlechter erachtet der Bundesrat im Hinblick auf einen ökonomischen Einsatz der Mittel hingegen als zu weitgehend.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.