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Covid-19. Monitoring und Contact-Tracing. Erfolg sichern mit Klarheit, Konsequenz und Kommunikation

20.3612 · Interpellation · 2020-06-15

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

1. Der Bund publiziert täglich die Zahl der neu mit Covid-19 infizierten Personen. Er unterlässt jedoch die Angabe, ob diese Zahlen positiv oder negativ ist, es fehlt sozusagen der Massstab. Das führt zu unerwünschter Unsicherheit und unterschiedlicher Wahrnehmung in der Bevölkerung. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1a. Bis zu welcher Zahl ist ein Ansteigen der täglichen Zahl neuer Fälle unbedenklich? Ab welcher Zahl neu infizierter Personen pro Tag wird der Bundesrat weitere Lockerungen der Massnahmen nicht zulassen? Ab welcher Zahl wird er bereits verfügte Lockerungen wieder rückgängig machen?

1b. Ein wissenschaftliches Monitoring umfasst neben der täglichen Zahl neuer Fälle weitere Komponenten. Welche stehen für den Bundesrat im Vordergrund?

1c. Ist der Bundesrat bereit, Grenz-, Schwellen- und Alarmwerte festzulegen oder ein Ampelsystem einzuführen, um allen Verantwortlichen in Bund, Kanton und Gemeinden, aber auch der Bevölkerung eine angemessene Beurteilung der Entwicklung als Ausgangspunkt eines adäquaten Verhaltens zu ermöglichen?

2. Die tiefen Fallzahlen weisen darauf hin, dass die Verbreitung des Covid-Virus im Inland auf einem sehr tiefen Stand ist. Das Hauptrisiko einer neuerlichen grösseren Verbreitung liegt somit im grenzüberschreitenden Personenverkehr, der in Europa ab dem 15.Juni wieder möglich sein wird. Dies ist sicherlich erfreulich, doch stellen sich im Hinblick auf die Covid-19-Prävention folgende Fragen:

2a. Mit welchen Massnahmen stellt der Bundesrat sicher, dass keine Ausländerinnern und Ausländer in die Schweiz einreisen, welche an Covid-19 erkrankt sind oder Sympome aufweisen?

2b. Mit welchen Massnahmen stellt der Bundesrat sicher, dass Schweizerinnen und Schweizer, die aus dem Ausland in die Schweiz zurückkehren und an Covid-19 erkrankt sind oder Symptome aufweisen, erfasst und getestet werden und bei Bedarf isoliert werden?

3. Sollten sich neue Covid-Fälle in Regionen, Städten oder Dörfern konzentrieren, so könnte unter Umständen ein strenges Abschotten dieser Gebiete angezeigt sein. Wie beurteilt der Bundesrat solche Massnahmen und ab welcher Infektionsdichte würde er sie allenfalls anordnen?

Begründung

Die Verhinderung einer 2.Covid-19-Welle bei gleichzeitiger zunehmender Normalisierung des Lebens wird gelingen, wenn die Covid-Ausbreitung und ihre Folgen ständig genau verfolgt und dokumentiert wird (Monitoring) und neu infizierte Personen sowie ihre nahen Kontaktpersonen sich sofort in Isolation und Quarantäne begeben müsse (Contact Tracing).

Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg ist zudem, dass die getroffenen Massnahmen klar und konsequent sind und gut kommuniziert werden. Sie fördern das Verständnis der Bevölkerung, die wichtigste Voraussetzung für eine realistische und ruhige Einschätzung der Lage und für die Einhaltung der Regeln.

Stellungnahme des Bundesrates

1a. Da die COVID-19 Epidemie durch einen uns zuvor unbekannten Virus verursacht wurde, sind viele Eigenschaften des Virus und somit die Dynamik der Epidemie auch noch unbekannt. Einen Schwellenwert festzulegen, der "unbedenklich" wäre, ist schwerlich möglich. Zentral sind die Möglichkeit Infektionsketten nachzuvollziehen, wie es durch das Contact Tracing geschieht. Nur dann können die Infektionsketten frühzeitig unterbrochen werden, und die Anzahl der Neuinfektionen begrenzt werden. Anfang der Epidemie war dies nicht mehr möglich, es folgten die bekannten Massnahmen. Der kritische Schwellenwert hängt daher stark von den Contact-Tracing-Kapazitäten in den Kantonen ab. Heute sind die Kantone besser aufgestellt als zu Beginn der Epidemie. Es zeigen sich jedoch Unterschiede zwischen den Kantonen. Es ist zentral, dass die notwendigen Ressourcen für das Contact Tracing in den Kantonen zur Verfügung stehen.

1b. Die epidemiologischen Faktoren beinhalten Daten zu den laborbestätigten Fällen, Todesfällen, Neuhospitalisationen, durchgeführten Tests, dem Contact Tracing sowie dem Mobilitätsverhalten der Bevölkerung und der Einschätzung des Vollzugs in den Kantonen. Diese Zahlen werden im Zusammenhang mit den momentan vorhanden wissenschaftlichen Erkenntnissen im Detail über die Zeit analysiert, um die aktuelle Situation einzuschätzen. Eine Zusammenfassung wird regelmässig im Bericht zum Vollzugsmonitoring publiziert.

1c. Wie bereits unter Frage 1a eingebracht, ist es schwierig, allgemein gültige Schwellenwerte anzugeben. Ein einfaches Ampelsystem würde die komplexe Realität künstlich auf wenige, verlässlich messbare Faktoren reduzieren. Die Aussagekraft wäre somit limitiert und würde allfällige regionale Umstände, dazu zählen u.a. auch die Kapazitäten im Contact Tracing, nicht berücksichtigen können.

2a. / 2b. Der Bundesrat hat am 1. Juli 2020 entschieden, dass Einreisende - ob Schweizer oder Ausländer - die aus gewissen Gebieten in die Schweiz einreisen, sich für zehn Tage in Quarantäne begeben müssen. Dadurch soll das Risiko einer Ausbreitung des neuen Coronavirus in der Schweiz durch im Ausland stattgefundene Infektionen verringert werden. Die Liste der Staaten und Zonen mit einem hohen Infektionsrisiko wird ständig aktualisiert. Zudem werden Einreisende durch gezielte Information an den Grenzübergängen über das Risiko und die empfohlenen Massnahmen sensibilisiert. Es kann jedoch nicht mit absoluter Sicherheit verhindert werden, dass Personen, welche an COVID-19 erkrankt sind oder Symptome aufweisen, in die Schweiz einreisen. Die Quarantäne der Einreisenden verhindert hingegen, dass diese Personen in der Schweiz Andere anstecken.

Falls bei Personen mit Aufenthalt in der Schweiz Symptome auftreten, garantiert die aktuelle Teststrategie, dass Verdachtsfälle rasch getestet werden können.

3. Der Blick ins Ausland zeigt, dass eine Abschottung von stark betroffenen Gebieten die Ausbreitung des Coronavirus bremsen kann. Mit dem am 19. Juni 2020 vollzogenen Wechsel in die besondere Lage obliegt die Einschätzung und Umsetzung von Massnahmen dann aber weitestgehend den Kantonen. Der Bund wird die Kantone jedoch bei Bedarf unterstützen.

Antwort des Bundesrates.

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