20.3706 · Interpellation · 2020-06-17
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Verschiedene europäische Medien berichteten, dass Anhänger der linksextremen Antifa aus Europa und den USA seit dem Jahr 2013 nach Syrien geströmt sind, um sich dort militärisch ausbilden zu lassen und an der Seite von Kurden-Milizen zu kämpfen. Sie betätigen sich dort im "Internationalen Freiheits-Bataillon", das in den sozialen Medien immer wieder Propaganda verbreitet und Frontberichte veröffentlicht. Viele von ihnen sind bereits wieder in ihre Heimatländer zurückgekehrt und werden noch zurückkehren.
Dazu bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist Ihnen bekannt, dass aus der Schweiz Antifa-Anhänger nach Syrien gezogen sind, um sich dort militärisch ausbilden zu lassen und an kriegerischen Auseinandersetzungen zu beteiligen? Falls ja: Von wie vielen Personen ist hier auszugehen?
2. Welche Gefahr geht von linksextremen Syrien-Rückkehrern in Bezug auf die innere Sicherheit aus?
3. Welche Massnahmen ergreifen die Sicherheitsbehörden, um im Falle der Rückkehr militanter und militärisch geschulter Links-Aktivisten einer weiteren Radikalisierung der linksextremen Szene entgegenzuwirken?
Stellungnahme des Bundesrates
Die "Antifaschistische Aktion" (Antifa) ist keine Gruppe im engeren Sinn, sondern eine heterogene Bewegung beziehungsweise ein loses internationales Netzwerk. Ihr gehören verschiedenste Arten von Einzelpersonen und Gruppen an. Exponenten der Bewegung organisieren eigene Demonstrationen oder nehmen an solchen teil. Antifaschismus ist auch ein Thema der linksextremen Szene generell. Entsprechend nehmen gewaltbereite und gewalttätige Linksextreme aus verschiedensten Gruppen an den Antifa Aktivitäten teil.
1. Die Selbstverwaltungsgebiete der Kurden auf syrischem Boden sind für manche gewaltbereite Linksextreme die Realisierung ihrer politischen Vorstellungen. Aus ganz Europa und auch aus der Schweiz waren und sind deshalb auch gewaltbereite Linksextreme vor Ort. In diesen Gebieten betreiben sie unter anderem humanitäre Hilfe, indem sie Hilfsgüter wie Medikamente und Verbandsmaterial verteilen oder beim Aufbau von Schulen, Krankenhäusern und Ähnlichem helfen. Andere beteiligten sich in der einen oder anderen Form am Kampf respektive tun das noch immer. Fortlaufend berichten gewaltbereite Linksextreme auf einschlägigen Plattformen und auf sozialen Medien von ihren Erfahrungen, in der Hoffnung, Anknüpfungspunkte für eine eigene "revolutionäre Praxis" zu finden und die Verhältnisse in ihren Herkunftsländern zu verändern. Dem NDB ist bekannt, dass rund ein Dutzend Schweizer gewaltbereite Linksextreme nach Syrien gereist sind, teilweise mehrfach.
2. Gewaltbereite linksextreme Rückkehrer könnten in Syrien allenfalls neue Fähigkeiten im Umgang mit Waffen und Sprengstoff gewonnen haben, oder ihre Gewaltbereitschaft könnte sich erhöht haben. Es wäre möglich, dass sie diese Fähigkeiten im Kampf gegen das "System" in Europa anwenden. Aktuell gibt es jedoch keine Hinweise darauf, dass Menschen direkt angegriffen werden sollen. Im Fokus werden wahrscheinlich Angriffe auf symbolische Ziele in Form von Sachbeschädigungen bleiben, wobei Kollateralschäden an Personen immer möglich sind.
3. Der Bundesrat ist sich der von gewaltbereiten Linksextremen ausgehenden Bedrohung für die Schweiz und ihre Bevölkerung bewusst. Die zuständigen Behörden von Bund und Kantonen können nachrichtendienstliche Instrumente einsetzen, wie Beobachtungen im öffentlichen Raum und Ansprachen. Nach Nachrichtendienstgesetz (NDG, SR 121) sind jedoch genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen, wie Telefonkontrollen und der Einsatz von Ortungsgeräten, im Bereich des gewalttätigen Extremismus nicht gestattet. Zudem sind polizeiliche Ermittlungen und Strafverfahren möglich, sofern konkrete Anhaltspunkte für die Begehung von Straftaten vorliegen. Des Weiteren können die zuständigen Behörden auch auf Massnahmen aus dem im Dezember 2017 von Bund und Kantonen verabschiedeten Nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus (NAP) zurückgreifen. Der NAP beinhaltet 26 Massnahmen zur Prävention von Radikalisierung und Reintegration. Er bezieht sich auf alle Formen der Radikalisierung und des gewalttätigen Extremismus.
Antwort des Bundesrates.