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20.3712 · Interpellation · 2020-06-18

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Zugang von Kinder und Jugendlichen zu nicht altersgerechtem Inhalt im Internet wie beispielsweise Gewaltdarstellungen oder Pornographie ist ein bekanntes Problem. Diese Inhalte können für Kinder und Jugendliche verstörende und schädliche Folgen haben, vor denen sie bewahrt werden müssen. Für Erwachsene sind diese Inhalte jedoch legal. Es muss also eine Lösung gefunden werden, wie eine effektive Alterskontrolle gewährleistet werden kann, ohne dass aber überschüssige Kontrollen oder Einschränkungen der Privatsphäre von mündigen Konsumentinnen und Konsumenten statt finden. Gleichzeitig ist ein ebenso bekanntes Problem, dass die Rechtsdurchsetzung im Internet immer wieder auf praktische Schwierigkeiten stösst. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Ist der Bundesrat der Meinung, dass der Kinder- und Jugendschutz im Internet verstärkt werden soll?

2. Sind Netzsperren, wie sie z.B. in der Motion 20.3374 gefordert werden, vorgesehen? Ist der Bundesrat der Meinung, dass dies für diese Problematik eine adäquate Lösung darstellt?

3. Gibt es Pläne über eine Identifizierung die Alterskontrolle zu gewährleisten?

4. Wäre es eine Möglichkeit, die Gerätehersteller oder Betriebssystemsanbieter dazu zu verpflichten, Kindersicherungen bei Geräten, die von Minderjährigen benutzt werden, als Default einzustellen oder mindestens eine sehr einfache Aktivierung dieser Sicherung zu gewährleisten?

5. Wie schätzt der Bundesrat die Möglichkeiten ein, Betreiber von solchen Angeboten dazu zu verpflichten, eine effektive Alterskontrolle zu gewährleisten? Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die einschlägigen Online-Plattformen im In- und Ausland den Anforderungen eines effektiven Jugendschutzes nachkommen?

6. Welche Verantwortung für Prävention, Aufklärung und Information kann von Anbietern verlangt werden?

7. Welche weiteren Anstrengungen werden im Bereich Prävention, Aufklärung und Information von Kindern und Jugendlichen aber auch von Eltern unternommen?

8. Wie gut ist die Auswirkung von diesen Inhalten auf Kinder und Jugendliche erforscht? Bestehen hier noch Wissenslücken?

9. Glaubt der Bundesrat, dass neue Entwicklungen auf dem Feld der künstlichen Intelligenz, spezifisch der Bilderkennung, neue, gezieltere Überprüfungs- und Kontrollmechanismen erlaubt?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu 1

Der Bundesrat hat in seinem Bericht zur zukünftigen Ausgestaltung des Kinder- und Jugendmedienschutzes vom 13. Mai 2015 dargelegt, dass der Schutz von Minderjährigen vor ungeeigneten Inhalten verstärkt werden sollte. Er hat deshalb verschiedene rechtliche Anpassungen beschlossen. So wird ab Anfang 2021 eine Pflicht für die Anbieterinnen von Internetzugängen gelten, ihre Kundinnen und Kunden über die Möglichkeiten im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes zu beraten (Artikel 46a Absatz 1 nFMG; BBl 2019 2619). Des Weiteren hat er das EDI beauftragt, einen Entwurf für ein Bundesgesetz zum Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (E-JSFVG) auszuarbeiten. Die entsprechende Botschaft soll vom Bundesrat im 2. Halbjahr 2020 verabschiedet werden. Dieses soll auch Regeln für Abruf- und Plattformdienste (bspw. YouTube, Netflix) enthalten, nicht aber für Website-Anbieter generell.

Zu 2

Zu Netzsperren hat sich der Bundesrat bereits im Rahmen der Beantwortung der Mo. Gugger 20.3374 "Unter 16-Jährige wirksam vor pornographischen Inhalten auf dem Internet schützen. #banporn4kids#" ausführlich geäussert. Er erachtet Netzsperren nicht als ein taugliches Mittel zur Durchsetzung des Jugendschutzes im Internet.

Zu 3

Die Gewährleistung der Alterskontrolle über eine Identifizierung ist durchaus denkbar, vorausgesetzt die technischen Voraussetzungen dazu sind gegeben und in der Anwendung weit verbreitet und akzeptiert. Dies ist heute noch nicht der Fall.

Zu 4

Viele Spielkonsolen und Abrufdienste kennen bereits heute Systeme zur elterlichen Kontrolle, welche einfach aktiviert werden können. Gerätehersteller oder Betriebssystemanbieter generell dazu zu verpflichten, Systeme der elterlichen Kontrolle zur Verfügung zu stellen, würde in der Umsetzung aufgrund des globalen Marktes auf grosse Schwierigkeiten stossen.

Zu 5/6

Der Entwurf des Bundesgesetzes zum Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (E-JSFVG) sieht vor, zukünftig sämtliche Anbieterinnen und Anbieter im In- und Ausland dazu zu verpflichten, eine effektive Alterskontrolle zu gewährleisten für Angebote, welche sich an Schweizer Kundinnen und Kunden richten und bei Plattformdiensten Meldesysteme einzurichten, die es erlauben anstössige Inhalte einfach und schnell zu melden. Der Bundesrat ist sich jedoch bewusst, dass eine Rechtsdurchsetzung im Ausland mit Schwierigkeiten verbunden ist. Gleichzeitig ist der Jugendschutz momentan nicht nur in der Schweiz ein Thema. Die grossen Online-Plattformen sind generell unter Druck, Massnahmen zum Jugendschutz zu ergreifen.

Zu 7

Das BSV betreibt seit 2011 die nationale Plattform Jugend und Medien, wo Eltern und Bezugspersonen viele Empfehlungen und Tipps finden, wie sie solche Themen mit den Kindern und Jugendlichen besprechen und sie dafür sensibilisieren können. Fachorganisationen wie der Fachverband Sucht, Groupement Romand d'Etudes des Addictions (GREA), Sucht Schweiz oder regionale Suchtberatungsstellen beraten, schulen und informieren Fachpersonen und Eltern zum Thema. Zusätzlich sind auch private Organisationen, die Anbieter/innen von Videospielen und Filmen sowie die Internetprovider im Bereich der Prävention tätig.

Zu 8

Ungeeignete Inhalte in Videospielen, Filmen oder Bildern sind ein Einflussfaktor, der sich negativ auf das Wohlbefinden, die Einstellungen oder das Verhalten von Kindern und Jugendlichen auswirken kann. Allerdings spielen auch viele andere Faktoren eine Rolle, so dass es sehr schwierig ist, den Einfluss von Videospielen, Filmen oder Bildern zu isolieren und die längerfristigen Auswirkungen abzuschätzen. Es gibt deshalb nur wenige Studien in diesem Bereich.

Zu 9

Die Bilderkennung ist sicher ein interessantes, neues Feld. Wieweit die Technik jedoch für die Identifikation von altersspezifisch ungeeigneten Inhalten eingesetzt werden kann, wird sich erst noch weisen müssen.

Antwort des Bundesrates.