20.3897 · Postulat · 2020-06-19
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat soll eine Analyse über die Risiken des Biodiversitätsverlustes auf Schweizer Finanzinstitute veranlassen. Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu prüfen:
1. Welche Auswirkungen sind ab 2022 nach in Kraft treten des EU-Aktionsplans und dessen Grenzwerte betreffend Biodiversität und Ökosysteme für Schweizer Finanzinstitute mit Tätigkeiten im EU Raum zu erwarten?
2. Wie kann die Schweiz ideal auf diese neuen Rahmenbedingungen reagieren?
3. Wie können finanziellen Risiken aufgrund von künftigen Extremereignissen (wie Zoonosen) am wirkunsvollsten eingedämmt werden?
Begründung
Der weltweite Verlust an Biodiversität erhöht die Wahrscheinlichkeit und Häufigkeit von Krankheiten, welche sich von Tier auf Mensch übertragen (Zoonosen). Solche Zoonosen verbreiten sich besonders schnell, wenn sie immer wieder auf Tiere derselben Art und genetisch sehr ähnliche Tiere treffen. Wildtiermärkte oder die Massentierhaltung mit schlechten Hygienevorkehrungen sind dabei besonders problematisch.
Auch die Übertragung von COVID-19 ist eine direkte Folge unseres Umgangs mit der Umwelt. Noch ist unklar, wie hoch die finanziellen Kosten von COVID-19 auf die Schweizerische Volkswirtschaft tatsächlich ausfallen. Die Konjunkturforschungsstelle der ETH geht für das Jahr 2020 derzeit von einem Rückgang des BIP-Wachstums um 5,1 Prozent aus.
Vielfach belegt sind auch sind die ökonomischen Folgen des Biodiversitätsverlustes für Unternehmen wie Ernteausfälle für Landwirte, fehlender Schutz vor Sturmfluten, Einbussen im Tourismus oder die Trinkwasserverschmutzung. Wie mehrere Berichte am Davoser Weltwirtschaftsforum (WEF) im Januar 2020 zeigten, nehmen die ökonomischen und finanziellen Risiken aufgrund des Biodiversitätsrückgangs drastisch zu. Wie hoch diese Risiken ausfallen, ist noch nicht genau beziffert. Zentralbanken in den Niederlanden und Frankreich analysieren diese finanziellen Risiken und einige Finanzinstitute wenden innovative Methodologien zur Messung vom Einfluss von ihren Investitionen auf die Biodiversität an. Die EU wird zudem im Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen Grenzwerte für Biodiversität und Ökosysteme festlegen, die erweiterte Taxonomie tritt bereits ab 2022 in Kraft.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Biodiversitätsverlust ist in vielerlei Hinsicht ein Risiko für das wirtschaftliche Wohlergehen, wie auch der Weltbiodiversitätsrat der Vereinten Nationen (IPBES, Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem) festhält. Einerseits gibt es die physischen Risiken, die verschiedene Sektoren wie beispielsweise die Landwirtschaft beeinträchtigen. Wenn es zu Unterbrüchen in (globalen) Lieferketten kommt, werden die physischen Risiken zu Systemrisiken, die signifikante wirtschaftliche Kosten zur Folge haben können. Andererseits kann es für Firmen, welche die Biodiversität schädigen, ein Reputationsrisiko geben. Dazu kommen sogenannte Transitionsrisiken, die sich für die wirtschaftlichen Akteure ergeben, wenn die Gesetzgebung in Zukunft strengere Vorschriften für den Biodiversitätsschutz vorsieht. Diese Risikokategorien betreffen auch den Finanzsektor, der in den betroffenen Sektoren der Realwirtschaft investiert oder sie finanziert.Im Sinne der Finanzstabilität sollten daher die Biodiversitätsrisiken transparent ausgewiesen werden. Der Bundesrat unterstützt diesen Prozess, indem er Tools wie ENCORE ("Exploring Natural Capital Opportunities, Risks and Exposure") fördert. Diese helfen, solche Risiken aufzuzeigen.
Die Schweiz engagiert sich zudem in einer informellen Arbeitsgruppe, welche den Einsatz einer Taskforce für naturbezogene Finanzrisiken und Transparenz zum Ziel hat. Die Arbeitsgruppe wurde von verschiedenen Organisationen der Vereinten Nationen, der Natural Capital Finance Alliance und dem WWF initiiert. Sie setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Regierungen, des Banken- und des Versicherungssektors. Die Taskforce könnte sich ab 2021 mit den Biodiversitätsrisiken und den Auswirkungen der Finanzflüsse auf die natürlichen Ressourcen beschäftigen. Der Bundesrat verfolgt auch die Umsetzung des EU-Aktionsplans "Finanzierung nachhaltigen Wachstums" aufmerksam. Er hat seine Analyse zu den wesentlichen Massnahmen im Bundesratsbericht "Nachhaltigkeit im Finanzsektor" vom 26. Juni 2020 publiziert. Dort hält er fest, dass die Massnahmen der EU für den Marktzugang von Schweizer Finanzdienstleistern relevant sein können. Für eine fundierte Evaluation der Auswirkungen der EU-Taxonomie auf den Schweizer Finanzplatz ist es derzeit jedoch noch zu früh. Zu erwähnen ist, dass mit der EU-Taxonomie über die Risikoperspektive hinaus die Ausrichtung der Finanzflüsse, d. h. Finanzierungs- und Investitionsentscheide auf die Erreichung von sechs Umweltzielen (u. a. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität) angestrebt wird. Auch der Bundesrat begrüsst eine Entwicklung hin zu biodiversitätsfreundlichen Finanzflüssen. Aus diesem Grund arbeitet das Bundesamt für Umwelt (BAFU) an der Erweiterung des ENCORE Tools. So sollen Investoren in Zukunft den Grad der Ausrichtung ('Alignment') der Finanzflüsse auf die internationalen Biodiversitätsziele feststellen können.
Der letztlich wirksamste Weg zur Reduktion der Biodiversitätsrisiken ist das Stoppen des Biodiversitätsverlusts selbst. Der Bundesrat hat hierzu im Jahr 2012 die Strategie Biodiversität Schweiz und 2017 den Aktionsplan zur Strategie verabschiedet. Auf internationaler Ebene setzt sich die Schweiz für ein ambitioniertes globales Biodiversitätsrahmenwerk für die Zeit nach 2020 ein, welches 2021 im Rahmen der 15. Vertragsparteienkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt verabschiedet werden soll. Der Bundesrat wird seine bisherige Haltung zu nachhaltigen Finanzflüssen in den entsprechenden Verhandlungen einbringen und sich auch für ein globales Ziel zur nachhaltigen Ausrichtung der Finanzflüsse einsetzen. Aufgrund der bereits bestehenden Instrumente und der laufenden Arbeiten erachtet der Bundesrat die Erarbeitung eines zusätzlichen Berichts als nicht nötig.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.