Harmonisierte Erhebung der kantonalen Steuerdaten für umfassende Evaluierungen der Steuerpolitik des Bundes, namentlich in Sachen Amnestie
20.3907 · Interpellation · 2020-06-19
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Seit dem Inkrafttreten der Vorschriften über den internationalen automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen (AIA) im Jahr 2017 hat die Schweiz zahlreiche Umwälzungen und Reformen im Steuerbereich erlebt. Dies hat sowohl in kultureller wie in rechtlicher Hinsicht zu einem radikalen Umdenken geführt, zu einer Zäsur im Steuerwesen. Vor zehn Jahren ist das Bundesgesetz über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige in Kraft getreten, das für die direkte Bundessteuer wie für die direkten kantonalen Steuern gilt. Es ist die Rechtsgrundlage für eine Steueramnestie, die gemeinhin als "Mini-Steueramnestie" betitelt wird.
Wie diese Steueramnestie angewendet wird und wie genau der Bundesrat den Umfang der aufgedeckten Beträge beziffern kann - dazu gibt es zahlreiche Fragen und Unklarheiten.
Mit der Interpellation 20.3044 "Zehn Jahre Mini-Steueramnestie. Ergebnisse?" wurde der Bundesrat gebeten, ausführlichere Informationen über die infolge der Selbstanzeigen erzielten Einnahmen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene zu geben. Aus der Stellungnahme des Bundesrates geht hervor, dass die von den Kantonen betriebenen Systeme nicht koordiniert sind und dass sich darum die Methoden der Datenerhebung voneinander unterscheiden. Dies hindert das Eidgenössische Finanzdepartement daran, die Steuersituation in der Schweiz genau zu erfassen.
Im Zeitalter der Digitalisierung und von E-Government kann eine solche Antwort nicht hingenommen werden. Denn so ist es unmöglich, eine steuerliche Massnahme umfassend und genau zu evaluieren. Deshalb ist es unabdingbar, dass der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein System einrichtet, mit dem die Datenerhebung besser koordiniert wird. Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Ist es nicht auch nach Auffassung des Bundesrates gerechtfertigt, dass ein harmonisiertes System zur Erhebung von Steuerdaten zur Verfügung steht oder wenigstens ein System zur Bearbeitung der erhobenen Daten, das es erlaubt, die tatsächlichen Auswirkungen der vom Bund erlassenen Massnahmen wie etwa der Steueramnestie zu beziffern?
2. Welchen Zeitrahmen setzt sich der Bundesrat, um dieses Ziel zu erreichen?
3. Um eine Gesamtschau über die Auswirkungen des Bundesgesetzes über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige auf den verschiedenen Ebenen unseres Landes zu erhalten: Beabsichtigt der Bundesrat, rasch Schritte zu unternehmen, um die Dimensionen, ja sogar die Art der Kapitalien (Immobilien, Wertpapiere, Konten usw.) genau zu erfassen, die dem Fiskus entzogen worden waren?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bund verfügt heute nur über wenige statistische Daten zu den Einkommens-und Vermögenssteuern. Im Rahmen des Programms Nationale Datenbewirtschaftung will der Bundesrat die Datenbewirtschaftung der öffentlichen Hand durch die Mehrfachnutzung von Daten einfacher und effizienter gestalten. Dabei sollen nicht nur die Unternehmen und die Bevölkerung durch wegfallende Datenlieferungen entlastet werden, sondern auch die Datenlage beim Bund ausgeweitet werden, um unter anderem die quantitative Abstützung der Steuerpolitik zu verbessern. Dazu hat der Bundesrat am 27.9.2019 vier Pilotprojekte in die Wege geleitet, wovon eines den Bereich Steuern betrifft. Der Bundesrat bevorzugt einen systematischen Ansatz zur Datenerhebung gegenüber einer punktuellen Beschaffung von Daten.
2. Der Bundesrat wird voraussichtlich noch dieses Jahr über das weitere Vorgehen entscheiden. Erste Datenlieferungen der Kantone an den Bund könnten frühestens 2023 erfolgen.
3. Auch dem Bundesrat ist es ein Anliegen, die Auswirkungen von Änderungen in den Steuergesetzen messen zu können. Um die Auswirkungen des Bundesgesetzes über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige zu kennen, müsste bekannt sein, wie viel hinterzogenes Vermögen und hinterzogenes Einkommen dadurch der Besteuerung zugeführt wurde. Die Eidgenössische Steuerverwaltung erhebt regelmässig solche Angaben bei den kantonalen Steuerverwaltungen. Gemäss deren (allerdings lückenhaften) Meldungen wurden seit Inkraftsetzung der straflosen Selbstanzeige rund 43.7 Milliarden Franken an bisher unversteuerten Vermögen aufgedeckt. Dieser Betrag beruht zum Teil auf Angaben per Ende 2018. Einer schweizweiten lückenlosen Erfassung dieser Angaben stehen folgende Schwierigkeiten entgegen: Liegt eine straflos bleibende Selbstanzeige für die direkten Steuern vor, so wird kein Strafverfahren, sondern ausschliesslich ein Nachsteuerverfahren eröffnet. Nachsteuerverfahren gibt es aus verschiedenen Gründen: neben der Nachbesteuerung wegen strafloser Selbstanzeige gibt es auch Nachsteuerverfahren aufgrund einer strafbaren Selbstanzeige, aufgrund einer Erbennachbesteuerung und schliesslich aufgrund von Feststellungen der Steuerverwaltung selber. Die kantonalen Steuerverwaltungen registrieren diese Verfahren unterschiedlich, je nach Ausgestaltung ihres Veranlagungssystems, weshalb nicht jeder Kanton die Daten getrennt aufzeigen kann. Deshalb können solche Differenzierungen weder aktuell noch rückwirkend erhoben werden.
Die Anpassung der kantonalen Veranlagungssysteme wäre mit einem grossen personellen, zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden. Der Bundesrat erachtet es als unverhältnismässig, den Kantonen diesen Aufwand aufzubürden.
Antwort des Bundesrates.