Medikamentenpreise. Für eine Kostendämpfung dank Beseitigung negativer Anreize unter Aufrechterhaltung von Qualität und Versorgungssicherheit
20.3936 · Motion · 2020-08-28
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Vertriebsanteile im Art. 38 KLV im Einvernehmen mit den betroffenen Leistungserbringern so zu revidieren, damit sie effektiv die Vertriebskosten abdecken, die im Art. 67, Abs. 1quater, Bst. a KVV erwähnt sind und damit sie die Abgabe von preisgünstigeren Arzneimitteln nicht mehr benachteiligen, sondern Anreize dafür setzen.
Diese Revision soll mit einem vom Fabrikabgabepreis unabhängigen Fixanteil erfolgen und dabei weder höhere Kosten zu Lasten der OKP noch unberechtigte Kürzungen bei den verfügbaren Mitteln für die Gewährleistung einer hochqualitativen medizinischen Grundversorgung verursachen.
Sollte die Erreichung dieser Ziele mathematisch zu einer schwer akzeptablen Erhöhung der tiefpreisigen Arzneimittel führen, dann soll das EDI/BAG vom Ziel der Preisunabhängigkeit des fixen Vertriebsanteils gegenüber dem Fabrikabgabepreis abweichen und eine zweigeteilte Fixmarge vorschlagen (tiefere Fixmarge für preisgünstigste Arzneimittel und höhere für alle anderen). Um die daraus resultierenden residualen Fehlanreize zu eliminieren, kann ein Ausgleichsmechanismus vorgesehen werden, der entweder per Verordnungsweg oder zwischen den Tarifpartnern geregelt wird.
Das neue Modell der vom Fabrikabgabepreis unabhängigen Vertriebsanteile muss zwingend spätestens simultan zu den weiteren Massnahmenpaketen zur Förderung der Wirtschaftlichkeit im Arzneimittelbereich in Kraft treten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Anpassung des Vertriebsanteils hat die Expertengruppe zu Massnahmen der Kostendämpfung in ihrem Bericht vom 27. August 2017 empfohlen. Der Bundesrat hat darauf aufbauend im März 2018 ein Kostendämpfungsprogramm verabschiedet und dabei auch die Anpassung des Vertriebsanteils einbezogen. Ziel des Bundesrates ist es, die Wirtschaftlichkeit des Vertriebsanteils zu prüfen sowie Fehlanreize in der Arzneimittelabgabe zu vermindern. So gilt es gewisse Parameter zu aktualisieren (v.a. Zinssatz), die der Berechnung des Vertriebsanteils dienen, womit Einsparungen bei den Gesundheitskosten ermöglicht werden sollen.
Das EDI hat zur Anpassung des Vertriebsanteils im September 2018 eine Vernehmlassung mit zwei Varianten gestartet. Variante 1 beinhaltet einen hohen Packungszuschlag (Zuschlag in Franken), der zu einer Verteuerung von tiefpreisigen Arzneimitteln führen würde. Variante 2 sieht demgegenüber einen hohen Preiszuschlag (Zuschlag in Prozent) vor, der den Anreiz für Leistungserbringer das teurere Arzneimittel abzugeben stärkt. Auch die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit des National- und Ständerates wurden im Sommer 2019 angehört. Es hat sich gezeigt, dass Vorlage nochmals überarbeitet werden muss. Ziel ist insbesondere, dass tiefpreisige Arzneimittel nicht massiv verteuert werden. Zudem sind weitergehende Gespräche mit den Akteuren im Gang.
Die Beibehaltung eines preisbezogenen Zuschlages ist dabei jedoch notwendig, da eine komplette Abkehr vom Preisbezug (d.h. ohne Berücksichtigung der Kapitalkosten) betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Zudem würde ein Weglassen eines Preisbezuges eine substanzielle Verteuerung von tiefpreisigen Arzneimitteln mit sich bringen, was der Förderung von Generika zuwiderlaufen würde.
In der vom Bundesrat am 21. August 2019 verabschiedeten Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 1) wird weiter die Einführung eines Referenzpreissystems für patentabgelaufene Arzneimittel vorgeschlagen. Dabei ist ein einheitlicher Vertriebsanteil von wirkstoffgleichen Arzneimitteln geplant. Somit würde der Vertriebsanteil für wirkstoffgleiche Arzneimittel immer gleich hoch sein, wodurch es für den Leistungserbringer preislich nicht mehr attraktiver ist, das teurere (Original-)Präparat anstelle dem günstigeren (Generikum) abzugeben. Die parlamentarische Beratung des Paketes 1 ist derzeit im Gang.
Der Bundesrat wird daher weiter an einer Lösung arbeiten, welche die notwendigen und möglichen Einsparungen erzielt und gleichzeitig die Fehlanreize insbesondere im patentabgelaufenen Bereich reduziert.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.