20.3941 · Interpellation · 2020-09-07
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Regierung des Kanton Basel-Landschaft wurde von der SBB sehr kurzfristig darüber in Kenntnis gesetzt, dass aufgrund des bestehenden Lokführermangels die S-Bahnlinie Sissach-Läufelfingen-Olten S9 vom 7. September bis zum 12. Dezember 2020 auf Busbetrieb umgestellt wird. Die Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) des Kanton Basel-Landschaft, die nicht in die Entscheidungsfindung über diese einschneidende Massnahme miteinbezogen wurde, akzeptiert die dreimonatige Umstellung der S9 auf Busbetrieb nicht. Die BUD hat daher die SBB umgehend aufgefordert, diesen Entscheid zu revidieren. Die SBB hat bis heute nicht auf diese Forderung reagiert.
Die Bedeutung der S9 wurde im November 2017 vom Baselbieter Stimmvolk mit der Ablehnung einer Umstellung auf Busbetrieb unterstrichen. Die politischen Diskussionen führten zu guten Entwicklungen, um die Passagierzahlen der S9 zu erhöhen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Wie beurteilt der Bundesrat das Vorgehen und den Entscheid der SBB, eine vereinbarte Bestellung derart kurzfristig und ohne Involvierung des Auftraggebers (Kanton) abzuändern?
2. Was sind aus Sicht des Bundesrates die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen für die SBB für die selbst verursachte (Mangel an Lokführern) Nicht-Erfüllung des Leistungsauftrages?
3. Wie stellen der Bundesrat und die SBB sicher, dass der Kanton Basel-Landschaft möglichst rasch in die Entwicklung des Ersatzkonzeptes involviert wird, so dass die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden bestmöglich abgedeckt werden?
4. Als Konsequenz des einseitigen Entscheids der SBB ist es sehr wahrscheinlich, dass der erwähnte positive Trend in den Passagierzahlen und in der Kostendeckung nach der Wiederaufnahme des Bahnbetriebs im Dezember gebrochen wird. Was unternimmt der Bundesrat, dass ein solcher Trendbruch nicht zu einer höheren Kostenbeteiligung des Kantons führt?
5. Wird sichergestellt, dass die getroffene Massnahme spätestens per Fahrplanwechsel definitiv aufgehoben wird?
Stellungnahme des Bundesrates
Die SBB hat in der Vergangenheit bei der Bedarfs-, Einsatz- und Ausbildungsplanung des Lokpersonals Fehleinschätzungen gemacht. Die Planungen wurden 2019 korrigiert und neu ausgerichtet. Die Corona-Krise hat die angespannte Situation zusätzlich verschärft, da Aus- und Weiterbildungskurse verschoben werden mussten. Per Ende August 2020 fehlen der SBB 211 Lokführerinnen und Lokführer. Aufgrund des Lokführermangels wurden temporäre Massnahmen für die Regionen Westschweiz, Mittelland und Nordwestschweiz sowie Zürich festgelegt. Die Massnahmen dauern bis zum Fahrplanwechsel vom 13. Dezember 2020. Die SBB stellt sicher, dass die Transportketten trotz reduziertem Angebot im Rahmen des Möglichen bestehen bleiben und die Reisenden befördert werden können. Dazu werden auch einzelne Bahnersatzbusse eingesetzt. Von den getroffenen Massnahmen ist unter anderem auch die Linie S9, Sissach - Läufelfingen - Olten betroffen. Dieses Bahnangebot wird temporär durch Bahnersatzbusse ersetzt.
1. Der Bundesrat erwartet von der SBB, dass alle bestellten und durch die öffentliche Hand finanzierten Angebote gefahren werden und ist mit der Einstellung ganzer S-Bahn-Linien nicht einverstanden.
2. Der Bundesrat, vertreten durch das Bundesamt für Verkehr (BAV), hat bei der SBB interveniert. Das BAV wird sicherstellen, dass nicht-erbrachte Leistungen durch die Besteller finanziell nicht abgegolten werden. Die SBB trägt die aufgrund des Lokführermangels entstandenen Bahnersatzkosten selbst. Solche Leistungen fallen auch nicht unter die Ausfall-Entschädigungen, welche im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vom Parlament beschlossen wurden.
3. Der Bundesrat erachtet es als selbstverständlich, dass die SBB die Besteller transparent und zeitgerecht über das Umsetzungskonzept informiert. Die SBB ist und war stets in Kontakt mit dem BAV und den Bestellerkantonen. Die Angebotseinschränkungen wurden vorgängig mit den betroffenen Kantonen diskutiert.
4. Bei der betroffenen S9 handelt es sich um von Bund und Kanton gemeinsam bestellten Regionalverkehr. Der Bundesrat erwartet von den SBB, dass die geltenden Vereinbarungen bezüglich Angebotsqualität und vereinbarten Kosten so schnell wie möglich wieder eingehalten werden.
5. Gemäss Planung der SBB kann ab dem Fahrplanwechsel das Angebot schweizweit wieder vollumfänglich produzieren, mit Ausnahme einzelner LémanExpress-Züge auf den Linien Genf - Coppet und Genf - Annemasse, wo gewisse gewisse Einschränkungen bis April 2021 bestehen bleiben. Die zuständigen Departemente lassen sich im Rahmen der Eignergespräche über die Umsetzung der Massnahmen informieren.
Antwort des Bundesrates.