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20.4061 · Interpellation · 2020-09-23

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Anders als bei der Bio-Produktion, welche mit der Bio-Verordnung auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, gibt es bei den regionalen Labels keine vergleichbare Grundlage. Wie stellt der Bundesrat bei Regional-Labels grundlegende Anforderungen wie Zertifizierung, Rückverfolgbarkeit, unabhängige Kontrolle sowie die einheitliche Definition der Region sicher? Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass bei den Anforderungen für regionale Produkte mehr Transparenz herrschen sollte, so bei heiklen Punkten wie dem Tierwohl und der Rückverfolgbarkeit? Ist der Bundesrat bereit, die Absatzförderungsmittel an bestimmte Leistungen zu koppeln?

Begründung

Regionale Produkte sind sehr beliebt. Sie widerspiegeln das Bedürfnis nach einem überschau- und kontrollierbaren Markt, der einen Gegenpol zur globalisierten Wirtschaft und Produkten zu Weltmarktqualität zu setzen scheint. Der lokale und regionale Handel aber auch viele Gastronomiebetriebe können sich mit den regionalen Produkten profilieren. Der Bund fördert im Rahmen der Absatzförderung Regionalmarken mit über 3 Millionen Franken. Vielen Konsumentinnen und Konsumenten haben aufgrund des Wildwuchses und der Vielzahl von Regional-Labels den Überblick verloren. Es besteht die Gefahr, dass das Vertrauen in die regionalen Labels schwindet. Meist ist der Herkunftsnachweis die einzige Voraussetzung. Gerade bei Fleisch- und Milchprodukten sowie Eiern wäre es vorteilhaft, wenn die Tierhaltungsbedingungen klar geregelt wären und zB. die Art und Weise der Bewegungsfreiheit der Tiere bekannt wären. Eine Tierhaltung mit Weide, kurze und direkte Tiertransporte sowie der besonders schonungsvolle Umgang mit den Tieren bei der Schlachtung wären Voraussetzungen welche den Kaufentscheid der Konsumentinnen und Konsumenten zunehmend beeinflussen und für alle Beteiligten einen Mehrwert generieren würden.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Auffassung des Interpellanten, dass möglichst einheitliche Richtlinien bei Regionalprodukten die Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten erhöht, und dass damit das Vertrauen in die regionalen Labels gestärkt wird. Wie der Interpellant ausführt, bestehen aber bei den Regionalprodukten und deren Labels keine öffentlich-rechtlichen Anforderungen oder Richtlinien. Die Regionalmarken und deren Pflichtenhefte sind grundsätzlich privatrechtlicher Natur.

Der Verein Schweizer Regionalprodukte (VSR) bündelt die Kräfte von vier überregionalen Organisationen im Bereich Regionalprodukte. Der Verein repräsentiert damit einen grossen Teil der Regionalmarken und der Regionalprodukte der Schweiz.

Er hat nationale Richtlinien für Regionalprodukte erarbeitet und entwickelt diese kontinuierlich weiter. Die Regionalmarken unter dem gemeinsamen Dach des VSR bürgen demnach grundsätzlich für die Einhaltung dieser Richtlinien. Der Bund unterstützt im Rahmen der Landwirtschaftlichen Absatzförderung die Absatzförderungsmassnahmen von Mitgliedern des VSR. Gefördert wird ausschliesslich die gemeinsam realisierte Marketingkommunikation der überregional organisierten Projekte sowie die Erbringung von Dienstleistungen zu Gunsten regional organisierter Projekte. Die regionale Herkunft steht dabei im Zentrum des Markenversprechens gegenüber den Konsumentinnen und Konsumenten. Die Landwirtschaftliche Absatzförderungsverordnung bezweckt insbesondere die Erhöhung der Konsumpräferenzen für besonders wertschöpfungsstarke schweizerische Landwirtschaftsprodukte, zu denen die Regionalprodukte zählen. Die Förderung des Tierwohls ist hingegen kein primärer Zweck dieser Verordnung. Deshalb sieht der Bund davon ab, inhaltliche Vorgaben an die Pflichtenhefte zu stellen.

Die Absatzförderung für einzelne Regionalprodukte an zusätzliche Vorgaben und Leistungen zu koppeln, würde zudem nicht zu der vom Interpellanten geforderten Transparenz beitragen. Nur die im Rahmen der Absatzförderung unterstützten überregionalen Organisationen müssten sich daranhalten. Andere Labels, wie beispielsweise auch Regionallabels von Unternehmen der Verarbeitung oder des Handels wären aber weiterhin nicht an eine solche Auflage gebunden. Das könnte gerade jene Regionalmarken schwächen, welche sich heute an klare gemeinsame Richtlinien halten.

Antwort des Bundesrates.