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20.4072 · Interpellation · 2020-09-23

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Das "International Consortium of Investigative Journalists" enthüllt anhand der "FinCEN-Files" einmal mehr, welche eklatante Mängel in der Schweiz im Kampf gegen Geldwäscherei besteht. Die geheimen Unterlagen aus dem US-Finanzministerium zeigen, dass auch Schweizer Grossbanken kaum gegen Geldwäscherei vorgehen und ihre Melde- und Sorgfaltspflicht verletzen. So gelangt Geld von Drogenkartellen, korrupten Regimes, Waffenhändlern oder internationalen Kriminellen problemlos in die Schweiz. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Gemäss "FinCEN-Files" sind in den Jahren 2000 bis 2017 bei Schweizer Banken rund 3,7 Milliarden Dollar an verdächtigen Geldern eingegangen und rund 4,2 Milliarden Dollar als Geldabgänge verbucht worden. Wurden diese Geldflüsse überprüft? Welche Massnahmen und Sanktionen wurden bei Verstössen ergriffen?

2. Deutschland und Grossbritannien wenden zur Überprüfung von ausländischen Geldflüssen eine Beweislastumkehr an. Welche Folgen hätte eine solche gesetzgeberische Änderung in der Schweiz? Sieht der Bundesrat gesetzgeberischen Handlungsbedarf?

3. Der Ständerat hat beschlossen, die Meldepflichten nach Artikel 9 GwG für Finanzintermediäre abzuschaffen. Welche Folgen hätte diese Änderung, würde sie in der Schlussabstimmung angenommen?

4. Die "FinCEN-Files" berichten von überlasteten Behörden und machtlosen Staatsanwaltschaften im Kampf gegen Geldwäscherei. Welche zusätzlichen Ressourcen sind geplant, um die Mängel in der Schweiz zu beheben?

5. Wie hoch schätzt der Bundesrat den Betrag an Geldflüssen, die mit Geldwäscherei in Zusammenhang stehen in der Schweiz? Wie hoch ist der Betrag, der klar als Geldwäsche identifiziert und blockiert wurde?

6. Im internationalen Vergleich hinkt die Schweiz anderen Staaten im Kampf gegen Geldwäscherei hinterher. Warum wehrt sich die Schweiz, internationale Empfehlungen gegen Geldwäscherei umzusetzen? Welche aussenpolitische Strategie verfolgt der Bundesrat, um das Problem der Geldwäscherei international zu lösen?

7. Gemäss "FinCEN-Files" stehen unter anderem die CS, die ZKB, oder die UBS im Verdacht, verdächtige Transaktionen getätigt zu haben. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, um diese Vorfälle zu überprüfen?

8. Wurden Finanzintermediäre im Zusammenhang mit der Meldepflicht in Artikel 9 GwG für ihre Untätigkeit bereits gerügt? Wenn ja, welche?

Stellungnahme des Bundesrates

1-5-8. Die Analyse von Verdachtsmeldungen fällt in die Kompetenz der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS). Seit 2000 ist deren Anzahl (von 311 im Jahr 2000 auf 7'705 Ende 2019) sowie die Anzahl übermittelter Berichte an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden (von 240 im Jahr 2000 auf 2'024 im Jahr 2019) stets gestiegen. Das widerspiegelt die gute und zunehmende Sensibilisierung des Finanzsektors. Der MROS wurden zwischen 2018-2019 ca. CHF 30 Milliarden Vermögenswerte i. Z. m. Geldwäscherei als verdächtigt gemeldet. Etwa die Hälfte davon war Gegenstand von Anzeigen an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Per 30. Juni 2020 belief sich der Gesamtbetrag der durch die Bundesanwaltschaft (BA) eingezogenen Vermögenswerte (d. h. bei denen der Verdacht auf eine unrechtmässige Herkunft besteht) auf knapp CHF 6 Milliarden; davon wurden CHF 2,7 Milliarden im Rahmen von internationalen Rechtshilfeverfahren gesperrt. Die Geldwäschereibekämpfung und Überwachung der Einhaltung der Meldepflicht gehören zu den Aufsichtsschwerpunkten der FINMA, die über eine Reihe von Massnahmen verfügt. Seit 2014 wurden rund 40 Enforcemententscheide mit Bezug zur Verletzung von geldwäschereigesetzlichen Pflichten mit einer Verfügung abgeschlossen. Seit 2014 wurden auch rund 13 Verwaltungsstrafverfahren des EFD wegen Meldepflichtverletzung rechtskräftig mit Bussen abgeschlossen und 9 Verfahren wurden mit Strafverfahren der Bundesanwaltschaft oder kantonalen Staatsanwaltschaften vereinigt.

2. Eine Beweislastumkehr bei der Einziehung von Vermögenswerten einer kriminellen Organisation ist bereits im StGB vorgesehen (Art. 72 zweiter Satz). Zudem hat das Parlament am 25.09.2020 entschieden, die Aufdeckung von verdächtigen Geldflüssen weiter zu erleichtern (BBl 2020 7903 f.). Daher erachtet der Bundesrat gegenwärtig eine weitere Beweislastumkehr im strafrechtlichen Bereich, unter Berücksichtigung des grundlegenden Prinzips der Unschuldsvermutung, als unverhältnismässig.

3. Die Beratungen im Parlament betreffen den Schwellenwert für obligatorische Verdachtsmeldungen und nicht dessen Aufhebung. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Schwellenwert für die Meldepflicht nicht erhöht werden soll. Dies würde die Bekämpfung der Geldwäscherei und die Reputation des Finanzplatzes beeinträchtigen.

4. Die zeitnahe Bearbeitung der Meldungen stellt für jede Meldestelle eine Herausforderung dar. Die MROS verfügt heute über 47 Vollzeitstellen und wird dem Bundesrat für den Voranschlag 2022 zehn zusätzliche Stellen beantragen. Sie bezweckt zudem, die Bearbeitungszeiten durch Digitalisierung zu reduzieren. Finanzintermediäre haben seit dem 1. Januar 2020 die Möglichkeit, Verdachtsmeldungen elektronisch zu übermitteln. Die Bekämpfung der Geldwäscherei geniesst auch bei der BA Priorität; Stand September 2020 führt sie knapp 150 Straf- und Rechtshilfeverfahren. Die Wirksamkeit der Strafverfolgung ist jedoch oft von der internationalen Zusammenarbeit abhängig.

6. Die Schweiz engagiert sich aktiv in der Entwicklung adäquater internationaler Standards und setzt sich dafür ein, dass alle Länder sie wirksam umsetzen. Die Groupe d'action financière hat 2016 das Geldwäschereidispositiv der Schweiz als wirksam beurteilt und ihr Empfehlungen zur Verbesserung unterbreitet. Der Bundesrat erachtet es als wichtig, dass alle Akteure die notwendigen Anpassungen vornehmen.

7. Eine Meldung an die FinCen in den USA bedeutet nicht, dass der involvierte Schweizer Finanzintermediär seine Pflichten verletzt oder diese Gelder nicht an die MROS gemeldet hätte. Wo Hinweise auf ein Fehlverhalten von Finanzintermediären bestehen, geht die FINMA diesen nach. Die BA hat von der sogenannten FinCen-Files-Affäre Kenntnis genommen und prüft ihren allfälligen Bezug zur Schweizer Gerichtsbarkeit.

Antwort des Bundesrates.

Schweizer Banken betreiben Geldwäscherei. Was unternimmt der Bundesrat? | Lexipedia | Lexipedia