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20.4103 · Interpellation · 2020-09-24

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

1. Wie beurteilt der Bundesrat die Diskussionen über die "Repolonisierung" von ausländischen Unternehmen, insbesondere Medienkonzernen, die seit längerem in Polen geführt wird, und im kürzlichen Präsidentschaftswahlkampf ein Thema war?

2. Sind Investitionen von Schweizer Unternehmen in Polen ausreichend geschützt durch das Investitionsabkommen zwischen der Schweiz und Polen aus dem Jahr 1990?

3. Ist der Bundesrat bereit, Schweizer Unternehmen und deren Investitionen in Polen zu schützen vor diskriminierenden Massnahmen?

4. Sieht der Bundesrat Massnahmen vor zum Schutz der Schweizer Unternehmen, wenn ja, welche?

Begründung

Die Repolonisierungsbestrebungen der polnischen Regierung können auch Schweizer Unternehmen, insbesondere im Medienbereich, treffen. Auch wenn in der Diskussion allgemein von ausländischen, oder insbesondere von deutschen Unternehmen die Rede ist, und die Schweiz nicht genannt wird, können Einschränkungen auch und vor allem Schweizer Medienunternehmen treffen, die in Polen investiert sind. Die Schweiz tut gut daran, hier rechtzeitig dafür zu sorgen, dass Investitions- und Rechtssicherheit für Schweizer Unternehmen weiterhin in Polen gewährleistet werden können. Denn die Regulierung der Medien könnte nur der erste Schritt sein. Im Kern könnten sämtliche schweizerischen Investments, also das Kapital aller Branchen, in Polen im Risiko stehen. Insofern wäre schweizerisches Kapital in Polen nicht mehr sicher, wenn Polen mit der "Repolonisierung" Ernst macht und das angekündigte Gesetz auf den Weg bringt.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die polnische Wirtschaft hat namentlich seit dem EU-Beitritt des Landes eine starke Internationalisierung erfahren. Ein Anliegen der 2015 gewählten und 2019 bestätigten Regierungskoalition ist es, als strategisch beurteilte Bereiche der Wirtschaft durch staatliche und halbstaatliche Firmen beeinflussen zu können. Dem Medienbereich wird derzeit besondere Aufmerksamkeit geschenkt, da die polnische Regierung nach den Präsidentschaftswahlen im Jahr 2020 ihre Absicht bekundet hat, eine Medienreform einzuleiten und den ausländischen Besitz polnischer Medien einzuschränken. Betreffend Form und Inhalt der neuen Gesetzgebung besteht noch Unklarheit.

2. Das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Volksrepublik Polen über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Investitionen (SR 0.975.264.9) in Kraft seit 1990 gewährt den Investoren einen Schutz vor nicht-kommerziellen Risiken auf internationaler Ebene. Dieses Abkommen schützt somit vor staatlicher Diskriminierung und insbesondere vor unrechtmässiger oder unzureichend entschädigter Enteignung und Verstaatlichung. Das im Investitionsschutzabkommen vorgesehene Investor-Staat-Schiedsverfahren gibt den Investoren die Möglichkeit, im Falle von unrechtmässigen Enteignungen oder der Einschränkung des Geldtransfers ein internationales und unabhängiges Schiedsgericht anzurufen. Das Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Polen gewährt den Investoren somit grundlegende Rechte und garantiert einen hinreichenden Schutz für Schweizer Investoren in Polen. 3. Zum aktuellen Zeitpunkt sind die konkreten Massnahmen sowie der Gesetzesentwurf, der durch die polnische Regierung angekündigt wurde, noch nicht bekannt. Die Schweizer Botschaft in Warschau verfolgt die Debatte in Polen über eine mögliche Medienreform aufmerksam und steht in engem Kontakt mit den betroffenen Medienunternehmen. Es werden auch Informationen mit anderen Staaten ausgetauscht, aus denen in Polen im Mediensektor tätige Unternehmen stammen. Der Bundesrat ist bereit, wenn nötig, Massnahmen zur Unterstützung der betroffenen Schweizer Unternehmen zu ergreifen. So könnte die Schweiz, alleine oder gemeinsam mit anderen betroffenen Staaten, bei den zuständigen polnischen Behörden vorstellig werden. Im Rahmen solcher Demarchen würde die Schweiz auch auf die völkerrechtlichen Verpflichtungen gemäss dem Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Polen hinweisen.

4. Das breite Netz an Investitionsschutzabkommen der Schweiz bietet den Schweizer Investoren im Ausland grundlegende Garantien. So gewähren Investitionsschutzabkommen in Ergänzung zum nationalen Recht zusätzliche Rechtssicherheit und Schutz vor nicht-kommerziellen Risiken. Zudem können die Schweizer Behörden im Rahmen des konsularischen Schutzes Unternehmen mit hinreichender Verbindung zur Schweiz bei der Ausübung ihrer Rechte unterstützen, wenn sie von diesen Unternehmen den Auftrag dazu erhält. Zum konsularischen Schutz gehört es zum Beispiel bei den zuständigen Behörden des Aufenthaltsstaates vorstellig zu werden.

Antwort des Bundesrates.