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20.4376 · Dringliche Interpellation · 2020-12-02

Erledigt

Wortlaut

In Anbetracht der jüngsten Terroranschläge von radikal islamistischen Attentätern in der Schweiz und Europa wird der Bundesrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten:1. Von wie vielen Gefährdern in der Schweiz, die sich auf freiem Fuss befinden, geht der Bundesrat derzeit aus? Wie werden diese überwacht? Bei wie vielen handelt es sich um Schweizer Doppelbürger? Weshalb werden die übrigen nicht des Landes verwiesen?2. Welche Rolle in Zusammenhang mit der Terrorgefährdung fällt nach Ansicht des Bundesrates radikalen muslimischen Glaubensgemeinschaften in der Schweiz zu? Werden diese überwacht, namentlich deren Finanzierung? Weshalb werden diese nicht verboten?3. Wie viele sogenannte muslimische Hassprediger leben zurzeit in der Schweiz? Wie werden diese überwacht? Bei wie vielen handelt es sich um Schweizer Doppelbürger? Weshalb werden die übrigen nicht des Landes verwiesen?4. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, um die Radikalisierung von Muslimen in der Schweiz zu verhindern?5. Wie verhindert der Bundesrat, dass bereits radikalisierte Personen in die Schweiz einreisen, namentlich als vermeintliche Flüchtlinge?6. Welche Erkenntnisse und Konsequenzen zieht der Bundesrat aus den Terrorangriffen in der Schweiz und unseren Nachbarländern, die islamistisch motiviert waren?7. Ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus ausreichen wird, um dem islamistisch motivierten Terror zu begegnen?