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20.447 · Parlamentarische Initiative · 2020-06-16

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Artikel 30a Buchstabe a des Umweltschutzgesetzes ist dahingehend anzupassen, dass schweizweit im Detailhandel die Gratisabgabe von Einwegsäcken verboten wird.

Begründung

Plastik ist einer der Hauptverschmutzer unseres Planeten. Jedes Jahr nimmt die Plastikproduktion zu, in der Schweiz übersteigt sie jährlich die Menge von 320 Millionen Tonnen; dies stellt eine beispiellose Umweltgefährdung dar. Die Folgen für Flora und Fauna sind allgemein anerkannt, und die gesundheitlichen Folgen sind ebenfalls bekannt. In der Schweiz ist die Verunreinigung der Seen und der Böden durch Mikroplastik eine Tatsache. Um zu illustrieren, wieviel Plastik wir wegwerfen, kann man sich vorstellen, dass wir jedes Jahr so viel wegwerfen wie wir selbst wiegen - und das Plastik wird mindestens fünf- bis sechsmal so lange auf Erden verweilen wie wir selbst.

Täglich benutzen wir mit grosser Selbstverständlichkeit Plastik. Ein Beispiel dafür ist der Gebrauch von Einwegsäcken. Bis ein solcher Sack, der vom Laden bis nach Hause bloss wenige Minuten benutzt und dann weggeworfen wird, abgebaut ist, vergehen abgebaut ist, vergehen mehrere Jahrhunderte.

Die Problematik besteht nicht nur bei Plastiksäcken, sondern grundsätzlich bei der Einweg-Verwendung. Die vorliegende Initiative zielt deshalb generell auf Einwegsäcke, mithin auf das Prinzip, dass zwischen Herstellung und Entsorgung nur eine kurze Dauer liegt. Dasselbe gilt auch bei Papiersäcken. Diese können rezykliert und kompostiert werden und stellen einen guten Ersatz für Plastiksäcke dar. Aber auch Papiersäcke haben Auswirkungen auf die Umwelt, weil sie ebenfalls nur kurzzeitig in Gebrauch sind.

Weltweit und europaweit wird die Verwendung von Einwegsäcken mehr und mehr reguliert. Die Schweiz sollte darauf achten, dass sie an der Spitze dieser Bewegung bleibt. Die Herausforderung stellt sich in globalem Massstab, aber lokale Lösungsansätze können etwas bewirken. Mit der vorliegenden Initiative wird deshalb verlangt, dass schweizweit im Detailhandel die Abgabe von Einwegsäcken verboten und dadurch die Mehrfachbenutzung gefördert wird.