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20.454 · Parlamentarische Initiative · 2020-06-19

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Es ist eine gesetzliche Grundlage für die Einführung von Massnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut in Form von finanzieller Unterstützung für Familien zu schaffen. Die Grundlage sollen bestehende kantonale Modelle bilden.

Begründung

In unserem reichen Land ist Kinderarmut weit verbreitet: 144 000 Kinder leben in Armut und 291 000 sind nach Caritas Schweiz von Armut bedroht. Diese Situation hat katastrophale Auswirkungen auf die Gesundheit, das Sozialleben und die Bildung. Oft fehlt auch für Kleinigkeiten das Geld. Im europäischen Vergleich unternimmt unser Staat nicht genug für Kinder und Familien. Kinder haben aber keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Darum muss sich die Politik um die Kinderarmut kümmern.

Vier Kantone (Genf, Waadt, Tessin und Solothurn) lassen Familien heute schon Ergänzungsleistungen zukommen, und die Erfahrung zeigt, dass dies ein wirksames Mittel ist zur Bekämpfung der Armut von Familien und somit von Kindern. Das Instrument muss über ein Rahmengesetz schweizweit eingeführt werden. Die Kantone sollen die Höhe der Beiträge, die Modalitäten und den Finanzierungsmodus selbst bestimmen können.

Nach Artikel 11 der Bundesverfassung haben Kinder und Jugendliche Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung. Wir sollten diesen Verfassungsauftrag erfüllen, indem wir die Kantone dazu anregen, Ergänzungsleistungen für Familien einzuführen. Es gibt Studien, die belegen, dass Kinder, die in einer minderbemittelten Familie aufwachsen, sehr oft auch als Erwachsene arm bleiben. Es geht also darum, die Ungleichheit unter Kindern zu verringern, damit alle möglichst gleich gute Chancen haben, um im Leben Erfolg zu haben.

Ergänzungsleistungen für Familien erfordern zwar beachtliche Investitionen. Sie tragen aber wesentlich dazu bei, die Sozialhilfe zu entlasten. Im Tessin hat sich die Anzahl Haushalte mit Kindern, die Sozialhilfe in Anspruch nehmen, seit der Einführung der Ergänzungsleistungen für Familien stabilisiert, und Kinder stellen nicht länger ein Armutsrisiko dar. Im Kanton Waadt ist der Anteil Familien, die Sozialhilfe beziehen, von 70 Prozent im Jahr 2011 (2011 wurden die Ergänzungsleistungen für Familien eingeführt) auf 10 Prozent im Jahr 2017 gesunken. Der Vorteil dieses Instruments besteht darin, dass es erlaubt, sich aus der Armutsfalle zu befreien.