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20.4588 · Motion · 2020-12-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Kommission gegen Rassismus aufzulösen.

Begründung

Jahr für Jahr steigen die Ausgaben der Kommission gegen Rassismus. Die Staatsrechnung 2018 wies noch Ausgaben von 705 522 Franken aus, 2019 betrug der Aufwand bereits 849 280 Franken und gemäss dem Voranschlag 2021 soll der Betrag auf 894 600 Franken ansteigen. Damit erhöhten sich die Ausgaben allein innerhalb dieser Zeitspanne um über 26 Prozent. Der Nutzen der Kommission muss hingegen hinterfragt werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Wie in anderen Ländern ist Rassismus auch in der Schweiz eine Realität, die es anzuerkennen gilt und der mit geeigneten Massnahmen auf allen Ebenen entschieden entgegenzutreten ist.

Parlamentarische Vorstösse zur Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) hat der Bundesrat bereits mehrmals in konsistenter Weise beantwortet (vgl. z.B. Motion Quadri 18.3987, Motion Wasserfallen 09.4187, Interpellation Reimann 07.3076, Motion Dunant 07.3032, Anfrage Pfister Gerhard 07.1024, Motion SVP 04.3771, Postulat Mörgeli 99.3645).

In Erfüllung ihres bundesrätlichen Mandats hat die EKR dazu durch Analyse und Berichterstattung, Präventions- und Sensibilisierungsmassnahmen, Rechtsberatung und Dokumentation der Rechtspraxis bezüglich Artikel 261bis StGB (SR 311.0) sowie durch die Beratung des Bundesrates und anderer Behörden in den letzten 25 Jahren einen entscheidenden Beitrag geleistet.

Die zur Begründung der Motion angegebenen Zahlen beziehen sich im Übrigen nicht auf die EKR. Es handelt sich dabei um die Beiträge an Dritte, welche die Fachstelle für Rassismusbekämpfung FRB gestützt auf Artikel 386 StGB gemäss der Verordnung über Menschenrechts- und Antirassismusprojekte (SR 151.21) und dem Subventionsgesetz (SR 616.1) jährlich vergibt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.