20.461 · Parlamentarische Initiative · 2020-09-14
Parlament
Erledigt
Ausgangslage
Die Parlamentsverwaltungsverordnung betreffend Zugriff auf Kommissionsprotokolle, Sitzungseinladungen und Dokumentenverzeichnisse ist dahingehend anzupassen, dass alle Mitglieder des Bundesparlamentes auch Protokolle über kommissionseigene Geschäfte aller Kommissionen gemäss Artikel 10 Ziffern 3-11 des Geschäftsreglements des Nationalrates und Artikel 7 Ziffern 3-11 des Geschäftsreglements des Ständerates erhalten. Dabei ist zu prüfen, ob allenfalls Ausnahmen - z.B. im Zuständigkeitsbereich der APK - vorzusehen sind.
Wortlaut
Die Parlamentsverwaltungsverordnung betreffend Zugriff auf Kommissionsprotokolle, Sitzungseinladungen und Dokumentenverzeichnisse ist dahingehend anzupassen, dass alle Mitglieder des Bundesparlamentes auch Protokolle über kommissionseigene Geschäfte aller Kommissionen gemäss Artikel 10 Ziffern 3-11 des Geschäftsreglements des Nationalrates und Artikel 7 Ziffern 3-11 des Geschäftsreglements des Ständerates erhalten. Dabei ist zu prüfen, ob allenfalls Ausnahmen - z.B. im Zuständigkeitsbereich der APK - vorzusehen sind.
Begründung
Damit alle Mitglieder des Bundesparlaments den gleichen Informationsstand haben und in den betreffenden Kommissionen eine unbürokratische Stellvertretung gewährleistet werden kann, ist es unbedingt notwendig, dass die vollständigen Zugriffe auf die elektronischen Plattformen (insbesondere Parlnet) sichergestellt werden. Dieser Zugriff muss für Kommissionsprotokolle, Sitzungseinladungen, Berichte und Dokumentenverzeichnisse gelten. Nur so wird es möglich sein, der Idee des papierreduzierten Parlamentsbetriebs zum Durchbruch zu verhelfen.
Zudem ist es unverständlich, dass die Mitglieder des Bundesparlamentes keinen freien Zugang auf solche Dokumente haben, aber für die Fraktionssekretariate dieser Zugang bereits heute besteht. Daher sind den Ratsmitgliedern mindestens die gleichen Zugriffsrechte wie den Fraktionssekretariaten zu gewähren.
Bei der Änderung der Verordnung wird zu prüfen sein, ob für gewisse Kommissionen, die Geschäfte mit vertraulichem Charakter als interne Geschäfte behandeln, Ausnahmen vorzusehen sind. So z.B. für die APK, welche sich zu Verhandlungsmandaten für internationale Verhandlungen konsultieren lassen. Das Kommissionsgeheimnis gilt weiterhin für sämtliche Mitglieder des Bundesparlaments.
Verhandlungen
SDA-Meldung
Debatte im Nationalrat, 02.06.2022
Ratsmitglieder sollen Einblick in alle Kommissionsdokumente haben
Die Mitglieder des Bundesparlamentes sollen Einblick in die Protokolle aller Kommissionen erhalten. Das will der Nationalrat. Er hat am Donnerstag einer parlamentarischen Initiative oppositionslos Folge gegeben.
Heute haben die Ratsmitglieder einzig Zugriff auf die Protokolle ihrer Kommission und auf diejenigen der Schwesterkommission, nicht aber auf die Protokolle der übrigen Kommissionen.
Initiant Matthias Jauslin (FDP/AG) verlangt deshalb eine Änderung des Parlamentsgesetzes. Damit alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier den gleichen Informationsstand hätten und eine Stellvertretung in den Kommissionen einfach ermöglicht werde könne, sei es notwendig, dass alle Zugriff auf Kommissionsprotokolle, Sitzungseinladungen, Berichte und Dokumentenverzeichnisse hätten.
Ausnahmen könnten geprüft werden bei Kommissionen, die Geschäfte mit vertraulichem Charakter behandeln. Also zum Beispiel für die Aussenpolitischen Kommissionen, welche sich zu Verhandlungsmandaten für internationale Verhandlungen konsultieren lassen. Zudem solle das Kommissionsgeheimnis weiterhin für sämtliche Mitglieder des Parlaments gelten.
SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 21.09.2022
Der Ständerat will an den Regelungen für den Zugang zu Kommissionsunterlagen nichts ändern. Er ist dagegen, dass künftig alle Ratsmitglieder die Protokolle aller Kommissionen einsehen können. Mit 26 zu 18 Stimmen bei einer Enthaltung lehnte er eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Matthias Jauslin (FDP/AG) ab. Heute haben Ratsmitglieder einzig Zugriff auf Protokolle ihrer Kommission und auf jene der Schwesterkommission, nicht aber auf Protokolle anderer Kommissionen. Jauslin begründete den Vorstoss mit Stellvertretungen in den Kommissionen. Hannes Germann (SVP/SH) ergänzte, dass Ratsmitglieder in Sachen Protokolle weniger Kompetenzen hätten als die Fraktionssekretariate. Das müsse korrigiert werden. Die Initiative ist vom Tisch.